Als Mieter kein Zutritt zur Wohnung

  • Hallo,
    ich bin gerade ziemlich ratlos, da ich noch nie als Mieter auch nur ein kleines Problem mit einem Vermieter hatte. Nun ist es eine 2er WG (Vermieter und ich) und ich kann meine Sachen nicht in das ZImmer stellen...
    Hier der Sachverhalt:

    Februar 2015:
    Gespräch wg. Anmietung eines Zimmers als Untervermieter. Wir wurden uns einig.
    März:
    der Vertrag unterschrieben mit Wirkung ab 01.Mai.
    Ich habe im April informiert, dass ich am 01. Mai nicht einziehen kann, weil ich es aus beruflichen Termingründungen nicht schaffe und von 8.Mai bis 22.Mai im Urlaub bin. Kaution und Miete zum 01. Mai habe ich aber fristgerecht bezahlt (kann ja nur ich was dafür, wenn ich im Urlaub bin), Vermieter schrieb mir, dass sie in der letzten Maiwoche nicht da ist.
    25.Mai: (alles SMS)
    Meine Nachricht an den Vermieter: Bist du in der Woche vom 25.-29.5 da? (hab nicht daran gedacht, dass sie nicht da ist) Antwort: Nein, sagte ich ja schon, dass ich die letzte Maiwoche nicht da bin. Komme erst am 6. Juni wieder.

    Heute, 03.Juni: (alles SMS)
    Nachricht vom Vermieter: Wann ziehst du denn nun ein?
    Meine Antwort: Ich würde gern am 8. Juni morgens vorbeikommen und die ersten Sachen ins Zimmer stellen.
    Vermieter: Du bist lustig, hättest dich sofort nach der SMS vom 25.Mai nochmal melden müssen. Meine Mutter liegt im Sterben und ich bin nur am 6. und 7. Juni da. Danach erstmal nicht mehr.
    Ich: Ok, dann disponiere ich um und komme am 7. Juni
    Vermieter: Ich fahre Samstag schon wieder. Ich sagte ja, du meldest dich ewig nicht. Ich möchte auch nicht weg fahren und dich alleine in meiner Wohnung lassen wenn ich dich nur einmal gesehen habe.
    Ich: daraufhin sofort versucht anzurufen
    Vermieter: Sorry aber ich tele jetzt nicht, bin bei meiner Mutter.
    Ich: Ok, entweder wir telen später oder: bin am 6. vor Ort bis 16 Uhr, können wir uns treffen? Wir müssen eine Lösung finden, wenn du erstmal mit unbekannter Dauer weg bist und ich wochenlang für Luft zahle. Muss das ja auch disponieren mit Unterbringung und Co.
    Vermieter: Ich habe keine Zeit. Bin nur kurz da, um was zu erledigen. Du hättest einfach zu Beginn des Mietverhältnisses einziehen müssen (01. Mai) bzw. dich öfter melden müssen und vorbeikommen sollen. Tut mir leid, aber die nächsten zwei Wochen geht es bei mir nicht.

    Ich bin gerade sprachlos...seit wann muss man vorher Netzwerken und die Art und Weise finde ich ein wenig pampig. Ich kann ja nichts dafür, dass sie privat gerade eine schlimme Zeit durchmacht. Aber kein Angebot zum Telefonieren oder treffen wird angenommen.
    Kann ich den Vertrag anfechten? Habe leider keine RS Vers. Ich zahle Miete und bekomme keinen Zutritt zu meinem Zimmer.

    Über Rat und Meinungen wäre ich Euch wirklich dankbar

    Wolke83

    2 Mal editiert, zuletzt von wolke83 (3. Juni 2015 um 20:28)

  • Hallo,

    ich würde den Vermieter mal schriftlich (alsp Brief und nicht so ein Nonsens, wie SMS) zur Schlüsselübergabe auffordern und im Zweifel auch schon mal die Mietzahlungen zurückfordern.

    Alternativ hast Du hier das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich würde den Vermieter mal schriftlich (alsp Brief und nicht so ein Nonsens, wie SMS) zur Schlüsselübergabe auffordern und im Zweifel auch schon mal die Mietzahlungen zurückfordern.

    Alternativ hast Du hier das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses.


    Danke für deine Antwort. Da habe ich ja einen Funken Hoffnung. Ich habe mich versucht, in meiner Wut zu belesen und waere auch eine Anfechtung des Vertrages möglich? Kaeme das hier auch in Frage?
    Hast du vllt. auch einen Paragraphen zur Hand, mit dem ich eine fristlose Kuendigung begruenden kann? Zum Finanziellen: Die Mieten von Mai und Juni sind mit einer erfolgreichen fristlosen Kuendigung weg oder? gut daran waere, dass ich keine Kuendigungsfrist einhalten muss. Bei einer Anfechtung (geht das nur durch den RA?) waere der gesamte Vertrag dann rueckwirkend nichtig. Kaution,die mit erster Mietzahlung geflossen ist, kann ich auch sofort zurueckfordern denke ich.

    Also naechster Schritt: Einschreiben mit Aufforderung zur Schluesseluebergabe. Welche Frist sollte ich setzen? Und: Ich weiss ja, dass die Vermieterin nicht vor Ort ist und es sein kann, dass das Schreiben nicht bis Samstag Mittag bei ihr ankommt. Dann wuerde das Einschreiben zwei Wochen bei der Post liegen oder an mich zurueckkommen. Spielte das in meine Haende in dem Fall?

    Also mit dem ganzen aerger schon vor dem Einzug habe ich eigentlich gar keine Lust, da ueberhaupt noch einzuziehen und sehe eher die Schadensbegrenzung bzw. die Sicherung meines Geldes. Das kann ich auch ohne zutun anderer verbraten.


  • der Vertrag unterschrieben mit Wirkung ab 01.Mai.
    Ich habe im April informiert, dass ich am 01. Mai nicht einziehen kann, weil ich es aus beruflichen Termingründungen nicht schaffe und von 8.Mai bis 22.Mai im Urlaub bin.


    Auf welcher Wolke schwebst Du denn? Soll Dein VM womöglich wochenlang auf Abruf verfügbar sein, dem Herrn Neumieter den Schlüssel überreichen zu dürfen?

  • Auf welcher Wolke schwebst Du denn? Soll Dein VM womöglich wochenlang auf Abruf verfügbar sein, dem Herrn Neumieter den Schlüssel überreichen zu dürfen?


    Natürlich nicht, deswegen war es doch schon klar und ok, dass das im Mai nichts wird. Einmal, weil ich verhindert war und einmal die Vorabinfo vom Vermieter, dass Sie die letzte Maiwoche nicht da ist. Mir geht es ja hauptsächlich um den Zeitraum danach...erst die Anmerkung "bin ab 6. Juni wieder da" und dann mit meiner Aussage "Passt denn am 8. Juni morgens" auf einmal die Info "bin erstmal nicht mehr da, zumindest die naechsten zwei Wochen nicht." Und auf die Option, dass wir uns am 5. treffen oder ich am 7. komme zum Sachen reinstellen...wird das auch abgeblockt. Versuche mich da jetzt terminlich zu biegen und es wird auf stur geschaltet. Und es tut mir leid, dass ich zwei Wochen im Urlaub war und beruflich viel unterwegs bin und einfach nicht die Zeit hatte oder die Muße, abends um 22 Uhr noch zum Smalltalk zu erscheinen, wenn ich dort in der Stadt war.

  • Natürlich nicht, deswegen war es doch schon klar und ok, dass das im Mai nichts wird. Einmal, weil ich verhindert war und einmal die Vorabinfo vom Vermieter, dass Sie die letzte Maiwoche nicht da ist. Mir geht es ja hauptsächlich um den Zeitraum danach...erst die Anmerkung "bin ab 6. Juni wieder da" und dann mit meiner Aussage "Passt denn am 8. Juni morgens" auf einmal die Info "bin erstmal nicht mehr da, zumindest die naechsten zwei Wochen nicht." Und auf die Option, dass wir uns am 5. treffen oder ich am 7. komme zum Sachen reinstellen...wird das auch abgeblockt. Versuche mich da jetzt terminlich zu biegen und es wird auf stur geschaltet. Und es tut mir leid, dass ich zwei Wochen im Urlaub war und beruflich viel unterwegs bin und einfach nicht die Zeit hatte oder die Muße, abends um 22 Uhr noch zum Smalltalk zu erscheinen, wenn ich dort in der Stadt war.


    Warum hat der Teufel seine Grossmutter erschlagen?
    Weil sie keine Ausrede hatte.:o

  • Warum hat der Teufel seine Grossmutter erschlagen?
    Weil sie keine Ausrede hatte.:o

    Den Spruch kannte ich noch nicht. :rolleyes: Muss ich mir merken :)

    Natürlich ist eine Welt ohne Probleme und Fragen eine utopische Vorstellung. Ich würde mich daher wirklich über sachliche Einschätzungen zum Fall freuen, welche Möglichkeiten ich habe zu reagieren z.B. fristlose Kündigung, Anfechtung oder doch nur der normale Weg der ordentlichen Kündigung? Wenn alles glatt liefe oder gelaufen wäre, wäre meine Frage gar nicht existent.
    Und es macht es natürlich nicht besser, dass in dem Fall Vermieter/Mieter eine WG Situation haben und sich täglich sehen würden/werden.

  • welche Möglichkeiten ich habe zu reagieren z.B. fristlose Kündigung, Anfechtung oder doch nur der normale Weg der ordentlichen Kündigung?


    - MV anfechten ist nicht.
    Fristlose Kündigung ist auch nicht.
    Falls Deine Mietsache möbliert ist, kannste jetzt zum 30.06. kündigen.
    Falls unmöbliert, zum 30.09.

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