"Wehren" gegen energetische Sanierung

  • Zitat

    Wenn sich eben für den Mieter wirklich so gut wie kein Mehrwert durch diese Maßnahme darstellen lässt, ist es doch erlaubt, dass man diese dann in Frage stellt.

    Selbstverständlich darfst Du das. Du setzt nur an der falschen Stelle an: Es ist nicht der böse Vermieter, sondern der böse Gesetzgeber. Der Vermieter handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Das ist ihm nicht vorzuwerfen. Alles andere, wie die Halbierung von Mieterhöhungen wären nur Kulanzentscheidungen. Darauf gibt es ja keinen Anspruch.

    Hier gibt es ja das Problem, dass Gesetzgeber und Vermieter praktisch eine Person sind. Logisch, dass der Vermieter dann seine eigenen Gesetze ausnutzt.

    Zitat

    Selbst die angenommene Energieeinsparung ist so nicht korrekt, da die "Ist"-Werte fiktiv sind

    Ja, die errechneten Werte sind immer fiktiv. Das geht auch gar nicht anders. Letztendlich wird hier auch immer der günstigste Wert angegeben. Es kann ja auch immer nur ein Durchschnittsverbrauch angegeben werden.

    Zitat

    Schade eigentlich, dass man hier keine Hilfestellung bekommt

    Es gibt hier nun mal nur die Möglichkeit, dass Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die fortschreitende Gentrifizierung könnt Ihr nicht stoppen. Was möchtest Du da hören?
    Wenn Politik und Medien schon eingeschaltet sind, ist das vermutlich der einzige Hoffnungsschimmer.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was möchtest Du da hören?


    Ich hatte auf Erfahrungswerte von Usern gehofft, die bereits versucht haben, sich gegen diese Maßnahme zu wehren und vielleicht hilfreiche Tipps zur Vorgehensweise haben.

  • Zitat

    Ich hatte auf Erfahrungswerte von Usern gehofft, die bereits versucht haben, sich gegen diese Maßnahme zu wehren und vielleicht hilfreiche Tipps zur Vorgehensweise haben.

    Nein, hier wäre dann vermutlich auch ein Bahnbrechendes BGH-Urteil von Nöten. Wie gesagt: So lange der Gesetzgeber hier die Möglichkeit zur Kündigung einräumt, sind andere Möglichkeiten theoretisch vorhanden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die EnEV hat nun zumindest in Berlin einen Vermieter mitsamt seiner unschuldigen Familie in die Insolvenz getrieben.
    Musste zwangsweise (behördlich angeordnet) eine einwandfreie Heizungsanlage (die bessere Werte aufwies als eine neue) austauschen, weil sie ein Jahr zu alt ist.


    Ohne nähere Einzelheiten zu kennen meine ich mal, dass Der VM sich ungeschickt verhalten hatte.

  • kellerkind_mz:

    "Ich hatte auf Erfahrungswerte von Usern gehofft, die bereits versucht haben, sich gegen diese Maßnahme zu wehren und vielleicht hilfreiche Tipps zur Vorgehensweise haben."
    - Diese Massnahme ist nur Dir näher bekannt.

  • Ohne nähere Einzelheiten zu kennen meine ich mal, dass Der VM sich ungeschickt verhalten hatte.

    Nicht unbedingt. Das Einzig ungeschickte war, das Haus gekauft zu haben.
    Ost-Berlin, Durchschnittskaltmiete 2,87 EUR pro m², Kapitaldienst, der fast so hoch ist wie die Mieteinnahmen. Und dann kam die Anordnung innerhalb von 6 Wochen die Heizung zu modernisieren. Widerspruch gegen den Bescheid war erfolglos, Gericht gab Amt Recht, Urteil bestätigte den Bescheid und dann musste die Heizung in der Tat modernisiert werden und das ohne genug Zeitraum, um eine Mod.-Ankündigung rausjagen zu können.
    Und dann hat der Kredit für den Umbau die Familie ruiniert.

    Da möchte man nicht Eigentümer sein. Es ist übrigens rausgekommen, dass ein Mieter den VM angeschwärzt hat wg. der alten Heizung.
    Der Mieter wird sich aber spätestens nach der ersten Heizkostenabrechnung mit der neuen Heizung wundern, da die alte Heizung bessere Heizwerte hatte und besser verbrennt als das neue Modell... Somit höhere Kosten.
    Schade, dass ich das nicht miterleben kann :D

  • Zitat

    Und dann kam die Anordnung immerhalb von 6 Wochen zu modernisieren

    Das ist geradezu unmöglich. Es braucht
    einen Kostenvoranschlag, i.d.R. nicht nur einen, es muß eine Fa.auch die Zeit mitbringen usw. Ob dieser Dringlichkeit zum Neu-Einbau
    der Heizung müßte diese ja gefährlich alt gewesen sein. Dann stellt sich heraus, daß die Neue nicht die Leistung erbringt wie die alte
    Heizung? Ein seltsames Produkt.
    Hier scheint einiges recht unklar.

  • Das ist geradezu unmöglich. Es braucht
    einen Kostenvoranschlag, i.d.R. nicht nur einen, es muß eine Fa.auch die Zeit mitbringen usw. Ob dieser Dringlichkeit zum Neu-Einbau
    der Heizung müßte diese ja gefährlich alt gewesen sein. Dann stellt sich heraus, daß die Neue nicht die Leistung erbringt wie die alte
    Heizung? Ein seltsames Produkt.
    Hier scheint einiges recht unklar.


    Denke ich auch. Wir kennen ja noch nicht mal die Vorgeschichte...

  • Das ist geradezu unmöglich. Es braucht
    einen Kostenvoranschlag, i.d.R. nicht nur einen, es muß eine Fa.auch die Zeit mitbringen usw. Ob dieser Dringlichkeit zum Neu-Einbau
    der Heizung müßte diese ja gefährlich alt gewesen sein. Dann stellt sich heraus, daß die Neue nicht die Leistung erbringt wie die alte
    Heizung? Ein seltsames Produkt.
    Hier scheint einiges recht unklar.

    Kostenvoranschläge interessieren doch die Bürokraten nicht.
    Wenn laut ENEV eine Heizung älter als 30 Jahre ist, ist diese auszutauschen. Ausnahmen sieht das Gesetz im Geschosswohnungsbau nicht vor. Und die Bürokraten in Berlin schlafen mit dem Bußgeldkatalog untern Kopfkissen.

  • Ist mir schon klar, dass hier keiner eine konkrete Aussage treffen kann.
    Ich suche doch auch nur nach Erfahrungsberichten von Betroffenen, die versucht haben, gegen die unsinnige (zumindest was die Kosten angeht) Sanierung vorzugehen und Ideen, wie eine weitere Vorgehensweise aussehen könnte.

    Ich kenne das EnEG, demnach wäre mein Krupp-Heizkessel nach 30 Jahren fällig gewesen. Mein Schorni meinte aber, solange die Abgas
    werte stimmen müsse er keine Meldung an das Landratsamt machen, der Kessel muß nicht zwangsläufig ausgetauscht werden. Das war
    vor 4 Jahren, inzwischen wurde auf Gas umgestellt. Ich wohne in Bad-Württ., ist es vielleicht gebietsweise unterschiedlich? Wahrscheinlich nicht.

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