Beiträge von tatsy

    Hallöchen.......da bin ich nun wieder.....

    Also, bis jetzt hat sich mein Vermieter nicht wieder gemeldet.

    Es ist nun aber so, dass mein werter Herr Mieter oben drüber wieder die Musik laut hatte.
    Am Heiligabend........Habe natürlich wieder die Polizei gerufen (so gegen 00:15 Uhr, da war es am unerträglichsten) und die haben sich netterweise drum gekümmert.

    Die nette Frau vom Mieterverein, meinte damals zu mir, dass ich mir die Aktennummern von der Polizei geben lassen sollte, um beweisen zu können, dass eine Ruhestörung vorliegt.
    Leider wurde dies nicht von der Polizei vermerkt, bis auf den jetzigen Fall am Heiligabend. Habe mir gleich diese Aktennummer geben lassen.

    Soll ich nun die Miete erneut kürzen? Oder sollte ich den Vermieter einfach schriftlich nochmal darauf hinweisen mit der Aktennummer von der Polizei? Und diesen Vorfall einfach so schlucken? (es war ganz schön heftig die Musik)

    Bin wiedermal in einer Zwickmühle........Hab ja immernoch bammel wegen der Kündigung zum 31.01.

    LG und ein gesundes neues

    Hallo,

    also es ist eine Zustimmungserklärung bei dem Schreiben dabei, welches nur noch unterschrieben zurückgesendet werden soll.
    „Hiermit stimme ich der Mieterhöhung zum 01.02.2011 für die Wohnung XXX, nach § 558 BGB in Höhe von 16,04 € zu.“

    Desweiteren steht in dem Brief:
    „Wir bitten Sie um Ihre Zustimmung zu dieser vorstehend berechneten und begründeten Erhöhung der Miete auf der beigefügten Zustimmungserklärung.
    Ihre Zustimmung muss bis spätestens zum 21.01.2011 zugegangen und vom Vertragspartner unterzeichnet sein. Die erhöhte Miete ist gem. § 558 b Satz I BGB vom Beginn des 3. Monats an, der auf den Zugang dieses Erhöhungsschreibens folgt, zu zahlen. Sollten Sie die gesetzliche Frist nach § 558 b II BGB nicht einhalten, weisen wir darauf hin, dass wir dann innerhalb der gesetzlichen Frist von drei weiteren Monaten auf Erteilung Ihrer Zustimmung klagen müssen.“


    Also ich werde die Zustimmungserklärung nicht einfach so unterzeichnen, sondern ein eigenes Schreiben aufsetzen, so wie ihr es mir geraten habt.

    Ich werde aber wohl eher den ruhigeren Ton anschlagen, denn die werden die Erhöhung wohl so oder so durchsetzen. Und falls es doch im Februar zu einer Räumungsklage kommen sollte, dann haben die Richter ja mein positives Featback zu der Sache gesehen und sehen auch, dass ich ein friedliebender Mensch bin, welcher nur in der Wohnung weiter leben möchte.

    Kann ich auch dieses schreiben und bei der Zustimmungserklärung mit anheften? :
    „ Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufgrund der Tatsache, dass Sie mir ein Schreiben mit einer Mieterhöhung zukommen ließen, welche zum 01.02.2011 in Kraft tritt, gehe ich davon aus, dass Ihre ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.01.2011 zurückgenommen wurde. Dafür bedanke ich mich herzlichst.
    Mit freundlichen Grüßen“

    Dies könnte ich doch mitschicken und sehen, wie mein Vermieter reagiert.

    LG und vielen Dank für die Antworten

    Hallöchen,

    hätte nicht gedacht, dass ich mich so schnell wieder melde.

    Habe heute früh einen Brief meines Vermieters im Postkasten gehabt.

    Eine Mieterhöhung nach §558 BGB, der ich bis zum 21.01.2011 zustimmen soll. Die Mietneuberechnung ist für Bewirtschaftung und notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen dringend erforderlich.
    Die Miete wird ab 01.02.2011 um 16,04 € erhöht.

    Die anderen Mieter des Hauses haben wahrscheinlich auch diesen Brief erhalten.

    So nun meine Fragen:
    Ich hätte nichts dagegen, wenn meine Miete nun um 16,04 € ansteigt.
    Aber ich habe doch nun die Kündigung zum 01.02.2011 vom Vermieter bekommen. Ist die nun immernoch wirksam?
    Das Schreiben ist direkt mit meiner Mieternummer gekennzeichnet.
    Kann ich mich nun darauf berufen, dass durch dieses Mieterhöhungsschreiben die Kündigung unwirksam ist?
    Warum sonst sollte mir mein Vermieter noch so ein Schreiben zuskommen lassen, wenn er mich doch schon ab 01.02.2011 nicht mehr in seiner Wohnung sieht?

    Bin schon wieder irgendwie irritiert......

    LG

    Vielen lieben Dank an Euch für die Hilfe!!!!

    Naja, es ist eben eine besch..eidene Situation in welcher ich mich momentan befinde.
    Ich werde es halt nun auf mich zukommen lassen......Etwas anderes bleibt mir ja nun nicht über.

    Die Weihnachtsfeiertage werde ich mir nicht von meinem Vermieter vermießen lassen. Nein, die sind für mein Kind und mich und natürlich auch für die Familie. Nicht für die Sorgen.........

    Sobald ich etwas neues höre oder sehe von meinem Vermieter, werde ich mich wieder melden.

    Ich wünsche Euch auf jeden Fall erstmal einen wunderschönen 1. Advent.

    Und nochmals vielen lieben Dank für Eure Hilfe und für`s Aufbauen, ihr habt mir Mut gemacht.........

    LG

    Nichts tun?
    Oh man.........Ich kann so schon kaum schlafen............

    Und wie läuft das dann ab?
    Der Vermieter reicht am 1.2.2011 Räumungsklage ein....
    Werde ich dann angehört?
    Kann ich mich dann auch auf den Mieterverein berufen? Habe ja versucht durch ihn eine Lösung zu finden.

    Und kann der Vermieter meine Mietkürzung denn so einfach ignorierenund dies als Mietschuld angeben?

    Wie lange dauert so ein prozetere?

    Habe Angst, dass mein Vermieter mir die Packer schickt und ich auf der Straße sitze oder ich dann heim komme und mein Schloß ausgetauscht ist ab dem 1.2.

    Bin wegen der Sache nervlich am Ende.

    LG und Danke für die Antworten

    Hallo,

    habe mich an einen Mieterverein gewendet und der hat meinen Vermieter ein Schreiben zu kommen lassen.
    Nun habe ich heute einen Brief vom Mieterverein bekommen, in dem steht, dass mein Vermieter immernoch an der Kündigung festhält.

    Eine nochmalige Stellungnahme würde wenig sinnvool sein, da alle Argumente ausgetauscht seien und der Vermieter keine neuen Argumente dazu beigetragen hat.
    Die Mietkürzung möchte der Vermieter auch nicht akzeptieren, da er im Hause andere Mieter nach Störungen gefragt hätte und diese nichts dazu sagen konnten.

    Sofern mein Vermieter dennoch an der Kündigung festhalten würde und ich nicht gewillt bin auszuziehen, müsste mein Vermieter ab dem 1.2.2011 auf Räumung klagen. In diesem Prozess wird zu beweisen sein, dass die behaupteten Vertragsverletzungen vorliegen.
    Mittlerweile würden gute Argumente für mich bestehen, welche die Vorwürfe entkräften können.

    So und nun?
    Was soll ich nun machen?
    Füße still halten und auf den 1.2.2011 warten? Oder nochmal zum Mieterverein?
    Mit dem Vermieter nochmal in Kontakt treten?
    Oder gar gleich zu einem Anwalt?

    Ich habe so eine Krawatte dran............Und das alles in der Vorweihnachtszeit.........

    LG

    Lieben Dank für deine Antwort.

    Neue Mietschulden möchte ich nicht machen. Wie gesagt, das kam alles, weil ich einen neuen Job gefunden habe und das ALGII im besagten Monat des Arbeitsbeginns eigestellt wurde und mein Lohn erst am Ende des Monats kommt.
    Würde gerne die Restschuld auf einmal begleichen, kann ich aber leider nicht, da ich alleinerziehend bin und das Geld trotz Arbeit knapp bemessen ist.

    Zur Mietkürzung:
    Mein Vermieter wollte, dass ich zu anderen Nachbarn gehe und mir eine Lärmbelästigung schriftlich geben lasse (also bezeugen).
    Da bei mir im Haus sonst nurnoch ältere Herrschaften wohnen, welche keinen "Ärger" wollen, haben die mir das nicht gegeben.
    Der Obermieter hatte wohl seine Boxen immer auf dem Fußboden stehen, so dass ich immer volle Lautstärke die Bässe abbekommen habe.
    Mein Freund (wohnt nicht bei mir) ist dann immer abends und des nächtens nach oben und hat geklingelt und geklopft (mehrfach in der Woche und sogar mehrfach am Tag). Der Obermieter hat aber nie aufgemacht oder sonstweitig reagiert. Ca. 6 mal wurde die Polizei von uns gerufen, weil wir unter anderem zum Beispiel heilig Abends unter dem Weihnachtsbaum saßen und wilde Technorythmen hören mussten. Oder Sonntags in der Mittagszeit zum Klößeessen vor lauter Bässen der Braten im Halse stecken geblieben ist.
    Zeugen wegen der Lärmbelästigung wären mein Kind, mein Freund und meine Eltern. Auch habe ich ein Lärmprotokoll geführt.
    Zur Zeit ist der Obermieter leiser. Man hört zwar immernoch Musik und Bässe, ist aber noch erträglich. Höchstwahrscheinlich hatte sich mein Vermieter darum gekümmert gehabt.

    Einen Widerspruch gegen die Kündigung werde ich auch einreichen beim Vermieter.

    Aber wie sieht das nun aus?
    Habe eben gelesen, dass bei einer ordentlichen Kündigung das Mietverhältnis nicht fortgesetzt werden kann, selbst wenn die offene Mietschuld beglichen worden ist. Dies wäre der Fall bei einer außerordentlichen Kündigung.

    Könnte das ganze ja verstehen, dass ich gekündigt bekomme, wenn ich 2 Monatsmieten schulden würde. Aber bei etwa 120,-€?????

    Wäre es ratsam einen Anwalt einzuschalten? Habe dafür nicht unbedingt das Geld.....Oder geht das auch im Alleingang?

    LG von einer total verzweifelten

    HAllo,

    ich bin neu hier und hoffe, dass ich ein paar gute Ratschläge von hier erhalte, denn ich weiß echt nicht, was ich noch machen soll.

    Es geht um folgendes:
    Als ich ALGII bezogen habe, konnte ich meine Miete immer pünktlich bezahlen. Im November letzten Jahres bekam ich einen neuen Job. Das Problem war, dass ich dort erst Ende des Monats Geld bekomme und ich somit in schwulitäten gekommen bin mit einer Mietzahlung.
    Meine Miete beträgt ca. 360,-€.

    Im Mai habe ich meine Miete gekürzt (ca. 100,-€), da ich eine starke Lärmbelästigung von dem Mieter über mir und über mehrere Monate hinweg ertragen musste. Der Vermieter wusste bescheid, da ich dies zweimal schriftlich angekündigt hatte und ich ein Lärmprotokoll führte, bzw. auch die Polizei holen musste.
    Mein Vermieter akzeptiert diese einmalige Kürzung nicht. Trotz Zeugen.

    Naja, auf jeden Fall habe ich die Rückständige Miete bis auf ca. 120,-€ abgezahlt, da mein Einkommen ja auch nicht allzu prächtig ist.

    Nun bekam ich gestern einen Mahnbescheid in Höhe von über 600,-€. Darin hat mein Vermieter die aktuelle Miete, welche schon gezahlt ist mit einberechnet. Desweiteren ist der von mir gekürzte Betrag (die Mietminderung) auch mit einberechnet worden.

    Heute kam die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.01.11 und darin wurde ein Betrag von 220,-€ angemahnt. (Rest der Mietschuld und Mietminderung)

    Widerspruch gegen den Mahnbescheid werde ich einlegen.

    Was soll ich nun machen? Möchte nicht ausziehen, sondern die Wohnung behalten.

    Danke im voraus...

    LG

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