Beiträge von FH14

    Das ist eine gute Idee! Zufällig habe ich noch die E-Mail vom entsprechenden Sachbearbeiter: Sehr geehrter Herr Name,


    Ihre Mail vom 27.04.2015 haben wir erhalten.


    Sobald Sie folgende Unterlagen:


    die für Sie von der xxxx Immobilienverwaltung GmbH xxxxxx

    den anliegenden Meldeschein unterschrieben


    Kopie Ihres Personalausweises bzw. Ihres Reisepasses


    nachreichen, werden wir Ihre abschließend bearbeiten können.


    Eine Untervermietung an dieser Anschrift kann ohne Bestätigung des Vermieters von hier nicht anerkannt werden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Im Auftrag

    Hallo liebe Helfende,

    zunächst einmal vielen Dank für Eure vielen Antworten. Diese haben mich sehr beruhigt. Nun ist es so, dass ich im Falle meiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt befürchte, dass der Hauptvermieter von der geheimen Untermiete erfährt, daraufhin dem Hauptmieter fristlos kündigt und ich die Wohnung ebenfalls schnellstmöglich verlassen muss.

    Vom Einwohnermeldeamt wurde ausdrücklich eine Bescheinigung des Hauptvermieters für die Anmeldung verlangt.

    Viele Grüße

    Hallo liebe User,

    ich habe ebenfalls eine prekäre Situation. Ich habe dieses Jahr begonnen, eine Wohnung anzumieten - als Untermieter. Anfangs lief alles einwandfrei. Untermietvertrag wurde erstellt, Einzug lief reibungslos ab und die Miete erhält der Hauptmieter auch regelmäßig und rechtzeitig von mir.

    Nun ist es so, dass der Hauptmieter noch sehr jung ist und scheinbar die rechtlichen Pflichten beim Untermietverhältnis nicht kennt. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dem Hauptvermieter in jedem Falle die Untervermietung anzugegeben. In einem Gespräch vor einigen Wochen erfuhr ich, dass der Hauptvermieter davon eben nichts weiß. Frage Nr. 1: Moralisch ist es natürlich klar, dass ich hätte mitdenken sollen. War ich rechtlich in der Mitwirkungspflicht, dem Vermierter eben dies anzugeben?

    Näheres zum Untermietverhältnis: Mein Vermieter und ich haben uns so geeinigt, dass die Miete (inkl. aller Energiekosten) 350 Euro monatlich beträgt. Das Mietverhältnis ist unbefristet und es handelt sich um eine unmöbilierte Untervermietung der gesamten Wohnung. Da ich nun weiß, dass das Untermietverhältnis quasi geheim ist, kann ich mich auch beim örtlichen Einwohnermeldeamt dort nicht anmelden.

    Bevor ich weitere Schritte überlege und unternehme, benötige ich dringend Rat bzgl. meines rechtlichen Standpunkts. Wie sieht es nun mit der Kündigungsfrist aus? Was kann passieren? Welche Pflichten sind gegeben? Besteht im Falle einer fristlosen Kündigung des Hauptmieters eine Schadensersatzpflicht seinerseits? Wie könnte die aktive Ansprache an den Hauptvermieter aussehen? Gibt es Erfahrungen mit solchen Fällen?

    Ich stehe völlig auf dem Schlauch und brauche dringend hilfreiche Ratschläge. Ich bin für jede Idee, jeden Rat oder Tipp, jede Möglichkeit und jede Kritik offen! Ich würde mich über Eure Antworten sehr freuen.

    Viele Grüße

    Hallo liebe User,

    ich habe ebenfalls eine prekäre Situation. Ich habe dieses Jahr begonnen, eine Wohnung anzumieten - als Untermieter. Anfangs lief alles einwandfrei. Untermietvertrag wurde erstellt, Einzug lief reibungslos ab und die Miete erhält der Hauptmieter auch regelmäßig und rechtzeitig von mir.

    Nun ist es so, dass der Hauptmieter noch sehr jung ist und scheinbar die rechtlichen Pflichten beim Untermietverhältnis nicht kennt. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dem Hauptvermieter in jedem Falle die Untervermietung anzugegeben. In einem Gespräch vor einigen Wochen erfuhr ich, dass der Hauptvermieter davon eben nichts weiß. Frage Nr. 1: Moralisch ist es natürlich klar, dass ich hätte mitdenken sollen. War ich rechtlich in der Mitwirkungspflicht, dem Vermierter eben dies anzugeben?

    Näheres zum Untermietverhältnis: Mein Vermieter und ich haben uns so geeinigt, dass die Miete (inkl. aller Energiekosten) 350 Euro monatlich beträgt. Das Mietverhältnis ist unbefristet und es handelt sich um eine unmöbilierte Untervermietung der gesamten Wohnung. Da ich nun weiß, dass das Untermietverhältnis quasi geheim ist, kann ich mich auch beim örtlichen Einwohnermeldeamt dort nicht anmelden.

    Bevor ich weitere Schritte überlege und unternehme, benötige ich dringend Rat bzgl. meines rechtlichen Standpunkts. Wie sieht es nun mit der Kündigungsfrist aus? Was kann passieren? Welche Pflichten sind gegeben? Besteht im Falle einer fristlosen Kündigung des Hauptmieters eine Schadensersatzpflicht seinerseits? Wie könnte die aktive Ansprache an den Hauptvermieter aussehen? Gibt es Erfahrungen mit solchen Fällen?

    Ich stehe völlig auf dem Schlauch und brauche dringend hilfreiche Ratschläge. Ich bin für jede Idee, jeden Rat oder Tipp, jede Möglichkeit und jede Kritik offen! Ich würde mich über Eure Antworten sehr freuen.

    Viele Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!