Hallo. Nachdem ich jetzt zum 01.06. aus meiner alten Wohnung ausgezogen bin macht die ex Vermieterin weiterhin ärger...
Die durch meinen Hund beschädigten Türen werden anstandslos von meiner Hundehaftpflicht Versocherung übernommen. Der Schaden sollte am 30.&31.05. fertig gertellt werden. Ich habe den Auftrag 1 Monat vor Auszug an die Versicherung gemeldet und hatte auch 2 Wochen vor Auszug bestätigung von der Versicherung, dass ich den Auftrag vergeben kann. Die Vermieterin hat im Nachhinein nur Zeit geschunden und hat sich nicht entschieden wie die Türen Lackiert werden. Letztendlich war bei auszug nichts fertig (dieses lag nicht an mir und nicht am Maler) letztendlich lässt sie jetzt alle 7 Türen Weiß streichen (dafür hat sie sich dann am 02.06. entschieden ). Dann sollte ich am Sonntag (31.05.) noch die Einbauküche aus der Wohnung entfernen.(Erst sagte sie, die Küche soll drin bleiben)
Dies habe ich dann auch am 31.05 getan! Diese EBK liegt also im Garten, ich habe dann direkt Sperrmüll bestellt und die Abholkarte am Dienstag oder Mittwoch bekommen. Der Sperrmüll wird am 23.06. abgeholt, d.H. am 22.06. werde ich den Sperrmüll an die Straße stellen. Sie war der meinung nur weil ich dort nicht mehr wohne müsste ich den Sperrmüll an meiner neuen Wohnung abholen lassen... Ich sagte ihr, nein das muss ich nicht, hauptsache ICH kümmer mich um die Entsorgung.
Die Vermieterin will jetzt noch eine halbe Miete (200€)von mir haben, da noch der Sperrmüll da ist und die Türen nicht fertig sind. Sie kann das von mir aus alles an ihren Anwalt geben, da habe ich erstmal keine Angst vor, denn ich habe alles versucht damit die Wohnung pünktlich übergeben werden kann.(sie hat KEINEN Nachmieter für Juni gehabt, also hat sie auch keine Mieteinbußen, da kein Nachmieter zum 01.06. eingezogen wäre.)
Viele Infos, was könnt ihr mir dazu sagen? ![]()