Banane und Berny
Es ist nicht Gegenstand der Frage wie die Beschädigungen zu Stande kommen (die müssen zweifelsohne behoben werden) und ob die stören. Es geht einzig darum, ob die Neuvermietung dadurch verhindert ist.
Kaum sichtbare Kratzer am Fenster sind nur 1 kleines Beispiel, um Problemtik zu verdeutlichen. Bei dem Bekannten sind die Fenster Ende 60-er eingebaut worden und seit dem nicht ausgetauscht. Die Kratzer kommen nicht von ihm, er war nur 5 Jahre dort Mieter. Nur zu beweisen wird es schwer bis unmöglich, im Übergabeprotokol ist nichts vermerkt. Wenn der Vermieter die Fenster komplett auf seine Kosten austauschen will und sagt , er könne es so nicht weitervermieten, dann stellt sich die Frage
a) ob es ein Grund für nicht Weitervermietung ist (Kern der Frage)
b) ob das Fenster (oder Scheibe) nach mehr als 45 Jahren noch einen Restwert (alt für neu) hat. Ich bezweifle dies oder ist er sehr gering.
Das gleiche betrifft Kratzer am Laminat (ca 10 Jahre), Drukstellen von Möbel u.s.w.
Und übrigens, Haftplicht mit Mietsachschäden zu haben, ist nicht immer ausreichend. Ich habe es selber vor einem Jahr in der ähnlichen Situation gehabt. Die regulieren gerne beim einmaligen Schadensereignis (z.B. es fällt etwas aufs Laminat runter und beschädigt es) und verweigern die Regulierung z.B. bei zahlreichen Kratzern unter folgenden Begründung
a) Übermässige Beanspruchung (überall als nicht versichert ausgeschlossen)- Lieblingsausrede vieler Versicherungen
b) Kein einmaliger Schadenserreignis, der schlüssich dargestellt werden kann
c) Nicht rechtzeitig gemeldeter Schaden. Nach einer Woche ist es reine Kullanz, ob sie es regulieren. Beim Auszug ist es zu spät und immer zu behaupten, es wäre gestern passiert oder ich hätte es früher nicht bemerken können, wäre zu naiv.
d) Nicht versicherter Allmännlichkeitsschaden
Nur als Beispiel aus eigener Parxis (wird vielleicht jemanden als Mieter interessieren) : meine Haftpflicht wollte bei mir wegen übermässigen Beanspruchung nicht regulieren (Laminatschäden). Mein Anwalt hat dem wiedersprochen (übermässige Beanspruchung wäre z.B. das ständige Verrücken der Möbel beim Putzen, was zum Schaden gefüht hat, was absolut nicht der Fall war), dann haben sie die Schäden üblicher Abnutzung zugeordnet, die nicht versicherbar ist und mit der Miete abgegolten ist. Dazu haben Sie geschrieben, dass beim Laminat dieser Qualität der Zeitwert nach ca. 10 Jahren eher 0 ist, daher gibt es nichts zu regulieren. Der Vermieter war nicht begeistert, hat es aber akzeptiert (Gerichts/Gutachterkosten erschienen ihm zu hoch und das Risiko zu verlieren auch), bzw wollte es von meiner Kaution abziehen. Nach der weiteren Post von meinem Anwalt wegen Unzulässigkeit, hat er dies schliesslich nicht gemacht.
Nur dies hat mehrere Monate gedauert und hat unendlich Nerven und Zeit gefressen. Meine Wohnung wurde direkt weitervermietet, sodass es nur um den reinen Schadenswert ging und ich hatte dadurch Zeit, das ganze zu 'regulieren'.
Der Vermieter des Bekannten droht aber die Wohnung so lange leer zu lassen. Also meiner war schon hartnäckig, dieser geht aber noch weiter und mein Bekannter kann sich den Anwalt nicht leisten.