Hallo, folgender Fall ist bei meinem Bekannten aktuell.
Er will ausziehen und hat im Vertrag ungültige Klausel über die Schönheitsreparaturen. Der Vermieter erkennt es schriftlich an und schickt im gleichen Brief folgendes : wenn die Wohnung nicht ohne Beanstandungen übergeben wird, muss er eine Nutzungsentschädigung in Höhe der bisherigen Miete bezahlen, bis der Schaden repariert wird.
Dabei will der Vermieter keine Vorabnahme und es läuft wohl drauf hinaus, dass er irgendwann am Tag der Übergabe (wird kurz vorm letzten Tag sein) findet, was mein Bekannter nicht schafft direkt zu reparieren und dann muss er die angebliche Nutzungsentschädigung bezahlen. Es besteht Haftpflicht mit der Mietsachbaustein, aber bis Versicherungen mit dem Vermieter einig wird, vergehen auch paar Wochen und danach muss der mögliche Schaden beseitigt werden.
Im voraus Versicherung miteinzubeziehen ist zwar möglich, aber so lange da die Möbel steht, hat man ja keinen kompletten Überblick, ob darunter noch was ist, was nicht als Abnutzung gilt.
Ich habe auch nichts darüber gefunden, ob es rechtens ist? Gibt es Links, wo wir drüber nachlesen können.
Vom meinem persönlichen Empfinden kommt es auf denn Schaden an. Es kann nicht sein, dass man wegen z.B. kleinem Kratzer an der Fensterscheibe die Wohnung nicht weitervermieten kann.
Zusätzlich, muss es auch drauf ankommen, ob er die Schönheitsreparaturen selber macht oder die Wohnung unrenoviert vermietet. Wenn erstes, dann muss er einige Zeit ohne Weitervermietung es machen und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Nutzungsentschädigung rechtens ist.
Es ist unstrittig, dass die Sachen, die tatsächlich als Beschädigungen vorliegen , beseitigt werden. Uns würde das korrekte Verhalten interessieren, um die möglichen Nutzungsentschädigung zu vermeiden.
Vielen Dank für euere Tipps