Modernisierung der Wohnung

  • Guten Tag Zusammen,


    meine Frage bezieht sich auf die Modernisierung einer Wohnung.

    Aktuell war die letzte Modernisierung vor ca. 30 Jahren.

    Die Vermieterin ist in keinsterweise offen für Veränderungen sowie modernisierungen, sprich ich habe im Bad Wand und Bodenfliesen von 1970


    Gibt es irgendein Gesetz was die Vermieterin verpflichtet innerhalb x anzahl von Jahren eine Modernisierung durchzuführen ??


    Mit freundlichem Gruß

    André

  • Gott sei Dank, NEIN!

    Ebens owenig, wie die Vermieterin Ihnen eine Pflicht zum Neuerwerb eines Autos auferlegen kann.

    Danke für die kompetente Antwort . *Ironie On*

  • Danke für die kompetente Antwort . *Ironie On*


    JaaNee, ist in der Tat so. Gemietet wie besichtigt.... und wenn Du auch dreihundert Jahre drinnen wohnst...: No change.:o
    Der VM ist lediglich verpflichtet, die Mietsache i.O. zu halten, Paragraf 535 BGB.

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