Gehört der Keller im Einfamilienhaus zur Wohnfläche?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe ein Einfamilienhaus gemietet, dort ist der Keller als Wohnraum ausgewiesen, weil dieser zum Apartment ausgebaut wurde. Es handelt sich dabei um einen Vorraum/Diele 16m² und einen großen Raum 30m² zusätzlich ein kleines Bad mit Dusche. Nun habe ich gelesen das eine "Kellerwohnung mind. über ein Fenster welches 10% der Wohnfläche beträgt verfügen muss. Der große Raum verfügt allerdings nur über ein Fenster in der Größe 0,90m x 0,90m also nicht einmal 1m² und eine Türe welche zum Garten führt. Der kleinere Raum verfügt über kein Fenster, lediglich ist dort die Türe zum Treppenhaus. Das Bad verfügt über ein kleines "Kellerfenster" in der Größe 0,50m x 0,60m. Die Wände der Räume weisen keine Innendämmung auf, und wurden lediglich mit Gipskarton verkleidet.
    Der Vermieter weigert sich mir die Genehmigung der Baubehörde welche den Keller offiziell als Wohnraum ausweist zu zeigen, muss ja dann auch so abgenommen worden sein. Was kann ich nun tun ohne die Gerichte zu bemühen?

    Des weiteren hat der Vermieter auf dem Grundstück noch eine Garage sowie einen überdachten Carport von ca. 30m² stehen. diese Flächen stehen mir nicht zur Verfügung, ich zahle jedoch in den Nebenkosten die komplette Grundsteuer für das gesamte Grundstück. Ist das so richtig?

    Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.

  • Was genau hast Du denn vertraglich gemietet?

    Ich vermute mal eine komplettes EFH.

    Bei reinen Wohngrundstücken zählt zur Berechnung ausschließlich die Wohnfläche.

  • Hallo Duisburger Jung,
    Du hast das Objekt so wie besichtigt gemietet - das war's. Der VM hat Dir im Nachhinein nichts mehr zu erklaeren bzw. zu beweisen.

    "Des weiteren hat der Vermieter auf dem Grundstück noch eine Garage sowie einen überdachten Carport von ca. 30m² stehen. diese Flächen stehen mir nicht zur Verfügung,"
    - Schau' im MV nach ueber den Umfang der Mietsache.

    "ich zahle jedoch in den Nebenkosten die komplette Grundsteuer für das gesamte Grundstück. Ist das so richtig?"
    - Diesbzgl. sollteste Dich bei der Behoerde erkundigen.

  • Was genau hast Du denn vertraglich gemietet?

    Ein Einfamilienhaus, Wohnfläche ist angegeben mit ca. 200m² wobei die besagten Kellerräume als Wohnfläche eingerechnet wurden. Im Normalfall sind Kellerräume ja keine Wohnfläche, ist das bei einem Haus anders? Und wenn der gute mich im Vertrag getäuscht hat, (der Keller ist nicht zu Wohnzwecken vermietbar) müsste mir doch ein Abzug von Miete zustehen, oder sehe ich das falsch?

  • Schon mal auf die Idee gekommen, bei der Baubehörde anzufragen, ob der Keller zu Wohnzwecken genutzt werden kann? Den Rest solltest du dann einen Anwalt für Mietrecht machen lassen.

  • Schon mal auf die Idee gekommen, bei der Baubehörde anzufragen, ob der Keller zu Wohnzwecken genutzt werden kann? Den Rest solltest du dann einen Anwalt für Mietrecht machen lassen.

    JA, aber ob die mir darüber Auskunft erteilen ist ne andere Sache, Ich werde es halt mal versuchen.

  • Duisburger Jung,

    "Wohnfläche ist angegeben mit ca. 200m²"
    - In Mietverträgen braucht überhaupt keine Wohnfläche angegeben zu werden (genauer wäre ohnehin die Mietfläche bzw. Nutzfläche), sondern nur die Objektbeschreibung. Angabe einer Fläche wäre sinnvoll, falls hieran bei BetrKostenAbrechnungen irgendwelche Position festgemacht werden würden.

    "Und wenn der gute mich im Vertrag getäuscht hat, (der Keller ist nicht zu Wohnzwecken vermietbar) müsste mir doch ein Abzug von Miete zustehen, oder sehe ich das falsch?"
    Natürlich siehst Du das falsch, denn Du wurdest bei Besichtigung bzw. Vertragsabschluss ja nicht getäuscht.


  • Natürlich siehst Du das falsch, denn Du wurdest bei Besichtigung bzw. Vertragsabschluss ja nicht getäuscht.

    Habe mir jetzt noch mal meinen Mietvertrag zur Brust genommen!
    Dort steht schwarz auf weiß: Mietobjekt komplett incl. Einliegerwohnung (das Apartment) Gesamtwohnfläche 200 m²
    Wenn doch das "Apartment" gar nicht als solches, also zu Wohnzwecken zugelassen ist, geht das doch von der im Vertrag angegebenen Wohnfläche ab, ergo bescheißt der mich doch.


  • Wenn doch das "Apartment" gar nicht als solches, also zu Wohnzwecken zugelassen ist, geht das doch von der im Vertrag angegebenen Wohnfläche ab, ergo bescheißt der mich doch.

    Und woher weißt du jetzt, dass diese Räume nicht als Wohnung zugelassen sind, hast du die Antwort vom Amt für Baurecht und Bauberatung eingeholt?

  • Und wieder einer!

    Du hast das Haus incl. der Einliegerwohung gemietet und wußtest genau was du für diene Miete bekommst. Unabhängig davon, ob die Einiegenwohnung baurechtlich als Wonraum zugelassen ist, kann sie scheinbar entsprechend genutzt werden. Für euren Mietvertrag ist die Baugenehmigung nicht relevant.

    Genauso wußtest du, dass eine vom Vermieter genutzte Garage samt Carport vorhanden ist. Und höre doch auf herumzuheulen, dass du wohlmöglich die Grundsteuer für 30qm zuviel bezahlst. Was macht das denn aus, 20 Euro pro Jahr.

    Kündige doch und zieh aus, wenn dir das Haus nicht passt. Zwingt dich ja keiner dort zu bleiben. Such dir aber etwas, dass dir auch leisten kannst, damit du nicht hinterher wieder versuchen mußt die Miete aus fadenscheinigen Gründen zu reduzieren.

    Es tut mir leid, aber Leute wie du sollten sich lieber selbst Eigentum zulegen, anstatt anderen Menschen das Leben schwer zu machen.

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • @H Hamburg

    Wat bist Du denn für einer? Wohl auch ein Vermieter welcher sich auf anderer Leute Kosten die Taschen voll macht, oder was?

    Es geht mir hier nicht um ein paar Euronen, sondern um RECHT, DEUTSCHES RECHT nicht mehr und nicht weniger, verstehst Du was das heißt? Wohl nicht sonst würdest Du nicht solch einen Blödsinn verzapfen.:mad:

    Ich habe selbst Eigentum, bin jedoch aus beruflichen Gründen leider darauf angewiesen in einer anderen Stadt (Berlin), mir eine entsprechende Hütte zu mieten. Außerdem sind hier noch andere Dinge im Argen, wollte jetzt halt nur mal Nägel mit Köpfen machen und ALLES aufs Tablett bringen. Dazu wollte ich hier vorab anfragen was so Sache ist.

    Es tut mir Leid, aber Leute wie Du sollten sich besser geschlossen halten, anstatt unqualifizierte Kom. raus zu hauen.

    Damit bin ich auch schon raus hier!

  • @H Hamburg
    Wat bist Du denn für einer? Wohl auch ein Vermieter welcher sich auf anderer Leute Kosten die Taschen voll macht, oder was?

    verstehst Du was das heißt? Wohl nicht sonst würdest Du nicht solch einen Blödsinn verzapfen.:mad:

    Es tut mir Leid, aber Leute wie Du sollten sich besser geschlossen halten, anstatt unqualifizierte Kom. raus zu hauen.

    Damit bin ich auch schon raus hier!


    Sehr gut, dann bleib' auch draussen. Solche Zeitgenossen "brauchen" wir hier nicht. Für Deine unangemessene Ausdrucksweise erhältst Du die Verwarnung.

  • @
    Es geht mir hier nicht um ein paar Euronen, sondern um RECHT, DEUTSCHES RECHT nicht mehr und nicht weniger, verstehst Du was das heißt?
    !

    Da habe ich die Sache wohl falsch eingeschätzt.

    Du bist ja noch schlimmer, als ich dachte- ein Kämpfer für die Entrechteten. Es ist nur wie oft, wenn es "ums Prinzip" geht, es geht am ende doch ums Geld (hier Mietmenderung).

    Wenn es dir ums Recht geht, dann schalte einen Anwalt ein (Geld spielt ja keine Rolle). Es wird interessant, was dabei rauskommt. Ich gehe davon aus, dass du dir eine blutige Nase holst. Das Ergebnis kannst du ja im "Robin Hood-Forum" posten.

    H H

    Over and Out!

  • Und wieder einer!... Gruss
    H H Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

    Es gibt ein WflVO und die Vermieter versuchen immer wieder diese zu umgeheehn. Das könnte hier durchaus gegeben sein. Denn bei falschen Angaben ist der Vermieter im Vorteil, er stiehlt anderen Leuten mindestens Zeit und hat taktische vorteile.

    Die WflVO müsste noch strenger angewandt werden!

    :p

  • Duisburger Jung,

    "Wohnfläche ist angegeben mit ca. 200m²"
    - In Mietverträgen braucht überhaupt keine Wohnfläche angegeben zu werden .... nicht getäuscht.

    sowas von dümmlich - Benny einfach mal die Schnauze halten!

  • Es gibt ein WflVO und die Vermieter versuchen immer wieder diese zu umgeheehn. Das könnte hier durchaus gegeben sein. Denn bei falschen Angaben ist der Vermieter im Vorteil, er stiehlt anderen Leuten mindestens Zeit und hat taktische vorteile.
    Die WflVO müsste noch strenger angewandt werden!


    Tipp: Den ersten Absatz in meinem Posting #7 durchlesen und verstehen.

  • sowas von dümmlich - Benny einfach mal die Schnauze halten!


    Mich kannste wohl nicht meinen. (Richtig) lesen müsste man können.
    Und, um sachlich zu bleiben: Es bleibt dabei, dass in MVn die Wohnflächen NICHT angegeben werden müssen. Bevor Du ausfallend dummes Zeugs schreibst, sollteste Dich erst mal informieren.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (20. Juni 2015 um 14:43)

  • steht im MV 200 oder "ca. 200 Qm" ?

    idR. werden hier 10% Toleranz zugunsten des VM akzeptiert

    Nebenkosten müssen allerdings genau abgrechnet werden, müssten gfs. reduziert werden

    insgesamt natürlich etwas zweideutiger Fall

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