Frage zur Einbauküche einer Mietwohnung

  • Schönen guten Tag an alle!

    ich habe eine ganze Palette von Problemen mit meinem Vermieter .. aber ich schildere hier erst einmal das Problem, das derzeit am dringlichsten ist.

    Ich wohne seit cirka einem Jahr in einer kleinen 1-Zimmer Wohnung über einen Privatvermieter.
    Zu Anfang war das Verhältnis noch relativ "zweckdienlich" - man besprach, was man zwischen Mieter und Vermieter eben so zu besprechen hatte und gut wars.

    Als mein Vermieter dann allerdings an einem Tag in meine Wohnung kam (warum genau weiß ich heute gar nicht mehr so genau) stellte er fest, dass ich an der bereits vorhandenen Single-Einbauküche eine Sperrleiste rund um die Arbeitsplatte angebracht habe (bzw. diese anbringen lies) um zu vermeiden, das beim kochen Essensreste hinter den Schrank fallen. Ich kam damals nicht auf die Idee, das mich diese Küche noch ein Jahr lang verfolgen würde ...

    Mein Vermieter ist seit er diese für ihn nicht nachvollziehbare Entdeckung gemacht hat fest der Meinung, ich bin dazu verpflichtet, die Küche sofort zu ersetzen, mit der Begründung, er könne sie sonst nicht weiter vermieten.

    So lange ich allerdings noch in der Wohnung wohne (und ich sehe keinen Grund, warum sich daran in den nächsten Monaten etwas ändern sollte) kann es seitens des Vermieters doch gar kein Interesse daran geben, die Küche weiter zu vermieten und ich bin gegenwärtig zu keiner Zahlung verpflichtet.
    Habt ihr vielleicht ähnliche Erfahrung gesammelt oder könnt ihr mir sonst irgendwie weiterhelfen.

    Freue mich auf eure Antworten.

    Liebe Grüße

  • [B]
    So lange ich allerdings noch in der Wohnung wohne (und ich sehe keinen Grund, warum sich daran in den nächsten Monaten etwas ändern sollte) kann es seitens des Vermieters doch gar kein Interesse daran geben, die Küche weiter zu vermieten

    Hallo,

    ohne Dich bzw. so lange Du dort wohnst kann der Vermieter die Küche ohnehin nicht weiter vermieten:o

    Also erst mal ganz ruhig bleiben.

    Wenn Du die "Sperrleisten" bei Auszug entfernst und dadurch kein Schaden an der EBK entsteht alles kein Problem.

    Weiterhelfen? Nicht nötig!

    Außer Du wohnst mit dem Vermieter im selben Haus welches nur 2 Wohnungen hat.

  • Danke für die Antwort - das ist auch das, was ich in der Zwischenzeit so im Netz gefunden habe :-).

    Naja .. ich würde fast so weit gehen und ihm einräumen, dass man die Küche durch die Reperatur nicht mehr in den Originalzustand versetzen kann .. also auf das Geld hätte er wohl oder übel Anspruch .. aber eben erst bei Auszug oder?

    Er kam heute und meinte "Sie kriegen in den nächsten Tagen eine Rechnung und die Zahlen Sie mir dann innerhalb der nächsten 14 Tage - schönen Abend noch!" .. und das ist nicht das einzige aber das würde den Rahmen des Threads sprengen.
    Aber wieso ist ein weiterhelfen nicht nötig? Du hast es doch gerade getan? :D

    Danke für die Antwort!

  • Zitat

    SEr kam heute und meinte "Sie kriegen in den nächsten Tagen eine Rechnung und die Zahlen Sie mir dann innerhalb der nächsten 14 Tage ...

    Na dann laß uns mal in den nächsten wissen ob eine Rechnung kommt und worüber.

  • Hallo zusammen - hier wie versprochen die Rechnung der Küche, welche mich vor 4 Tagen erreichte. PS: Die Schreibfehler stehen 1:1 so in der Rechnung.)

    Sehr geehrter Herr (Mein Name),

    die neue Singleküche wurde von Ihnen so beschädigt, das diese nicht mehr bei weiter Vermietung werden kann.

    Die Kosten für die Singleküche ohne "Zusammenbau" der Küche beträge:
    1. Singleküche (Name und Modell der Küche) 522,49€
    2. Einhebel-Küchenarmatur (Wasserhahn) 178,74€
    Gesamt 701,23€

    Die Mietkaution ist ersten wird diese Summe nicht abgedeckt, zweiten ist die Mietkaution für die Wohnung gedacht.

    Ich fordere Sie auf, diesen Betrag bis zum 16.07.2015 zu überweisen.
    Bitte überweisen Sie diesen Betrag 701,23€
    auf mein Konto (Seine Kontodaten) ...

    Mit freundlichen Grüßen
    Sein Name

    Im Dateianhang befinden sich noch Fotos die er von meiner Küche geschossen hat und die Rechnungen für Küche und Wasserhahn.

    So liebe Leute ... jetzt könnt ihr euch selbst ein Bild von der Sache machen..

    Ist es rechtens, dass er Geld zu diesem Zeitpunkt von mir fordert, obwohl ich noch in der Wohnung wohne und ein Interesse an Weitervermietung seinerseits zu diesem Zeitpunkt nicht bestehen darf?

    Ist das Zahlungsziel, dass er sich offensichtlich aus den Fingern gesogen hat für mich verbindlich? Beides nein, oder?

    Und drittens, was allerdings höchstens formell ist ... die Rechnung wurde nicht von Hand unterzeichnet obwohl er sie persönlich vorbei gebracht hat .. wirkt sich das irgendwie aus?

    Ich danke euch für eure Antworten und wünsche einen schönen Abend :)

  • Ichbinsnur:

    "Naja .. ich würde fast so weit gehen und ihm einräumen, dass man die Küche durch die Reperatur nicht mehr in den Originalzustand versetzen kann .. "
    - Einzuräumen hast Du erst, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Und dann sind gerade bei Küchenmöbel erhebliche Abstriche vom Neuwert zu machen.

    "Sehr geehrter Herr (Mein Name), die neue Singleküche wurde von Ihnen so beschädigt, das diese nicht mehr bei weiter Vermietung werden kann."
    - War sie wirklich wann(?) neu?

    "Die Kosten für die Singleküche ..."
    - Interessiert vorerst kein Schwein.

    "Die Mietkaution ist ersten wird diese Summe nicht abgedeckt, zweiten ist die Mietkaution für die Wohnung gedacht."
    - Falsch. Die Kaution ist für sämtliche berechtigte Ansprüche des VM aus dem beendeten Mietverhältnis vorgesehen.

    "Ich fordere Sie auf, diesen Betrag bis zum 16.07.2015 zu überweisen. Bitte überweisen Sie ..."
    - Den Termin kannste reaktionslos verstreichen lassen.

    "Im Dateianhang befinden sich noch Fotos die er von meiner Küche geschossen hat und die Rechnungen für Küche und Wasserhahn."
    - Ähem.... er hat in Deiner Wohnung fotografiert...?!

    "Ist es rechtens, dass er Geld zu diesem Zeitpunkt von mir fordert, obwohl ich noch in der Wohnung wohne"
    - Wunschdenken.

    "und ein Interesse an Weitervermietung seinerseits zu diesem Zeitpunkt nicht bestehen darf?"
    - Sein Interesse ist für Dich nicht verbindlich.

    "Ist das Zahlungsziel, dass er sich offensichtlich aus den Fingern gesogen hat ..."
    - Quatsch.

    "Und drittens, was allerdings höchstens formell ist ... die Rechnung wurde nicht von Hand unterzeichnet obwohl er sie persönlich vorbei gebracht hat .. wirkt sich das irgendwie aus?"
    - Nöö.

    "wünsche einen schönen Abend :-)"
    - Danke, gleichfalls, und lehne Dich entspannt zurück.;)

  • Ich würde der Rechnung widersprechen, da das Mietverhältnis nicht beendet ist und eine Neuvermietung somit außer Frage steht. Bei einem eventuellen Auszug wird dann der Zeitwert zu berücksichtigen sein.

    Ich würde darauf hinweisen, dass die Fotos ohne Deine Einwilligung gemacht wurden und dies eine Straftat darstellt.
    Jede weitere Kommunikation über diese Angelegenheit kann zu diesem Zeitpunkt nur noch gerichtlich erfolgen. Damit setzt Du ihn in Zugzwang, dass er vor Gericht zieht, wo er sich eine blutige Nase holt.


  • Und drittens, was allerdings höchstens formell ist ... die Rechnung wurde nicht von Hand unterzeichnet obwohl er sie persönlich vorbei gebracht hat .. wirkt sich das irgendwie aus?

    Eine Rechnung sollte man NIE unterzeichnen. Ansonsten kann man als Rechnungsempfänger dort geschickt einen Stempel "Betrag erhalten" (o. Ä.) hinsetzen, und der Rechnungsaussteller hat kaum Chance den Betrag je einzuklagen, da das Gericht im Zweifel für den Beklagten ist, und der hat eben den "Beweis", dass die Rechnung bereits (z. B. in bar) bezahlt wurde und die Zahlung darauf mit Unterschrift quittiert wurde.

    Also, NIE Rechnungen unterschreiben. Für Rechnungen gibt es keine Formvorschrift!
    Gem. HGB gibt es für Rechnungen überhaupt keine Vorschrift. Es muss nur irgendwie die Forderungspositionen mit Betrag aufgelistet sein. Nur das Einkommensteuergesetz verlangt noch ein paar Details wie Steurnummer, Leistungsempfänger, etc.

  • Warum muss die Küche (samt Installationsgegenständen) erneuert werden, nur weil die Arbeitsplatte angebohrt wurde?

    Ich würde den Vermieter mal fragen, ob er auch sein Auto verschrotten lässt, wenn die Zündkerze kaputt ist.

    Der Rechnung würde ich schon widersprechen. Gar nicht zu reagieren halte ich nicht für sinnvoll. Wenn Du eine Rechtsschutz hast, kannst Du vielleicht auch mal mithilfe eines anwaltlichen Schreibens deinen Standpunkt klar machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo
    nur kurz zum Verständnis. Mit den Fotos ist es so eine Sache. Er hat die Küche zuerst in meiner Anwesenheit fotografiert ohne mich zu fragen ob er dies tun darf. Dann klingelt 20 Minuten später mein Handy und er hat mir eine abenteuerliche Geschichte erzählt, dass er beim Einsteigen ins Auto die Kamera auf dem Dach liegen hat lassen und wohl losgfahren sei, was zum Verlust der Kamera geführt hat.

    Darauf hin habe ich ihm erlaub, nochmals fotos von der Küche zu machen um unser Verhältnis nicht ganz zu zerstören .. Einbildung ist auch eine Bildung :)

    Und zur Thematik "Amtsschreiben":
    Ich habe morgen einen Termin beim Mieterschutzbund, bei welchem ich eine Mitgliedschaft mit integrierter Rechtsberatung habe. Die bitte ich morgen darum, ihm einen Brief aufzusetzen

    Ich bedanke mich nochmals herzlich für die nützlichen Informationen.

    Vielleicht komm ich dazu, morgen zu posten was beim Mieterbund gesagt wurde :)

  • Zitat

    Ich habe morgen einen Termin beim Mieterschutzbund, bei welchem ich eine Mitgliedschaft mit integrierter Rechtsberatung habe. Die bitte ich morgen darum, ihm einen Brief aufzusetzen

    Nicht wundern, wenn Du für das Schreiben trotzdem nochmal bezahlen musst. Der MSB lässt sich sowas in der Regel separat vergüten.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat

    War sie wirklich wann(?) neu?


    Ja, sie war neu bei Einzug. Wenn auch eher "rustikal und zweckmßig zusammengebaut" mit einer Arbeitsplatte die verutscht und Tesafilm im Kühlschrank ... aber neu war sie, da die Rechnung ziemlich aktuell war.

    Zitat

    Bei einem eventuellen Auszug wird dann der Zeitwert zu berücksichtigen sein.


    Das mit dem Zeitwert ist ein interessanter Faktor, den ich noch garnicht bedacht habe .. heißt das vorsichtig formuliert, ich muss ihm wenn überhaupt nu den Preis überweisen, den die Küche zum Zeitpunkt meines Auszuges haben wird?

    Zitat

    Warum muss die Küche (samt Installationsgegenständen) erneuert werden, nur weil die Arbeitsplatte angebohrt wurde?


    Weil nach seiner Aussage die Arbeitsplatte zur Küche gehört und somit die ganze Küche bezahlt werden muss. Mein Angebot, nach Auszug eine zugeschnittene Arbeitsplatte zu kaufen wurde ausgeschlagen.

    Zitat

    Der MSB lässt sich sowas in der Regel separat vergüten.


    Kann man da in etwa sagen mit wie viel ich rechnen muss bzw. sollte? Ich meine, dass bei einem vorherigen Termin der Anwalt des MSB gesagt hat, das es sich so im Bereich von 6€ ansiedelt.

    Mir ist noch eingefallen als ich vorhin eure Beiträge gelesen habe, dass er das Geld für seine Küche ja auch durch ein "Hintertürchen" bekommen kann .. "Eigenbedarfskündigung" heißt das Zauberwort .. das Mittel, wogegen auch laut MSB kaum vorzugehen ist.
    Eine Eigenbedarfskündigung seinerseits zieht einen Auszug meinerseits nach sich und somit auch die Fälligkeit der Küchenrechnung?

  • Mir ist noch eingefallen als ich vorhin eure Beiträge gelesen habe, dass er das Geld für seine Küche ja auch durch ein "Hintertürchen" bekommen kann .. "Eigenbedarfskündigung" heißt das Zauberwort ..


    Für 701 Ocken würde ich mir wohl kaum eine evtl. Laus in den Pelz setzen...


  • Das mit dem Zeitwert ist ein interessanter Faktor, den ich noch garnicht bedacht habe .. heißt das vorsichtig formuliert, ich muss ihm wenn überhaupt nu den Preis überweisen, den die Küche zum Zeitpunkt meines Auszuges haben wird?


    Weil nach seiner Aussage die Arbeitsplatte zur Küche gehört und somit die ganze Küche bezahlt werden muss. Mein Angebot, nach Auszug eine zugeschnittene Arbeitsplatte zu kaufen wurde ausgeschlagen.

    So ein Quatsch.
    Der typ hat eine Fantasie, der sollte Märchenbuchautor werden.

    Du hast die Wahl, die Küche auch selber reparieren zu lassen. In der Regel heisst das, so wie es klingt, Austausch der Arbeitsplatte. Die komplette Küche musst Du nicht ersetzen.

    Das sollte Dir der Anwalt aber auch sagen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!