Vermieter wiederruft Untermieterlaubnis, Fristen/Vorgehensweise

  • Hallo Mietrecht-Hilfe Forum,

    Background: Ich bin Student und habe mein gemietetes Zimmer einer WG, mit Zustimmung des Vermieters Untervermietet. Nun hat er diese wegen eines Vorfalls mit dem Untervermieter wiederrufen und will den Untervermieter innerhalb einer Woche draußen haben.

    Jetzt stellen sich mir ein paar Fragen, die Ihr hoffentlich beantworten könnt:

    Gilt hier die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn ich meinem Untervermieter aufgrund der Entzogenen Erlaubnis Kündige?

    Da er nur noch grob 3 Monate Vertrag hat, wäre das Thema ja gegessen. Aber die Frage ist halt ob ich gezwungen bin Ihn innerhalb von nur wenigen Wochen zu kündigen, wie es mein Vermieter mir gesagt hat.

    Darf ich als Hauptmieter Fristlos kündigen?

    Da ich ja nicht die restliche Zeit für die Wohnung bezahlen will, stellt sich mir die Frage, ob ich Fristlos kündigen darf um somit den Mietkosten aus dem Weg zu gehen.

    Muss ich eine Räumungsklage beantragen?

    Ich hab im Internet gelesen, dass die Rechtslage ob und wie weit der Hauptmieter Maßnahmen ergreifen muss, wenn der Untermieter NICHT freiwillig geht, noch nicht klar festgesetzt ist. Muss ich also eine Teure Räumungsklage beantragen um somit meine Pflichten gegenüber des Vermieters nicht zu Verletzten?

    Kann man die ganze Sache aussitzen?

    Da es eh nur noch grobe 3 Monate sind, ist die Frage, ob man die ganze Sache nicht einfach aussitzen kann, bis der Untermieter eh auszieht. Könnte der Vermieter MICH Rechtlich Angreifen, wenn ich meinem Untermieter Kündige, aber er nicht geht und es Aussitzt?

    Vielen Dank schon mal im Voraus :)

    Viele Grüße,

    Seetiger

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!