ordentliche Kündigung erhalten

  • HAllo,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich ein paar gute Ratschläge von hier erhalte, denn ich weiß echt nicht, was ich noch machen soll.

    Es geht um folgendes:
    Als ich ALGII bezogen habe, konnte ich meine Miete immer pünktlich bezahlen. Im November letzten Jahres bekam ich einen neuen Job. Das Problem war, dass ich dort erst Ende des Monats Geld bekomme und ich somit in schwulitäten gekommen bin mit einer Mietzahlung.
    Meine Miete beträgt ca. 360,-€.

    Im Mai habe ich meine Miete gekürzt (ca. 100,-€), da ich eine starke Lärmbelästigung von dem Mieter über mir und über mehrere Monate hinweg ertragen musste. Der Vermieter wusste bescheid, da ich dies zweimal schriftlich angekündigt hatte und ich ein Lärmprotokoll führte, bzw. auch die Polizei holen musste.
    Mein Vermieter akzeptiert diese einmalige Kürzung nicht. Trotz Zeugen.

    Naja, auf jeden Fall habe ich die Rückständige Miete bis auf ca. 120,-€ abgezahlt, da mein Einkommen ja auch nicht allzu prächtig ist.

    Nun bekam ich gestern einen Mahnbescheid in Höhe von über 600,-€. Darin hat mein Vermieter die aktuelle Miete, welche schon gezahlt ist mit einberechnet. Desweiteren ist der von mir gekürzte Betrag (die Mietminderung) auch mit einberechnet worden.

    Heute kam die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.01.11 und darin wurde ein Betrag von 220,-€ angemahnt. (Rest der Mietschuld und Mietminderung)

    Widerspruch gegen den Mahnbescheid werde ich einlegen.

    Was soll ich nun machen? Möchte nicht ausziehen, sondern die Wohnung behalten.

    Danke im voraus...

    LG

  • Widerspruch einlegen ist schon mal richtig. Bis die Angelegenheit dann vor Gericht landet dürfen aber keine neuen Mietschulden dazu kommen und die restlichen 120.- Euro sollten auch bezahlt sein.

    Die Mietminderung wegen des Lärms aus der Oberwohnung haben Sie hoffentlich gut dokumentiert und können alles, wenn es denn dazu kommen sollte, vor Gericht belegen. Wenn jetzt Ruhe eingekehrt ist, dann müssen Sie wohl keine weitere Minderung vornehmen.

    Und die Kürzung um 100,- Euro müssen Sie auch nicht zurück zahlen.

    Aber alle diese Vorkommnisse geben dem Vermieter kein Recht zu einer Kündigung. Welche Möglichkeiten für einen Vermieter bestehen, einen Mieter zu kündigen finden Sie hinter diesem Link:

    https://www.mietrecht.de/kuendigung/

    https://www.mietrecht.de/kuendigung/fristlose-kuendigung/

    Sie sollten dieser Kündigung widersprechen und den Vermieter darauf hinweisen, dass keiner der gesetzlich zugelassenen Gründe für eine Kündigung des Mietverhältnisses zutreffend ist.

  • Lieben Dank für deine Antwort.

    Neue Mietschulden möchte ich nicht machen. Wie gesagt, das kam alles, weil ich einen neuen Job gefunden habe und das ALGII im besagten Monat des Arbeitsbeginns eigestellt wurde und mein Lohn erst am Ende des Monats kommt.
    Würde gerne die Restschuld auf einmal begleichen, kann ich aber leider nicht, da ich alleinerziehend bin und das Geld trotz Arbeit knapp bemessen ist.

    Zur Mietkürzung:
    Mein Vermieter wollte, dass ich zu anderen Nachbarn gehe und mir eine Lärmbelästigung schriftlich geben lasse (also bezeugen).
    Da bei mir im Haus sonst nurnoch ältere Herrschaften wohnen, welche keinen "Ärger" wollen, haben die mir das nicht gegeben.
    Der Obermieter hatte wohl seine Boxen immer auf dem Fußboden stehen, so dass ich immer volle Lautstärke die Bässe abbekommen habe.
    Mein Freund (wohnt nicht bei mir) ist dann immer abends und des nächtens nach oben und hat geklingelt und geklopft (mehrfach in der Woche und sogar mehrfach am Tag). Der Obermieter hat aber nie aufgemacht oder sonstweitig reagiert. Ca. 6 mal wurde die Polizei von uns gerufen, weil wir unter anderem zum Beispiel heilig Abends unter dem Weihnachtsbaum saßen und wilde Technorythmen hören mussten. Oder Sonntags in der Mittagszeit zum Klößeessen vor lauter Bässen der Braten im Halse stecken geblieben ist.
    Zeugen wegen der Lärmbelästigung wären mein Kind, mein Freund und meine Eltern. Auch habe ich ein Lärmprotokoll geführt.
    Zur Zeit ist der Obermieter leiser. Man hört zwar immernoch Musik und Bässe, ist aber noch erträglich. Höchstwahrscheinlich hatte sich mein Vermieter darum gekümmert gehabt.

    Einen Widerspruch gegen die Kündigung werde ich auch einreichen beim Vermieter.

    Aber wie sieht das nun aus?
    Habe eben gelesen, dass bei einer ordentlichen Kündigung das Mietverhältnis nicht fortgesetzt werden kann, selbst wenn die offene Mietschuld beglichen worden ist. Dies wäre der Fall bei einer außerordentlichen Kündigung.

    Könnte das ganze ja verstehen, dass ich gekündigt bekomme, wenn ich 2 Monatsmieten schulden würde. Aber bei etwa 120,-€?????

    Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten? Habe dafür nicht unbedingt das Geld.....Oder geht das auch im Alleingang?

    LG von einer total verzweifelten

  • Und noch einmal: Es bestehen keine Gründe für eine ordentliche und erst recht nicht für eine außerordentliche (Fristlose) Kündigung.

    Aber das steht doch ganz deutlich im Mietrechtslexikon, welche Gründe zu einer Kündigung führen können.

    1. Eine schuldhafte Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen.

    2. Eigenbedarf

    3. Hinderung an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grunstücks.

    Da alle 3 Punkte nicht zutreffen, sollten Sie sich keine Gedanken mehr machen.

  • Hallo,

    habe mich an einen Mieterverein gewendet und der hat meinen Vermieter ein Schreiben zu kommen lassen.
    Nun habe ich heute einen Brief vom Mieterverein bekommen, in dem steht, dass mein Vermieter immernoch an der Kündigung festhält.

    Eine nochmalige Stellungnahme würde wenig sinnvool sein, da alle Argumente ausgetauscht seien und der Vermieter keine neuen Argumente dazu beigetragen hat.
    Die Mietkürzung möchte der Vermieter auch nicht akzeptieren, da er im Hause andere Mieter nach Störungen gefragt hätte und diese nichts dazu sagen konnten.

    Sofern mein Vermieter dennoch an der Kündigung festhalten würde und ich nicht gewillt bin auszuziehen, müsste mein Vermieter ab dem 1.2.2011 auf Räumung klagen. In diesem Prozess wird zu beweisen sein, dass die behaupteten Vertragsverletzungen vorliegen.
    Mittlerweile würden gute Argumente für mich bestehen, welche die Vorwürfe entkräften können.

    So und nun?
    Was soll ich nun machen?
    Füße still halten und auf den 1.2.2011 warten? Oder nochmal zum Mieterverein?
    Mit dem Vermieter nochmal in Kontakt treten?
    Oder gar gleich zu einem Anwalt?

    Ich habe so eine Krawatte dran............Und das alles in der Vorweihnachtszeit.........

    LG

  • Nichts tun?
    Oh man.........Ich kann so schon kaum schlafen............

    Und wie läuft das dann ab?
    Der Vermieter reicht am 1.2.2011 Räumungsklage ein....
    Werde ich dann angehört?
    Kann ich mich dann auch auf den Mieterverein berufen? Habe ja versucht durch ihn eine Lösung zu finden.

    Und kann der Vermieter meine Mietkürzung denn so einfach ignorierenund dies als Mietschuld angeben?

    Wie lange dauert so ein prozetere?

    Habe Angst, dass mein Vermieter mir die Packer schickt und ich auf der Straße sitze oder ich dann heim komme und mein Schloß ausgetauscht ist ab dem 1.2.

    Bin wegen der Sache nervlich am Ende.

    LG und Danke für die Antworten

  • Hallo tatsy,

    "Und wie läuft das dann ab?
    Der Vermieter reicht am 1.2.2011 Räumungsklage ein...."
    Wie ich schon sagte: Erst mal kommen lassen...

    "Werde ich dann angehört?"
    Mal vorausgesetzt, er tut es wirklich: Du bekommst dann eine Kopie der Klageschrift und hast dann zwei Wochen Zeit für eine schriftliche Stellungnahme.

    "Kann ich mich dann auch auf den Mieterverein berufen? Habe ja versucht durch ihn eine Lösung zu finden."
    Du gehst dann nochmals dorthin und lässt Dich beraten.

    "Und kann der Vermieter meine Mietkürzung denn so einfach ignorieren und dies als Mietschuld angeben?"
    Das wird er wohl machen.

    "Wie lange dauert so ein prozetere?"
    Bis zu einem Verhandlungstermin vergehen heutzutage Monate...

    "Habe Angst, dass mein Vermieter mir die Packer schickt"
    Er wird sich hüten, das zu tun - und "die Packer" ebenfalls, denn jeder weiss, dass Du dann die Polizei rufen wirst, und ausserdem weiss jeder, dass nur mit einem rechtskräftigen Räumungsurteil, dem ein rechtskräftiger Gerichtsbeschluss vorausgeht, vom GV geräumt wird.

    "... und ich auf der Straße sitze oder ich dann heim komme und mein Schloß ausgetauscht ist ab dem 1.2."
    In dem Fall würde ich die Polizei rufen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstatten.

  • [QUOTE]Nichts tun?
    Oh man.........Ich kann so schon kaum schlafen............/QUOTE]

    Lass dich nicht verrückt machen. Zu der Vorgehensweise hat Berny eigentlich schon alles wichtige gepostet. Kein Vermieter kann bzw. darf dich von heute auf morgen aus der Wohnung sperren. Dies darf nur ein Gerichtsvollzieher. Und bis es soweit ist, werden dir dann auch Fristen eingeräumt, in denen du reagieren kannst.

  • Vielen lieben Dank an Euch für die Hilfe!!!!

    Naja, es ist eben eine besch..eidene Situation in welcher ich mich momentan befinde.
    Ich werde es halt nun auf mich zukommen lassen......Etwas anderes bleibt mir ja nun nicht über.

    Die Weihnachtsfeiertage werde ich mir nicht von meinem Vermieter vermießen lassen. Nein, die sind für mein Kind und mich und natürlich auch für die Familie. Nicht für die Sorgen.........

    Sobald ich etwas neues höre oder sehe von meinem Vermieter, werde ich mich wieder melden.

    Ich wünsche Euch auf jeden Fall erstmal einen wunderschönen 1. Advent.

    Und nochmals vielen lieben Dank für Eure Hilfe und für`s Aufbauen, ihr habt mir Mut gemacht.........

    LG

  • Hallo tatsy,

    "Vielen lieben Dank an Euch für die Hilfe!!!!"
    Gerne!

    "Ich wünsche Euch auf jeden Fall erstmal einen wunderschönen 1. Advent."
    Danke, auch Dir/Euch!:)

  • Hallöchen,

    hätte nicht gedacht, dass ich mich so schnell wieder melde.

    Habe heute früh einen Brief meines Vermieters im Postkasten gehabt.

    Eine Mieterhöhung nach §558 BGB, der ich bis zum 21.01.2011 zustimmen soll. Die Mietneuberechnung ist für Bewirtschaftung und notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen dringend erforderlich.
    Die Miete wird ab 01.02.2011 um 16,04 € erhöht.

    Die anderen Mieter des Hauses haben wahrscheinlich auch diesen Brief erhalten.

    So nun meine Fragen:
    Ich hätte nichts dagegen, wenn meine Miete nun um 16,04 € ansteigt.
    Aber ich habe doch nun die Kündigung zum 01.02.2011 vom Vermieter bekommen. Ist die nun immernoch wirksam?
    Das Schreiben ist direkt mit meiner Mieternummer gekennzeichnet.
    Kann ich mich nun darauf berufen, dass durch dieses Mieterhöhungsschreiben die Kündigung unwirksam ist?
    Warum sonst sollte mir mein Vermieter noch so ein Schreiben zuskommen lassen, wenn er mich doch schon ab 01.02.2011 nicht mehr in seiner Wohnung sieht?

    Bin schon wieder irgendwie irritiert......

    LG

  • Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Durch die gewünschte Mietanpassung wird die vom Vermieter vorher ausgesprochene Kündigung nicht automatisch hinfällig.

    Aber: Sie haben jetzt ein Mittel in der Hand. Machen Sie Ihre Zustimmung zur Mietanpassung von der Rücknahme der Kündigung abhängig.

  • Hallo Tatsy,

    ich würde schreiben: ..... Mit der geforderten Mieterhöhung von 16,04€ ab dem 1.2.11 bin ich einverstanden. Der guten Ordnung halber darf ich sie noch bitten, die von Ihnen zum gleichen Termin ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses zeitnah zurückzunehmen. In Erwartung Ihrer Rückäusserung verbleibe ich mit freundlichen Grüssen ...

    Dann wünsche ich Dir/Euch weiterhin toi toi toi!:)

  • Naja Berni mit diesem Wortlaut wird aber der Sinn meines Posts nicht ganz erfüllt. Ich schlage deshalb folgende Änderung vor:

    Gegen die geforderte Mieterhöhung von 16,04€ ab dem 1.2.11 habe ich prinzipiell keine Einwände. Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich meine Zustimmung zur Mieterhöhung von einer zeitnahen Rücknahme der von Ihnen zum gleichen Termin ausgesprochene Kündigung des Mietverhältnisses abhängig mache. Dies in erster Linie auch, um für mich Planungssicherheit zu bekommen. In Erwartung Ihrer Rückäusserung verbleibe ich mit freundlichen Grüssen ...

  • Naja Berni mit diesem Wortlaut wird aber der Sinn meines Posts nicht ganz erfüllt.


    Moin Gruwo,
    soll ja auch nicht. Ich persönlich tendiere dazu, nicht unbedingt eine harte Linie zu fahren, bspw. Bedingungen zu stellen, wenn ich selbst - wie hier unsere Fragestellerin - keinen Stress suche.
    Es könnte ja sein, dass bei der von Dir gewählten Formulierung der Vertragspartner sich an seiner (arroganten) Ehre gepackt fühlt und dann sagtg: "Jetzt erst recht!".

  • Mag durchaus sein Berny. Allerdings hat der Vermieter in diesem Fall auch überzogen reagiert und eine absolut nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen, was auch gewisse Rückschlüsse zulässt.

    ..und manchmal ist die Holzhammermethode besser.

  • Mag durchaus sein Berny. Allerdings hat der Vermieter in diesem Fall auch überzogen reagiert und eine absolut nicht gerechtfertigte Kündigung ausgesprochen, was auch gewisse Rückschlüsse zulässt.
    ..und manchmal ist die Holzhammermethode besser.

    Püchologie, Gruwo...
    Indem ich elegant bzw. konziliant reagiere, aber trotzdem deutlich, könnte ein Adressat evtl. eine kleine Erleuchtung bekommen.
    Soll ja sogar auch heutzutage noch Leute geben, welche ...

    Werde gleich meinen PKW bei der Bezirksverwaltung ummelden (bin umgezogen). Dabei werde ich mich (höflich aber deutlich) erkundigen, weshalb denn bei meiner Ummeldung vergangenen Monat ich nicht gefragt wurde, ob ich nicht auch ein evtl. vorhandenes KFZ umzumelden hätte.
    Früher musste das ja bei der KFZ-Zul.Stelle gemacht werden.

    Zurück: Wie ich schon andeutete, gleich mit Bedingungen anzukommen, ist m.E. nicht immer angebracht. Abba jeder kann das so sehen wie er/sie will...;)

  • Naja wir kennen beide den Vermieter nicht, und wissen deshalb nicht, wie er auf welche Art der Formulierung reagiert.

    Allerdings ist es einfach nicht meine Art, Leuten die mir 'dumm' kommen, auch noch sprichwörtlich 'Honig um den Bart zu schmieren'. Das haben hier gewisse Rechtsanwälte und Mietervereine bereits deutlich zu spüren bekommen :D

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