ZitatWenn sich eben für den Mieter wirklich so gut wie kein Mehrwert durch diese Maßnahme darstellen lässt, ist es doch erlaubt, dass man diese dann in Frage stellt.
Selbstverständlich darfst Du das. Du setzt nur an der falschen Stelle an: Es ist nicht der böse Vermieter, sondern der böse Gesetzgeber. Der Vermieter handelt im Rahmen seiner Möglichkeiten. Das ist ihm nicht vorzuwerfen. Alles andere, wie die Halbierung von Mieterhöhungen wären nur Kulanzentscheidungen. Darauf gibt es ja keinen Anspruch.
Hier gibt es ja das Problem, dass Gesetzgeber und Vermieter praktisch eine Person sind. Logisch, dass der Vermieter dann seine eigenen Gesetze ausnutzt.
ZitatSelbst die angenommene Energieeinsparung ist so nicht korrekt, da die "Ist"-Werte fiktiv sind
Ja, die errechneten Werte sind immer fiktiv. Das geht auch gar nicht anders. Letztendlich wird hier auch immer der günstigste Wert angegeben. Es kann ja auch immer nur ein Durchschnittsverbrauch angegeben werden.
ZitatSchade eigentlich, dass man hier keine Hilfestellung bekommt
Es gibt hier nun mal nur die Möglichkeit, dass Sonderkündigungsrecht zu nutzen. Die fortschreitende Gentrifizierung könnt Ihr nicht stoppen. Was möchtest Du da hören?
Wenn Politik und Medien schon eingeschaltet sind, ist das vermutlich der einzige Hoffnungsschimmer.