Beiträge von bibiracing

    aber wenn ich selber für ein paar Monate (sprich bis die zwei ausgezogen sind) nicht selber in der Wohnung bin und mein Zimmer in der Zeit dem Bekannten überlasse, wäre doch mein Kündigungsschreiben mit dem § "Bei der Kündigung berufe ich mich auf das erleichterte Kündigungsrecht gemäß BGB § 573a" wieder hinfällig oder nicht? Anders scheine ich die zwei gar nicht raus zu bekommen. Wenn sies überhaupt möglich ist. Sie haben ja die Möglichkeit zu wiedersprechen und dann käme es auf den Härtefall drauf an so wie ich das gelesen hab... :(

    und das würde dann wiederum heißen das der Paragraph dann nicht greifen würde und ich ihr nicht kündigen kann, nehm ich mal an?

    ich möchte halt einfach mit meinem Katzen nicht wieder zurück in die Wohnung. Ich mach mir da einfach zu viele Sorgen. Wollte jetzt aber auch nicht noch ein paar Monate Miete zahlen ohne das ich eigentlich in der Wohnung wohne. Daher dachte ich mir, kann ja ein bekannter in der Zeit mein Zimmer nutzen. Auch mit dem Gedanken, dass ich es erst meine das sie ausziehen muss. Sie hat schließlich gesagt das sie eine fremde Person nicht duldet...Vielleicht würde ihr das ja nochmal einen gesonderten Denkanstoß verpassen....

    und könnte ich mein Zimmer ab sofort an einen Bekannten untervermieten, weil ich möchte einfach die restliche Zeit nicht mit ihr zusammen wohnen. Bin ja jetzt schon kaum noch in der Wohnung, sondern hauptsächlich bei meinem Freund.

    also wenn ich ihr jetzt bis spätestens 3.6. kündige muss sie am 31.10.15 ausziehen. Wenn das Schreiben später eingeht muss sie zum 30.11 raus.....richtig oder?

    Wir teilen uns einen Briefkasten. Kann ich da einfach die Kündigung rein schmeißen ( brauch ich einen Zeugen und wenn ja würde mein Freund reichen)oder wäre es wirklich sicherer den Brief per Post mit Einwurfbestätigung zu schicken?

    Wir wohnen in einem 12 Parteienhaus in einer Wohnung zusammen.

    greift der Paragraph in diesem Fall dann auch? Weil so richtig schlau werde ich nicht aus den Paragraphen.

    Reicht das Kündigungsschreiben dann als Einschreiben?
    Wenn ich es per Einschreiben/Rückschein mache wird sie mir diesen nicht unterschreiben.

    das heißt für mich jetzt was genau? Ich bekomm sie trotz nicht unterschriebenen Untermietvertrag nicht aus der Wohnung raus?
    Oder gibt es doch irgenwie eine Möglichkeit für mich, das sie ausziehen muss. Ein Zusammenleben ist einfach nicht mehr möglich....

    im Internet hatte ich gefunden:Untermietvertrag = ein gravierender Unterschied zum normalen Mietvertrag besteht allerding beim Kündigungsschutz, zumindest wenn Haupt-und Untermieter unter einem Dach wohnen. So kann der Hauptmieter auch ohne Benennung von Gründen kündigen, wenn er die normale Kündigunsfrist (also in der Regel 3 Monate) um weitere 3 Monate verlängert.

    Danke für die schnelle Antwort.

    Form der Kündigung schriftlich per Einschreiben.


    Sehr geehrte Frau .....,

    mit diesem Schreiben kündige ich Ihnen das Untermietverhältnis in meiner Wohnung fristgerecht zum 30.09.2015 in der ....straße ....., PLZ, Ort
    Die Schlüsselübergabe erfolgt spätestens am 30.09.2015.
    Folgende Schlüssel sind dem Hauptmieter auszuhändigen: 2 Haustürschlüssel, 2 Wohnungsschlüssen und 1 Briefkastenschlüssel.


    __________________________ __________________________
    Datum, Ort (Hauptmieter) Datum, Ort (Untermieter)


    Einen Grund habe ich in die Kündigung nicht rein geschrieben und deshalb die Kündigungsfrist auf ein halbes auf ein halbes Jahr gesetzt.

    Guten Abend,

    ich bin im Februar 2014 in eine 3-Zimmer-Wohnung gezogen.bin alleine Hauptmieter. Im Juli habe ich 2 Zimmer an eine Mutter mit Tochter untervermietet. Zur Erklärung: Der Vermieter ist der Onkel meines Freundes). Die Mutter gibt Klavierunterricht. Vor dem Einzug wurde besprochen das sie nur einziehen darf,wenn eine bestimmte Anzahl an Stunden pro Woche nicht überschritten wird und ein Untermietvertrag geschlossen wird. Daraufhin wurde diese Klausel in den Untermietvertrag mit aufgenommen. Sie weigert sich mir den Untermiétvertrag zu unterschreiben. Ich habe diesen bereits 3 mal umgeändert weil ihr dies und jenes nicht gepasst hat. Jetzt sagt sie, sie müsse ihn nicht unterschreiben weil es für sie ein Nachteil wäre. Ich habe ihr dann eine Frist gesetzt den Mietvertrag zu unterschreiben. Wenn sie nicht unterschreibt,sehe ich mich gezwungen ihr zu kündigen.

    Ende März 2015 hat sie dann von mir die Kündigung bekommen. Da die zwei Zimmer unmöbliert sind hat sie eine Kündigungsfrist von 6 Monaten bekommen.

    Ich wohne selbst seit ca 7 Monaten nicht mehr in der Wohnung weil es mit ihr und mir einfach nicht funktioniert. Wir sind nur am Streiten. Ein weiteres Thema waren dann meine Katzen,womit sie am Anfang einverstanden war. Ich hatte sie immer gebeten auf die Fenster und Türen zu achten, damit die Katzen nicht irgendwo runter fallen können. Öfters kam es dann vor das ich von der Arbeit nach Hause gekommen bin und alle Fenster und Balkon sperrangelweit offen standen und die Katzen auf der Fensterbank saßen. Und sie einfach unerlaubt in mein zimmer gegangen ist und die Fenster aufgemacht hat, weil die Katzen so stinken würden.Dies führte ziemlich oft zu häftigen Streitereien. Iwann hatte ich dann keine Lust mehr und bin mit den Katzen zu meinem Freund. War nur noch ganz selten bei mir in der eigenen Wohnung.

    ich habe ihr am Mittwoch eine E-mail geschrieben,dass ich jetzt mein Zimmer untervermieten werde, bis mein Bekannter im Oktober dann in eines der beiden anderen Zimmer ziehen kann. Daraufhin kam von ihr die Antwort das sie dies nicht duldet und sie doch eine 16-Jährige Tochter hat und ich könne doch keinen wildfremden Mann da einziehen lassen. Im gleichen Atemzug schrieb sie noch, das meine Kündigung nicht gültig sei und sie mit Ihrer Tochter ein langes Mietverhältniss anstreben will und sie andernfalls von Ihren Sonderrechten gebrauch machen würde.

    Am Anfang hieß es, dass sie wenn ich ausziehe die Wohnung mit ihrer Tochter übernehmen kann. Aber da es solche derartigen Probleme mit ihr gab ( nichtunterzeichung des Untermietvertrags, keine Fristeneinhaltung,etc) hat mein Vermieter gesagt das die zwei die Wohnung nicht übernehmen dürfen. Dies habe ich ihr auch mitgeteilt aber es scheint sie nicht zu interessieren.

    Meine Fragen sind nun:

    1) ich kann das Untermieterverhältnis ohne Angaben von Gründen kündigen oder?

    2) muss ich sie um Erlaubnis bitten wenn ich mein Zimmer untervermieten will und welche Person da einzieht?

    3) was für Sonderrechte wenn sie noch nichtmal einen Mietvertrag unterschrieben hat?

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