Darf der Vermieter den Untermietvertrag befristen

  • Hallo,

    folgender Sachverhalt: Die Hauptmieterin einer Wohnung (unbefristetes Mietverhältnis) möchte ein Zimmer untervermieten. Laut Mietvertrag hat sie hierzu auch das Recht. Weiterhin hat Sie aber auch die Pflicht dem Vermieter darüber zu informieren, wer einzieht.

    Dies hat Sie getan. Nun will der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) den Mietvertrag nur auf ein Jahr befristen. Die Hauptmieterin sowie die potentielle Untermieterin wollen jedoch einen unbefristeten Untermietvertrag abschließen.

    Frage: Hat der Vermieter das recht den Untermietvertrag zu befristen? Wenn ja, welche Gründe könnte er hierfür angeben?

    Danke im Voraus und Grüße!

  • Aus meiner Sicht hat der VM nicht das Recht dem Mieter die Vertragsgestaltung vorzuschreiben.

    Der Mieter muß ja den Untermietvertrag nicht vorlegen:cool:


  • Die Hauptmieterin einer Wohnung (unbefristetes Mietverhältnis) möchte ein Zimmer untervermieten. Laut Mietvertrag hat sie hierzu auch das Recht. Weiterhin hat Sie aber auch die Pflicht dem Vermieter darüber zu informieren, wer einzieht. Dies hat Sie getan.


    Korrekt!

    Zitat

    Nun will der Vermieter (bzw. die Hausverwaltung) den Mietvertrag nur auf ein Jahr befristen. Die Hauptmieterin sowie die potentielle Untermieterin wollen jedoch einen unbefristeten Untermietvertrag abschließen.
    Frage: Hat der Vermieter das recht den Untermietvertrag zu befristen?

    Nein! Dem Vermieter stehen nur die Rechte zu, welche vereinbart wurden. Dieser Pflicht ist der Mieter nachgekommen.

    Die Vertragsgestaltung obliegt allein bei dem Mieter als Vermieter und dem Mieter als Untermieter.

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