Untervermietung dem Hauptvermieter nicht angegeben

  • Hallo liebe User,

    ich habe ebenfalls eine prekäre Situation. Ich habe dieses Jahr begonnen, eine Wohnung anzumieten - als Untermieter. Anfangs lief alles einwandfrei. Untermietvertrag wurde erstellt, Einzug lief reibungslos ab und die Miete erhält der Hauptmieter auch regelmäßig und rechtzeitig von mir.

    Nun ist es so, dass der Hauptmieter noch sehr jung ist und scheinbar die rechtlichen Pflichten beim Untermietverhältnis nicht kennt. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dem Hauptvermieter in jedem Falle die Untervermietung anzugegeben. In einem Gespräch vor einigen Wochen erfuhr ich, dass der Hauptvermieter davon eben nichts weiß. Frage Nr. 1: Moralisch ist es natürlich klar, dass ich hätte mitdenken sollen. War ich rechtlich in der Mitwirkungspflicht, dem Vermierter eben dies anzugeben?

    Näheres zum Untermietverhältnis: Mein Vermieter und ich haben uns so geeinigt, dass die Miete (inkl. aller Energiekosten) 350 Euro monatlich beträgt. Das Mietverhältnis ist unbefristet und es handelt sich um eine unmöbilierte Untervermietung der gesamten Wohnung. Da ich nun weiß, dass das Untermietverhältnis quasi geheim ist, kann ich mich auch beim örtlichen Einwohnermeldeamt dort nicht anmelden.

    Bevor ich weitere Schritte überlege und unternehme, benötige ich dringend Rat bzgl. meines rechtlichen Standpunkts. Wie sieht es nun mit der Kündigungsfrist aus? Was kann passieren? Welche Pflichten sind gegeben? Besteht im Falle einer fristlosen Kündigung des Hauptmieters eine Schadensersatzpflicht seinerseits? Wie könnte die aktive Ansprache an den Hauptvermieter aussehen? Gibt es Erfahrungen mit solchen Fällen?

    Ich stehe völlig auf dem Schlauch und brauche dringend hilfreiche Ratschläge. Ich bin für jede Idee, jeden Rat oder Tipp, jede Möglichkeit und jede Kritik offen! Ich würde mich über Eure Antworten sehr freuen.

    Viele Grüße

  • Hallo FH14,

    das braucht Dich aus meiner Sicht alles nicht kümmern. Du hast einen Mietvertrag mit deinem Vermieter. Das ist das einzige was für dich zählt.

    Zitat

    Da ich nun weiß, dass das Untermietverhältnis quasi geheim ist, kann ich mich auch beim örtlichen Einwohnermeldeamt dort nicht anmelden.

    Anmelden beim Enwohnermeldeamt kannst und musst du dich sehr wohl. Das der eigentliche Eigentümer der Wohnung davon nichts weiß das Du da wohnst spielt hierbei keine Rolle. Das ist eine Sache die muss Dein Vermieter mit seinem Vermieter klären.

    Just my 2 cents

  • Hallo,

    Zitat

    War ich rechtlich in der Mitwirkungspflicht, dem Vermierter eben dies anzugeben?

    Nein, da kein Vertragsverhältnis zwischen Dir und dem Hauptvermieter besteht.

    Zitat

    Da ich nun weiß, dass das Untermietverhältnis quasi geheim ist, kann ich mich auch beim örtlichen Einwohnermeldeamt dort nicht anmelden.

    Doch kannst Du. Du musst sogar, wenn Du in der Wohnung lebst.

    Zitat

    Wie sieht es nun mit der Kündigungsfrist aus? Was kann passieren? Welche Pflichten sind gegeben? Besteht im Falle einer fristlosen Kündigung des Hauptmieters eine Schadensersatzpflicht seinerseits?

    Du hast einen gültigen Mietvertrag und beide Vertragsparteien haben ihre Rechte und Pflichten. Du zahlst die Miete und bekommst dadurch die Wohnung. Da hier faktisch kein Vertragsbruch vorliegt, besteht auch nicht das Recht, dass Du fristlos kündigen kannst.

    Wenn der Hauptvermieter deinem Untervermieter kündigt, kannst Du hier ggfs. einen Schadenersatzanspruch geltend machen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo liebe Helfende,

    zunächst einmal vielen Dank für Eure vielen Antworten. Diese haben mich sehr beruhigt. Nun ist es so, dass ich im Falle meiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt befürchte, dass der Hauptvermieter von der geheimen Untermiete erfährt, daraufhin dem Hauptmieter fristlos kündigt und ich die Wohnung ebenfalls schnellstmöglich verlassen muss.

    Vom Einwohnermeldeamt wurde ausdrücklich eine Bescheinigung des Hauptvermieters für die Anmeldung verlangt.

    Viele Grüße

  • Vom Einwohnermeldeamt wurde ausdrücklich eine Bescheinigung des Hauptvermieters für die Anmeldung verlangt.

    Dann frag die Herrschaften dort auf welche Rechtsgrundlage sie sich berufen.:cool:

    Eine diesbezügliche Änderung des Meldegesetzes soll erst ab November 2015 in Kraft treten.

  • Das ist eine gute Idee! Zufällig habe ich noch die E-Mail vom entsprechenden Sachbearbeiter: Sehr geehrter Herr Name,


    Ihre Mail vom 27.04.2015 haben wir erhalten.


    Sobald Sie folgende Unterlagen:


    die für Sie von der xxxx Immobilienverwaltung GmbH xxxxxx

    den anliegenden Meldeschein unterschrieben


    Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses


    nachreichen, werden wir Ihre abschließend bearbeiten können.


    Eine Untervermietung an dieser Anschrift kann ohne Bestätigung des Vermieters von hier nicht anerkannt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag


  • Eine Untervermietung an dieser Anschrift kann ohne Bestätigung des Vermieters von hier nicht anerkannt werden.


    Ich schätze, dass es da schon öfters Probleme gegeben haben mag...:(

  • Ich habe nun etwas recherchiert und festgestellt, dass das Thema häufiger im Gespräch war und laut dem Internet (Quelle: unter anderem die deutsche Post) soll der Nachweis nicht notwendig sein.

    Vielen Dank für Deine Hilfe, Berny!

  • Eine Untervermietung an dieser Anschrift kann ohne Bestätigung des Vermieters von hier nicht anerkannt werden.


    Dann erklär dem SB zusätzlich das die xxxx Immobilienverwaltung GmbH xxxxxx nicht Dein Vertragspartner/Vermieter ist. Aber wie schon geschrieben, die Pflicht zur Meldebestätigung des VM besteht erst ab 11/2015.

  • Hallo,

    lass dich bloss vom Einwohnermeldeamt nicht drangsalieren. Denen steht zur Zeit nicht das Recht zu, eine Bestätigung der Verwaltung zu fordern. Wieder mal ein Fall von Beamtenwillkür.

    Zur Genehmigung durch den Vermieter:
    Wegen einer nicht genehmigten Untervermietung kann in der Regel nicht fristlos gekündigt werden, sondern nach erfolgloser Abmahung nur fristgerecht (und auch das ist nicht einfach).
    Der "Haupt-Vermieter" hat andererseits wenig Möglichkeiten dem Hauptmieter die Untervermietung zu verbieten. Ich würde auf deinen Vermieter etwas mehr Druck machen, damit die Sache gelöst wird.
    Alternativ könnstest du dich auch doof stellen und mit die verlangte Einzugsbestätigung von der Verwaltung fordern. Dann muss ja mal was passieren. Ich würde davon ausgehen, dass dein Vermieter dich dann offiziell meldet, um größeren Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Das Mietverhältnis ist unbefristet und es handelt sich um eine unmöbilierte Untervermietung der gesamten Wohnung.

    Der Schilderung nach ist das mit groesster Wahrscheinlichkeit eine Gebrauchsueberlassung an Dritte nach §540 BGB, und die ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulaessig. Und ja, damit riskiert Dein Vermieter eine Kuendigung, gemaess Mietrechtslexikon sogar eine fristlose. Was dann wiederum bedeutet, dass auch Du raus musst.

    cu
    Guenni

  • Der Schilderung nach ist das mit groesster Wahrscheinlichkeit eine Gebrauchsueberlassung an Dritte nach §540 BGB, und die ist ohne Zustimmung des Vermieters unzulaessig. Und ja, damit riskiert Dein Vermieter eine Kuendigung, gemaess Mietrechtslexikon sogar eine fristlose. Was dann wiederum bedeutet, dass auch Du raus musst.

    cu
    Guenni

    richtig! dem ist nix weiter hinzuzufügen.

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