ZitatWar sie wirklich wann(?) neu?
Ja, sie war neu bei Einzug. Wenn auch eher "rustikal und zweckmßig zusammengebaut" mit einer Arbeitsplatte die verutscht und Tesafilm im Kühlschrank ... aber neu war sie, da die Rechnung ziemlich aktuell war.
ZitatBei einem eventuellen Auszug wird dann der Zeitwert zu berücksichtigen sein.
Das mit dem Zeitwert ist ein interessanter Faktor, den ich noch garnicht bedacht habe .. heißt das vorsichtig formuliert, ich muss ihm wenn überhaupt nu den Preis überweisen, den die Küche zum Zeitpunkt meines Auszuges haben wird?
ZitatWarum muss die Küche (samt Installationsgegenständen) erneuert werden, nur weil die Arbeitsplatte angebohrt wurde?
Weil nach seiner Aussage die Arbeitsplatte zur Küche gehört und somit die ganze Küche bezahlt werden muss. Mein Angebot, nach Auszug eine zugeschnittene Arbeitsplatte zu kaufen wurde ausgeschlagen.
ZitatDer MSB lässt sich sowas in der Regel separat vergüten.
Kann man da in etwa sagen mit wie viel ich rechnen muss bzw. sollte? Ich meine, dass bei einem vorherigen Termin der Anwalt des MSB gesagt hat, das es sich so im Bereich von 6€ ansiedelt.
Mir ist noch eingefallen als ich vorhin eure Beiträge gelesen habe, dass er das Geld für seine Küche ja auch durch ein "Hintertürchen" bekommen kann .. "Eigenbedarfskündigung" heißt das Zauberwort .. das Mittel, wogegen auch laut MSB kaum vorzugehen ist.
Eine Eigenbedarfskündigung seinerseits zieht einen Auszug meinerseits nach sich und somit auch die Fälligkeit der Küchenrechnung?