zu hohe Heizkosten, trotz keiner Heizungs-Nutzung / Heizung im Sommer abstellen?

  • Hallo Forum,

    ich beschäftige mich gerade mit meiner Nebenkosten-Abrechnung für das Jahr 2014 mit einer Nachzahlung von 800€.
    Dabei sind mir einige Punkte unklar, deshalb erhoffe ich mir hier Hilfe und Ratschläge zu bekommen.

    Erstmal ein paar Eckdaten:

    Mein Mitbewohner und ich (WG) bewohnen eine 70m² Wohnung in der Kölner Innenstadt. Es handelt sich um ein Reihen-Mehrfamilienhaus mit insgesamt 5 Parteien (331m²) übereinander und Fernwärme-Heizung.
    Im Erdgeschoss befindet sich eine Gewerbefläche (Friseur). Wir bewohnen die 3. Etage, haben also nach oben, unten, links und rechts Nachbarn.

    Ich habe die Nebenkosten-Abrechnung mal angehangen:

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    Wir heizen fast gar nicht das ganze Jahr über.
    Soll bedeuten die Heizkörper (in meinem Zimmer (20m²) mit 3 Heizkörpern, der Küche mit einem Heizkörper, dem Bad mit einem Heizkörper) wurde im letzten Jahr (und auch die Jahre davor, aber es geht ja hier nur um die Abrechnung für 2014) NIE!!! benutzt.
    Lediglich mein Mitbewohner hat in seinem Zimmer (20m²) mit einem Heizkörper vielleicht 10 Tage im Winter auf Stufe 2 geheizt.
    in der gesamten Wohnung ist es stets gleichmäßig temperiert und dabei nie unter 18/19 Grad. Im Bad scheinen Heizrohre im Fussboden zu verlaufen, da die Fliesen immer lauwarm sind (keine Fussbodenheizung), dort sind es stets 21/22 Grad.
    Trotz der nicht benutzten Heizkörpern sollen wir 30% (2,949 MWh) und somit überdurchschnittlich viel Energie im Hausvergleich verbraucht haben.
    Das verstehe ich nicht! Ich habe die Ableseprotokolle kontrolliert und war auch beim Ablesen dabei. Der Verbrauch stimmt. Nur kann ich mir nicht erklären, wo die 2,949 MWh verbraucht worden sein sollen???
    An den Heizkörpern selbst sind keine Verdunstungsröhrchen oder sonst ein Messinstrument, lediglich im Bad haben wir folgende Messuhren:

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    1.) Kann es sein, dass die Heizungs-Messuhr von A+S die sehr warme Umgebungstemperatur im Bad misst und deshalb von so viel Verbrauch ausgeht?

    2.) Wie man auf dem ersten Bild sieht, sind 4 Rohre mit Absperrhähnen vorhanden, die beiden rechten sind für Kalt-und Warmwasser mit jeweils eigenen Messuhren.

    Könnten wir die Hähne der beiden linken Rohre (Heizung) einfach zudrehen?

    Einmal editiert, zuletzt von massimiliano (9. Juni 2015 um 22:01)

  • Hallo massimiliano,

    "Mein Mitbewohner und ich (WG) bewohnen eine 70m² Wohnung in der Kölner Innenstadt. Es handelt sich um ein Reihen-Mehrfamilienhaus mit insgesamt 5 Parteien (331m²) übereinander und Fernwärme-Heizung.
    Im Erdgeschoss befindet sich eine Gewerbefläche (Friseur). Wir bewohnen die 3. Etage, haben also nach oben, unten, links und rechts Nachbarn."
    - Gute Info! Fernwärme ist bekannterweise sehr teuer im Vergleich zu herkömmlichen Heizungsarten.
    Hierbei fällt mir auf, dass Eure Heizkosten per WMZ (Wärmemengenzähler, der WMZ links im Heizungsrücklauf der Fühler rechts im Vorlauf korrekt angebracht) ermittelt werden. Falls jede Mietpartei so bemessen wird, müsste das eigentlich i.O. sein und den unterschiedlichen Verbräuchen Rechnung tragen.

    "Wir heizen fast gar nicht das ganze Jahr über."
    - Diese Argumente lesen wir hier sehr oft...

    "Im Bad scheinen Heizrohre im Fussboden zu verlaufen, da die Fliesen immer lauwarm sind (keine Fussbodenheizung), dort sind es stets 21/22 Grad."
    - Ich kenne das, dieser Baumangel macht jedoch den Kohl nicht fett. Vlt. isses sogar so gewollt...?

    "Trotz der nicht benutzten Heizkörpern sollen wir 30% (2,949 MWh) und somit überdurchschnittlich viel Energie im Hausvergleich verbraucht haben."
    - Heizung 27,4%, WW-Bereitung 26,0%.

    "Das verstehe ich nicht! Ich habe die Ableseprotokolle kontrolliert und war auch beim Ablesen dabei. Der Verbrauch stimmt."
    An den Heizkörpern selbst sind keine Verdunstungsröhrchen oder sonst ein Messinstrument, lediglich im Bad haben wir folgende Messuhren"
    - Die scheinen aber auszurechen; ich nehme an, dass im Keller nochmal zwei WMZ sind, um Heizung und WW-Bereitung getrennt erfassen zu können.

    "Kann es sein, dass die Heizungs-Messuhr von A+S die sehr warme Umgebungstemperatur im Bad misst und deshalb von so viel Verbrauch ausgeht?"
    - Halte ich für ausgeschlossen, denn die Fühler sitzen IM Wasserstrom.

    "Wie man auf dem ersten Bild sieht, sind 4 Rohre mit Absperrhähnen vorhanden, die beiden rechten sind für Kalt-und Warmwasser mit jeweils eigenen Messuhren. Könnten wir die Hähne der beiden linken Rohre (Heizung) einfach zudrehen?"
    - Unter Vorbehalt ja.
    Die anteiligen Kosten für A+S scheinen m.E. korrekt berechnet worden zu sein, ebenso die Kosten der Treppenhausreinigung. Was stört Euch daran?

  • Hallo,

    Zitat

    Soll bedeuten die Heizkörper (in meinem Zimmer (20m²) mit 3 Heizkörpern, der Küche mit einem Heizkörper, dem Bad mit einem Heizkörper) wurde im letzten Jahr (und auch die Jahre davor, aber es geht ja hier nur um die Abrechnung für 2014) NIE!!! benutzt.

    Das ist der übliche Heizfehler. Es kann ein teurer Spaß werden, wenn die Wohnung - indirekt - mit einem einzigen Heizkörper beheizt wird. Das Teil heizt dann permanent, um eine 70m² Wohnung aufzuheizen, selbst wenn nur auf Stufe 2 gestellt wird.

    Zitat

    1.) Kann es sein, dass die Heizungs-Messuhr von A+S die sehr warme Umgebungstemperatur im Bad misst und deshalb von so viel Verbrauch ausgeht?

    Definitiv nicht. Eine Erläuterung hierzu hat Berny schon gegeben.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Zitat


    Wir heizen fast gar nicht das ganze Jahr über.

    Sehr beliebtes Argument angesichts einer Nachzahlung.

    Knapp 1,45 € pro m² für Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten sind aber noch im Durchschnitt.

    Aus meiner Sicht sind es nicht die Heizkosten die die hohe Nachzahlung verursachen.

    Nun kommen in dem Objekt noch Kosten für Extraservice wie Treppenhausreinigung und Winterdienst dazu.

    Wasser und Abwasser ist mit 4,41 €/m³ auch recht teuer.

    Müllgebühren von 238 € für 2 Personen ist schon extrem teuer. Soll in Köln aber so sein.

    Der Umlageschlüssel ist hier nicht ganz klar.
    Ich vermute aber Personenmonate. Dieser Umlageschlüssel müßte aber explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Also nachsehen.

    Auf Bild 2 hast Du den Posten Treppenhausreinigung grün eingerahmt. Ich denke mal wegen dem Datum 26.05.2015. Das wird das Rechnungsdatum sein. Dieses muß nicht zwingend mit dem Leistungsdatum übereinstimmen.

    Abschließend:

    Heizkosten sind in Ordnung. Selbst für Fernwärme.

    Wasser/Abwasser ist recht teuer. Daran kann man leider nix ändern, außer weniger zu verbrauchen. Aber dann wird vermutlich der Versorger den Preis erhöhen. :(

    Müllgebühren - prüfen ob die Umlage nach Personen vertraglich vereinbart ist.

    Treppenhausreinigung - Vorlage der Originalrechnung fordern.

    Als Mieter hat man das Recht Einsicht in alle Originalbelege die der Abrechnung zu Grunde liegen zu nehmen. Davon solltet Ihr Gebrauch machen.

  • Danke für die schnellen Rückmeldungen!:)



    "Wir heizen fast gar nicht das ganze Jahr über."
    - Diese Argumente lesen wir hier sehr oft...

    es entspricht aber der Wahrheit, ich weiss ja in meinem eigenen Haushalt, dass ich die Heizkörper nicht angerührt habe.
    Ich will mich ja auch nicht selbst betrügen, sondern bin hier auf der Suche nach Lösungsansätzen, wie es sein kann, dass ich einen Anteil von 30% vom Haus-Heiz-Verbrauch haben kann, obwohl die Heizkörper das ganze Jahr über abgedreht sind:confused:

    "Trotz der nicht benutzten Heizkörpern sollen wir 30% (2,949 MWh) und somit überdurchschnittlich viel Energie im Hausvergleich verbraucht haben."
    - Heizung 27,4%, WW-Bereitung 26,0%.

    wie kommst Du auf diese Werte?
    Laut dem Balkendiagramm auf der letzten NK-Seite liegt unser Anteil der Heizung bei 30,4% und WW bei 27,4%.

    Wir wohnen Seit 2008 in dieser Wohnung und unser Heizverhalten hat sich nicht geändert. Wenn man sich das Balkendiagramm von 2013 (in dem Jahr wurde das Heizungs-Messgerät getauscht) anschaut, entspricht das unserem Heizverhalten, soll bedeuten, das ganze Jahr über sind die Heizkörper abgestellt und an ein paar (maximal 10) Tagen im Jahr benutzt mein Mitbewohner seinen einen Heizkörper. Daher empfinde ich die aufgeführten 5,75% von 2013 als realistisch.

    Eigentlich hätte ich mich für die Abrechnung 2014 bereits melden müssen, aber die hatte mein Mitbewohner einfach von sich aus gezahlt, so dass es mich nicht weiter betroffen hat.

    "Wie man auf dem ersten Bild sieht, sind 4 Rohre mit Absperrhähnen vorhanden, die beiden rechten sind für Kalt-und Warmwasser mit jeweils eigenen Messuhren. Könnten wir die Hähne der beiden linken Rohre (Heizung) einfach zudrehen?"
    - Unter Vorbehalt ja.

    Welche Vorbehalte siehst Du hier? Sollte ich dafür einen Installateur des Vertrauens heranziehen?

    Die anteiligen Kosten für A+S scheinen m.E. korrekt berechnet worden zu sein, ebenso die Kosten der Treppenhausreinigung. Was stört Euch daran?

    Darauf würde ich gerne erst nach Klärung der Heizfrage näher drauf eingehen, sonst wird's zu unübersichtlich.



    Das ist der übliche Heizfehler. Es kann ein teurer Spaß werden, wenn die Wohnung - indirekt - mit einem einzigen Heizkörper beheizt wird. Das Teil heizt dann permanent, um eine 70m² Wohnung aufzuheizen, selbst wenn nur auf Stufe 2 gestellt wird.

    Das könnte ich sogar nachvollziehen, wenn dieser eine Heizkörper das ganze Jahr über auf Stufe 2 eingeschaltet ist.
    Aber er ist ja wirklich nur 10 Tage im Winter an.



    Knapp 1,45 € pro m² für Heiz- und Warmwasseraufbereitungskosten sind aber noch im Durchschnitt.

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    gemäß Heizspiegel liegt unser Verbrauch im erhöhten Bereich (17,34€ pro m² im Jahr). Der Hausdurchschnitt liegt bei 12,96€ und damit im mittleren Bereich.



    Müllgebühren von 238 € für 2 Personen ist schon extrem teuer. Soll in Köln aber so sein.

    Der Umlageschlüssel ist hier nicht ganz klar.
    Ich vermute aber Personenmonate. Dieser Umlageschlüssel müßte aber explizit im Mietvertrag vereinbart sein. Also nachsehen.

    Habe gerade im Mietvertrag nachgesehen, es handelt sich um eine m² Abrechnung, kein Personenschlüssel.
    Wir haben 20,86% der Hausnebenkosten zu tragen.


    Zudem habe ich gerade gefühlt, die 2 dünnen Kupferrohre, die jeweils in die Heizkörper gehen, im Bad und bei meinem Mitbewohner im Zimmer sind heiß. Und das bei 22 Grad Aussentemperatur und 24,5 Grad Raumtemperatur.
    Sollte die Heizung nicht schon abgestellt sein, da wir nicht mehr in der Heizperiode sind?

    Ich ziehe daher wirklich in Erwägung bei mir in der Wohnung die 2 Hauptleitungen der Heizung abzudrehen.
    Was sagt ihr dazu?


    Ich habe ein gutes Verhältnis zu meiner Vermieterin und habe vor, nachdem ich die Angelegenheit selbst besser verstehe, sie zu kontaktieren, um mit Ihr die Problematik ebenfalls zu besprechen.
    Was für Ratschläge kann man Ihr geben?
    Heizung im Keller im Sommer abstellen?
    Unser Heisswasser ist wirklich sehr heiß, ggf also die maximal-Temperatur reduzieren?

    Danke im voraus,
    Max

  • massimiliano:

    "wie kommst Du auf diese Werte? Laut dem Balkendiagramm auf der letzten NK-Seite liegt unser Anteil der Heizung bei 30,4% und WW bei 27,4%."
    - Ich glaube keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe... - Auf dem ersten Rechnungsblatt: Heizkosten 899,05€/3279,39€=27,41515%. - WW-Kosten 263,29€/1011,80€=26,02194%.

    "Welche Vorbehalte siehst Du hier? Sollte ich dafür einen Installateur des Vertrauens heranziehen?"
    - Keine Vorbehalte, falls diese beiden Absperrhähne wirklich nur für den Heizungkreislauf Eurer Wohnung zuständig sind.

    "Zudem habe ich gerade gefühlt, die 2 dünnen Kupferrohre, die jeweils in die Heizkörper gehen, im Bad und bei meinem Mitbewohner im Zimmer sind heiß. Und das bei 22 Grad Aussentemperatur und 24,5 Grad Raumtemperatur.
    Sollte die Heizung nicht schon abgestellt sein, da wir nicht mehr in der Heizperiode sind?"
    - Da scheint der Hase im Pfeffer zu liegen. Bei uns in E'feld ist die Temperatur zwar ein Grad kälter als in der Innenstadt, jedoch sind unsere Heizungsrohre so gut wie kalt. Also sollte Eure Heizungsanlage mal dringendst überprüft werden.

    "Heizung im Keller im Sommer abstellen?"
    Bei einer einwandfrei funktionierenden und richtig eingestellter Steuerung nicht erforderlich. Das merke ich an der Anlage in meinem vermieteten MFH.

    "Unser Heisswasser ist wirklich sehr heiß,"
    - Bei uns max. 60°C.

    "ggf also die maximal-Temperatur reduzieren?"
    - VM-Angelegeneit. Aber der macht sich bestimmt keinen Kopf darüber, denn die Kosten werden ja auf die Mieter umgelegt...:o

  • Zitat

    Sollte die Heizung nicht schon abgestellt sein, da wir nicht mehr in der Heizperiode sind?

    Dafür hast Du ja die Thermostate.

    Mal davon abgesehen kann eine Fernwärmeheizanlage nicht mal eben ab und wieder angestellt werden. Außerdem muß sie ja ganzjährig für Warmwasser sorgen.

    Das Eure Heizkosten etwas überdurchschnittlich sind liegt schlicht an der Heizungsart. Fernwärme ist gleich nach Strom die teuerste Heizungsart.

    Das mit der Umlage (dem Verteilerschlüssel) der Müllgebühren ist in der Abrechnung etwas eigenwillig dargestellt. Kommt aber in etwa mit der Umlage nach der Wohnfläche hin.

    Zitat

    Heizung im Keller im Sommer abstellen?

    Fernwärmeheizungen befinden sich in der Ferne, daher der Name, nicht im Keller des Hauses.

    Da kann der Nutzer/Eigentümer nichts abstellen.

    Zitat

    Unser Heisswasser ist wirklich sehr heiß, ggf also die maximal-Temperatur reduzieren?

    Auch das ist bei Fernwärme nicht möglich. Zumal wegen der Ledionellengefahr eine Temperatur von 60 - 70 Grad vorgeschrieben ist.

  • Dafür hast Du ja die Thermostate.

    Mal davon abgesehen kann eine Fernwärmeheizanlage nicht mal eben ab und wieder angestellt werden. Außerdem muß sie ja ganzjährig für Warmwasser sorgen.

    Das Eure Heizkosten etwas überdurchschnittlich sind liegt schlicht an der Heizungsart. Fernwärme ist gleich nach Strom die teuerste Heizungsart.

    Das mit der Umlage (dem Verteilerschlüssel) der Müllgebühren ist in der Abrechnung etwas eigenwillig dargestellt. Kommt aber in etwa mit der Umlage nach der Wohnfläche hin.


    Fernwärmeheizungen befinden sich in der Ferne, daher der Name, nicht im Keller des Hauses.

    Da kann der Nutzer/Eigentümer nichts abstellen.


    Auch das ist bei Fernwärme nicht möglich. Zumal wegen der Ledionellengefahr eine Temperatur von 60 - 70 Grad vorgeschrieben ist.

    Genau richtig.
    Und der Fragesteller scheint zu vergessen, dass er selbst bei komplett ausgeschalteten Heizkörpern immer noch 30 % der Gesamtkosten als Grundkosten zu tragen hat.

  • 2 Sachen sind mir an der Abrechnung aufgefallen:

    1.Der Preis pro MWh kommt mir sehr sehr hoch vor. Ich würde meinen, dass die Heizung so denn die Abrechnung in Ordnung ist zumindest nicht besonders wirtschaftlich läuft. 50 % Verluste ist für Fernwärme recht heftig.

    2. Laut novellierter HKVO ist ab 2014 ein Wärmemengenzähler zur Erfassung der Wärmemenge WW vorgeschrieben. In der Abrechnung wurde aber nach Formel abgerechnet. Wenn es dafür nicht einen zwingenden Grund gibt, ergibt daraus ein Kürzungsrecht von 15 %.


  • - Ich glaube keiner Statistik, die ich nicht selbst gefälscht habe... - Auf dem ersten Rechnungsblatt: Heizkosten 899,05€/3279,39€=27,41515%. - WW-Kosten 263,29€/1011,80€=26,02194%.

    Ersteinmal, Grüße an den Churchill in Ehrenfeld ;)
    OK, Du sprichst von Heizkosten, ich von Heizverbrauch. Somit wären die unterschiedlichen Werte geklärt.


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    Scheinbar liegt unsere (Brauch-)Wassertemperatur auch bei 60 Grad (siehe Lila Markierung)


    Dafür hast Du ja die Thermostate.

    Mal davon abgesehen kann eine Fernwärmeheizanlage nicht mal eben ab und wieder angestellt werden. Außerdem muß sie ja ganzjährig für Warmwasser sorgen.

    Um es nochmal zu betonen, denn darum dreht sich ja mein Einwand:
    Die Thermostate an den Heizkörpern unserer Wohnung sind das ganze Jahr geschloßen.
    Bis auf ca. 10 Tage bei einem Heizkörper bei meinem Mitbewohner letzten Winter.

    Ich meinte mit der Frage, ob die Heizung nicht schon abgestellt sein müsste, nicht unsere Heizkörper mit Thermostaten, sondern die Hauptverteilung. Denn selbst, wenn es sich um Fernwärme handelt, die nicht bei uns im Keller erzeugt wird, muss es im Keller ja trotzdem eine Steuereinheit geben, oder nicht?



    Und der Fragesteller scheint zu vergessen, dass er selbst bei komplett ausgeschalteten Heizkörpern immer noch 30 % der Gesamtkosten als Grundkosten zu tragen hat.

    Nein, dessen bin ich mir bewusst.
    Die 30% belaufen sich bei unserem Haus auf 983,82€ und daher für unsere Wohnung auf 200,43€.
    Was mich aber wundert ist der zusätzlich abgerechnete Verbrauch von 2,949 MWh, sprich für unsere Wohnung 698,05€, obwohl die Heizkörper das ganze Jahr über ausgeschaltet sind.
    Denn die 10 Tage Heizungs-Nutzung auf Stufe 2 meines Mitbewohners werden ja wohl keine 2,949 MWh Verbrauch bedeuten, oder?



    1.Der Preis pro MWh kommt mir sehr sehr hoch vor. Ich würde meinen, dass die Heizung so denn die Abrechnung in Ordnung ist zumindest nicht besonders wirtschaftlich läuft. 50 % Verluste ist für Fernwärme recht heftig.

    Woran an den Zahlen kann man erkennen, dass es sich um 50% Verlust handelt?
    Laut meiner Rechnung kostet eine MWh 236,90€. Korrekt? und der Preis ist zu hoch?



    2. Laut novellierter HKVO ist ab 2014 ein Wärmemengenzähler zur Erfassung der Wärmemenge WW vorgeschrieben. In der Abrechnung wurde aber nach Formel abgerechnet. Wenn es dafür nicht einen zwingenden Grund gibt, ergibt daraus ein Kürzungsrecht von 15 %.

    Interessanter Einwand!

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    Hier ist die Rede von einem Umrechnungsdivisor von 1,15 (rosa Markierung).
    Könnten das die 15% sein? Wobei dagegen sprechen würde, dass dieser Faktor seit den NK-Abrechnungen von 2009 bis 2014 vermerkt ist und somit nicht erst ab 2014. Vor 2009 beträgt dieser Wert 1,00 (mit der Erklärung "Hu = unterer Heizwert 1,000 kWh Fernwärme")

    Was wären sonst zwingende Gründe, die die Vermieterin vorbringen könnte?
    Ziehe ich die 15% nur vom Verbrauch, also von den 194,53€ ab oder von den Gesamtkosten (Verbrauch + Grundkosten) sprich 263,29€ ab?
    Mal ganz abgesehen davon, dass die maximal erzielbaren 39,49€ den Kohl auch nicht fett machen.


    Nochmals Danke für Eure Mithilfe, es macht Spaß, wenn man langsam einen Durchblick vom "Gruselthema" Nebenkosten-Abrechnung bekommt :)

  • Bei dem Faktor 1,15 handelt es sich um einen brennstoffspezifischen Faktor. Bei einer Erdgasanlage würde z.B. mit 1,11 multipliziert werden. Dies hat also nichts mit einer Kürzung von 15 % zu tun.

    Laut Heizkostenverordnung ist dann eine Abrechnung nach Formel zulässig, wenn die Wärmemenge nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand gemessen werden kann. Wobei der unzumutbar hohe Aufwand nicht näher definiert ist.

    Aus meiner Sicht dürften das Kürzungsrecht auf den kompletten Betrag (Grund- und Verbrauchskosten Heizung sowie Warmwasser) bestehen, da ich ja davon ausgehen muss, dass wenn die Warmwasserkosten nicht korrekt ermittelt wurden auch die als Heizkosten umgelegten Beträge nicht korrekt sind.

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