Untermieter kündigen

  • bibiracing:

    "aber wenn ich selber für ein paar Monate (sprich bis die zwei ausgezogen sind) nicht selber in der Wohnung bin und mein Zimmer in der Zeit dem Bekannten überlasse, wäre doch mein Kündigungsschreiben mit dem § "Bei der Kündigung berufe ich mich auf das erleichterte Kündigungsrecht gemäß BGB § 573a" wieder hinfällig oder nicht?"
    - Nöö, das hat doch miteinander nichts zu tun.

    "Sie haben ja die Möglichkeit zu wiedersprechen und dann käme es auf den Härtefall drauf an so wie ich das gelesen hab..."
    - Egal, ob sie wiedersprechen oder widersprechen, die Kündigung gilt.

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