Mietkaution zurück fordern

  • Hallo,

    ich habe im Februar 2015 zum 01.03.2015 eine Wohnung gemietet, die ich dann aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft (Wäschekeller) sofort wieder gekündigt habe und auch nie eingezogen bin. Ich habe mich dann mit der Immobiliengesellschaft auf ein vorzeitiges Mietende zum 30.04. geeinigt und bereits am 17.03.2015 die Wohnung und alle Schlüssel wieder zurückgegeben. Bei der Rückgabe hatte mir die Bearbeiterin zugesichert, dass ich auch schnellstmöglich meine Mietsicherheit zurück bekomme, da es ja keine Beanstandungen an der Wohnung gab.

    Die Miete für 03 und 04.2015 habe ich fristgerecht überwiesen, auch mit allen Nebenkosten, so dass hier ebenfalls keine Forderungen offen sind.

    Ich habe bis heute die Mietsicherheit leider nicht zurückbekommen, da ich jetzt eine neue Wohnung gefunden habe, würde ich den Betrag allerdings kurzfristig benötigen.

    Welche Chancen habe ich aufgrund der Sachlage, die Rückzahlung der Mietsicherheit evtl. auch einzuklagen (Rechtsschutzversicherung vorhanden), da es ja sicher unzumutbar ist, wenn die Mietsichheit noch zurückgehalten wird, zumal die Wohnung inzwischen sogar wieder neu vermietet ist. Eine evtl. noch offene Nachzahlung wg. der Nebenkostenabrechnung ist auch nicht zu erwarten, da ich ja nie eingezogen bin und deshalb auch weder Heizkosten noch Wasserkosten entstanden sind.

    Gruß

    Thomas

  • Welche Chancen habe ich aufgrund der Sachlage, die Rückzahlung der Mietsicherheit evtl. auch einzuklagen (Rechtsschutzversicherung vorhanden),

    Einklagen, was soll der Quatsch? Hast du die Firma schon per Einschreiben unter Verzug gesetzt, wissen die, dass du das Geld dringend benötigst? Setze einen Termin nach Datum, z.B. zum 15. Juni. Und wenn sich nichts getan hat, kannst du einen Anwalt beauftragen.

  • Donaldino:

    "ich habe im Februar 2015 zum 01.03.2015 eine Wohnung gemietet, die ich dann aufgrund einer fehlenden zugesicherten Eigenschaft (Wäschekeller) sofort wieder gekündigt habe"
    - Was heisst "sofort"? Wann genau hat der VM die schriftliche Kündigung von Dir bekommen?


  • Ich habe mich dann mit der Immobiliengesellschaft auf ein vorzeitiges Mietende zum 30.04. geeinigt....


    Wenn der Termin unstrittig ist, kann sich der Vermieter bis 6 Monate Zeit lassen um eventuell verdeckte Mängel noch festzustellen.
    Das ist völlig korrekt. Was Sie sofort an finanziellen Mitteln benötigen, kann ich nicht beurteilen; jedoch den ehemaligen Vermieter können Sie lediglich bitten.

    Zitat

    Die Miete für 03 und 04.2015 habe ich fristgerecht überwiesen, auch mit allen Nebenkosten, so dass hier ebenfalls keine Forderungen offen sind.


    Das ist ebenso unerheblich, wie Ihr Glaube an die bereits gezahlten Nebenkosten.
    Chancen sehe ich da garnicht, aber wenn Sie schon Versicherungen das Geld hinterher werfen sollten Sie auch deren Hilfe in Anspruch nehmen.

    Zitat

    Eine evtl. noch offene Nachzahlung wg. der Nebenkostenabrechnung ist auch nicht zu erwarten, da ich ja nie eingezogen bin und deshalb auch weder Heizkosten noch Wasserkosten entstanden sind.


    Schon wieder ein gravierender Irrtum Ihrerseits. Die Nebenkosten entstehen bereits am 1. Tag des Mietbeginns und enden am letzten Tag des Vertrages. Ob Sie die Wohnung überhaupt betreten haben oder nicht, spielt eh keine Rolle.

    Desweiteren haben Sie bereits Mitte März die Schlüssel zurückgegeben und es damit dem Vermieter ermöglicht bereits ab diesen Zeitpunkt schon Renovierungen vorzunehmen. Sollten Sie die Zählerstände auch noch nicht notiert haben, so zahlen Sie den Wasserverbrauch und den Elektroverbrauch auch noch mit.

    Sie haben bedauernswerter Weise so alles falsch gemacht und Ihr Wisssen über Mietrecht ist mehr falsch als richtig.
    Eigentlich tut es mir schon fast ein wenig leid.

  • Wenn der Termin unstrittig ist, ... Eigentlich tut es mir schon fast ein wenig leid.

    nein Du tust mir leid. Aber du merkst eh Nix mehr.

    Völlig krank was du postet!

  • Dieser Tiger, von nix ne Ahnung, aber davon sehr viel, lässt ab und an ein klägliches miauen hören, sonst nichts. Man sollte ihn auf die Ignorierliste setzen, denn man versäumt nichts, wenn man seinen Unsinn nicht liest.

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