Hallo,
folgender Sachverhalt: Die Hauptmieterin einer Wohnung (unbefristetes Mietverhältnis) möchte ein Zimmer untervermieten. Laut Mietvertrag hat sie hierzu auch das Recht. Weiterhin hat Sie aber auch die Pflicht dem Vermieter darüber zu informieren, wer einzieht.
Dies hat Sie getan. Nun will der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) den Mietvertrag nur auf ein Jahr befristen. Die Hauptmieterin sowie die potentielle Untermieterin wollen jedoch einen unbefristeten Untermietvertrag abschließen.
Frage: Hat der Vermieter das recht den Untermietvertrag zu befristen? Wenn ja, welche Gründe könnte er hierfür angeben?
Danke im Voraus und Grüße!