Beiträge von Donaldino

    Hallo,

    ich habe im Februar 2015 zum 01.03.2015 eine Wohnung gemietet, die ich dann aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft (Wäschekeller) sofort wieder gekündigt habe und auch nie eingezogen bin. Ich habe mich dann mit der Immobiliengesellschaft auf ein vorzeitiges Mietende zum 30.04. geeinigt und bereits am 17.03.2015 die Wohnung und alle Schlüssel wieder zurückgegeben. Bei der Rückgabe hatte mir die Bearbeiterin zugesichert, dass ich auch schnellstmöglich meine Mietsicherheit zurück bekomme, da es ja keine Beanstandungen an der Wohnung gab.

    Die Miete für 03 und 04.2015 habe ich fristgerecht überwiesen, auch mit allen Nebenkosten, so dass hier ebenfalls keine Forderungen offen sind.

    Ich habe bis heute die Mietsicherheit leider nicht zurückbekommen, da ich jetzt eine neue Wohnung gefunden habe, würde ich den Betrag allerdings kurzfristig benötigen.

    Welche Chancen habe ich aufgrund der Sachlage, die Rückzahlung der Mietsicherheit evtl. auch einzuklagen (Rechtsschutzversicherung vorhanden), da es ja sicher unzumutbar ist, wenn die Mietsichheit noch zurückgehalten wird, zumal die Wohnung inzwischen sogar wieder neu vermietet ist. Eine evtl. noch offene Nachzahlung wg. der Nebenkostenabrechnung ist auch nicht zu erwarten, da ich ja nie eingezogen bin und deshalb auch weder Heizkosten noch Wasserkosten entstanden sind.

    Gruß

    Thomas

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem bzw. Frage und hoffe, hier Anhaltspunkte für eine Lösung zu finden.

    Ich habe am 16.02.2015 zum 01.03.2015 eine neue Wohnung gemietet. Im Vorfeld hatte ich die Wohnung besichtigt und meine offenen Fragen an die Immobiliengesellschaft geschickt. Unter anderem ging es dabei um einen zusätzlichen Wäschekeller, in dem man eine Waschmaschine und einen Trockner aufstellen kann.

    In der Wohnung gibt es im Bad keine Möglichkeiten, eine Waschmaschine und Trockner aufzustellen und in der Küche, die zum Wohnzimmer offen ist (also eine offene Küche), möchte ich keine Waschmaschine stehen haben, zumal dann der Platz für einen Geschirrspüler weg wäre. Ein Stellplatz für einen Trockner wäre hier ohnehin nicht. Man stellt auch sicher keine Waschmaschine ins Wohnzimmer.

    So hatte ich auch meine Frage im Vorfeld zum Mietvertrag formuliert. Es wurde mir schriftlich per Mail bestätigt, dass ein Wäschekeller vorhanden ist. Im Mietvertrag ist dieser Punkt nicht separat aufgenommen, es steht dort lediglich, dass die Nutzung von z.B. einem Wäschekeller über die Hausordnung geregelt ist.

    Nun habe ich am 26.02.2015 die Schlüssel zur Wohnung und zum Haus bekommen und musste feststellen, dass es keinen Wäschekeller gibt. Dies habe ich am 01.03. auch per Mail der Immobiliengesellschaft mitgeteilt und um dringenden Rückruf gebeten. Dieser ist bis heute nicht erfolgt.

    Gestern konnte ich auch eine andere Mieterin des Hauses befragen, die ebenfalls vor kurzem eingezogen ist. Diese sagte mir, dass es definitiv keinen Wäschekeller gibt und das auch der Grund sei, warum sie sich
    für eine andere Wohnung in dem Gebäude entschieden hat und die, die ich nun gemietet habe, genau aus diesem Grund. Es sollte also bei der Immobiliengesellschaft bekannt gewesen sein, dass es keinen Wäschekeller gibt.

    Um nicht irgendwelche Fristen zu versäumen, habe ich den Mietvertrag gleich gestern schriftlich wieder gekündigt.

    Allerdings würde diese Kündigung ja erst zum 31.05.2015 greifen, so dass ich für 3 Monate das Geld für die Miete verlieren würde, einziehen werde ich unter dieser Voraussetzung nicht!

    Meine Frage wäre jetzt, ob hier nicht auch eine fristlose Kündigung möglich wäre, da eine zugesicherte Eigenschaft der Wohnung nicht vorhanden ist und diese für mich ausschlaggebend für die Anmietung war. Eine Mietminderung würde dieses Problem auch nicht lösen können, da ich dann noch immer eine Waschmaschine im Wohnzimmer hätte.

    Vielleicht hat jemand einen passenden Rat für mich, außer natürlich beim nächsten Mal alles in Vertrag zu fixieren. Ich war davon ausgegangen, dass so etwas einer Immobiliengesellschaft nicht nötig ist und zusagen, zumal mit Bezug auf einen Gebäudemanager meine Frage entsprechend beantwortet wurde.

    Gruß

    Thomas

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!