Treppenhausreinigung/Keller umlagefähig - wenn nicht im Mietvertrag erwähnt?

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir bei folgender Problematik jemand einen Hinweis bezüglich weiterer Vorgehensweise geben:

    Ich wohne seit 13 Jahren in einem 6-Parteien-Haus, bisher war mit der Wohnungsverwaltung (großes Unternehmen) alles recht angenehm. Nun wurde wohl die Unternehmensspitze gewechselt und seitdem weht auch für uns Mieter ein anderer Wind.
    Erstmalig taucht in der Abrechnung für 2014 ein Posten "Treppenhausreinigung" auf. Laut Mietvertrag (und auch im real life) obliegt die Treppenhausreinigung den Mietern, dies wurde auch nicht seitens des Vermieters geändert. Im vergangenen Jahr wurde eine Bürofläche vom Vermieter gewandelt in Wohnraum. Die Bauarbeiten laufen schleppend, seit mittlerweile 2 Jahren wird immer mal wieder was gemacht, letztes Jahr eben auch Arbeiten, die zu starker Verschmutzung des Treppenhauses führten. Solche Reinigungskosten sind nicht umlagefähig, wie ich bereits herausgefunden habe.
    Also habe ich Widerspruch gegen diesen Posten eingelegt. Nun kam heute die Antwort: Die Kosten wären für Treppenreinigung im Keller (quasi 1/2 Etage) und somit sehr wohl umlagefähig (wahrscheinlich, weil ja keiner zuständig ist von den Mietern, die jeweils ihre Etage reinigen).
    Nun meine Frage: muss man das so hinnehmen - der Posten taucht erstmalig auf, es liegt kein Schreiben zu diese angeblichen Reinigung vor- es wird effektiv auch nicht geputzt, keiner der Mieter hat jemals ein Reinigungsunternehmen im Haus gesehen. Zudem stand bis vor 2 Wochen der Kellervorraum voll mit Baumaterialien und das bestimmt 1,5 Jahre lang.
    Wie kann ich denn weiter vorgehen gegen das Ablehnen meines Widerspruchs? Im Mieterverein bin ich nicht und die Rechtschutzversicherung ist noch zu "frisch"..

  • Über welchen Betrag wird denn hier überhaupt gesprochen?

    Zitat

    keiner der Mieter hat jemals ein Reinigungsunternehmen im Haus gesehen.

    Ob das ausreicht, um die Zahlung zu verweigern will ich bezweifeln. Man denke nur an die Heinzelmännchen ( Heinzelmännchen ), die in Köln auch nur tätig waren, wenn die Bürger schliefen.

  • 1150 Euro, pro Partei 190 Euro. wobei der Betrag doch irrelevant ist, es geht um die nicht vorhandene Rechtsgrundlage. Wenn laut Mietvertrag die Mieter putzen, dann kann nicht auf einmal eine Reinigung abgerechnet werden - einseitige Änderungen sind nicht zulässig.

  • Zitat

    Wenn laut Mietvertrag die Mieter putzen,


    Aber du schreibst doch selbst, dass dieser Bereich im Teppenhaus (Keller) von den Mietern nicht geputzt wurde/wird. Was ist denn jetzt Sache?

    Das hast du geschrieben:

    Zitat

    Nun kam heute die Antwort: Die Kosten wären für Treppenreinigung im Keller (quasi 1/2 Etage) und somit sehr wohl umlagefähig (wahrscheinlich, weil ja keiner zuständig ist von den Mietern, die jeweils ihre Etage reinigen).

  • Hallo kellerkind_mz,
    Der Vermieter MUSS Dir auf Verlangen die Originalunterlagen (bspw. Arbeitsverträge, Zahlungsbelege) für die in Rechnung gestellten Posten vorweisen.

  • Aber du schreibst doch selbst, dass dieser Bereich im Teppenhaus (Keller) von den Mietern nicht geputzt wurde/wird. Was ist denn jetzt Sache?

    Das hast du geschrieben:

    Ich weiß, was ich geschrieben habe. Für die halbe Kelleretage gibt es keine gesonderte Regelung im Mietvertrag (aber auch keine Klausel, dass hierfür ein Dienstleister eingesetzt wird). Wie bereits geschrieben, das ist die erste Abrechnung in 13 Jahren, die diesen Posten enthält und es wird eben nicht regelmäßig geputzt. Einmalige Reinigungen wegen Baudreck sind nicht umzulegen.

  • Hallo kellerkind_mz,
    Der Vermieter MUSS Dir auf Verlangen die Originalunterlagen (bspw. Arbeitsverträge, Zahlungsbelege) für die in Rechnung gestellten Posten vorweisen.

    Das werde ich auch tun, Rechnung anfordern.... Dann werden wir ja sehen, wie es weitergeht.

  • Das werde ich auch tun, Rechnung anfordern.... Dann werden wir ja sehen, wie es weitergeht.


    Nein, nicht anfordern. Bei grösseren Vermietern in deren Geschäftsräumen die Einsicht fordern.

  • Nein, nicht anfordern. Bei grösseren Vermietern in deren Geschäftsräumen die Einsicht fordern.

    Der Vermieter ist bundesweitig tätig und somit ca. 250 km von mir entfernt. Insofern halte ich eine Kopie der Rechnung schon für sinnvoller :D

  • Der Vermieter ist bundesweitig tätig und somit ca. 250 km von mir entfernt. Insofern halte ich eine Kopie der Rechnung schon für sinnvoller :D


    Was sinnvoll ist, entscheidest Du nicht. Einzig und allein interessiert die Rechtsprechung. In diesem Fall hat der VM Dir Einsicht zu gewähren in Deinem Wohnort bzw. dem Ort, wo sich die Mietsache befindet.

  • Kurzes Update: Die Rechnungskopien habe ich per Mail erhalten. Diese lauten auf "Treppenhausreinigung" (und nicht wie in der Antwortmail der örtlichen Verwaltung "Kellerreinigung"). Wir Mieter (5 Parteien) haben jetzt gemeinsam widersprochen, da der Keller immer abgeschlossen und nicht für Fremde zugänglich - und eben auch definitiv nicht gereinigt wird - ist und der Bereich EG/Keller (der wohl tatsächlich geputzt wurde - aber weil der stark verschmutzt wird seit Monaten wegen Baumaßnahmen im EG) laut Mietvertrag vom Mieter im EG geputzt wird.
    Des Weiteren wird pro Woche 1 Stunde (für ca. 15 Stufen - wenn es sich um den Bereich handelt) in Rechnung gestellt und das für 30€ /Stunde. Naja, ich werde berichten, wie es weitergeht.

  • Des Weiteren wird pro Woche 1 Stunde (für ca. 15 Stufen - wenn es sich um den Bereich handelt) in Rechnung gestellt und das für 30€ /Stunde. Naja, ich werde berichten, wie es weitergeht.


    Bei Putzarbeiten sind eher 10€/h üblich.

  • Nochmal Update: bisher keine Antwort auf den kollektiven Einspruch: ABER ich habe heute die Putzlady getroffen und mit ihr kurz geredet. Sie putzt tatsächlich den Bereich von der Baustellentür im EG bis zur Kellertür - was 14 Stufen und 1 Absatz sind und vor allem sagte sie: Sie putze wegen des Baudrecks. Also erstens nicht korrekt umzulegen weil Baureinigung und zweitens die Dauer höchst fragwürdig. Nun warte ich noch gespannter auf die Antwort des Vermieters. Vor allem weil eben mietvertraglich explizit geregelt ist, dass der Mieter im EG dies zu putzen hat, aber natürlich ist der nicht für den Baudreck zuständig.

  • Nun warte ich noch gespannter auf die Antwort des Vermieters. Vor allem weil eben mietvertraglich explizit geregelt ist, dass der Mieter im EG dies zu putzen hat, aber natürlich ist der nicht für den Baudreck zuständig.


    ... und so warten wir zu gegebener Zeit auf das nächste Update...:rolleyes:

  • ... und so warten wir zu gegebener Zeit auf das nächste Update...:rolleyes:

    Herrje, Du bist aber schon etwas anstrengend. In anderen Foren gibt's eben immer Mecker, wenn man nicht updatet. Wie man es macht, isses falsch. :cool:

  • Herrje, Du bist aber schon etwas anstrengend. In anderen Foren gibt's eben immer Mecker, wenn man nicht updatet. Wie man es macht, isses falsch. :cool:


    Näää, isses nich. Wir alle lernen ja noch dazu...:)

  • Die Hausverwaltung stellt sich weiterhin tot. Eine aus unserem Haus (die außer dem gemeinsamen Brief der Mieter nichts veranlasst hat), hat zwischenzeitlich ein Schreiben bekommen, dass die Betriebskosten "wunschgemäß" beim Vorjahreswert bleiben und die Miete für Juli (mit der eigentlich die Nachzahlung fällig gewesen wäre) ebenfalls beim alten Betrag bleibt. Allerdings hat nur eine von 6 Mietern im Haus diesen Schrieb bekommen, es gab auch keine korrigierte Abrechnung geschweige denn eine Auszahlung des eigentlich vorhandenen Guthabens. Ein Anruf der Nachbarin bei der Absenderin des Schreibens ergab, dass die die Nachzahlung weiterhin "wollen" (ich will auch viel, wenn der Tag lang ist) und für den Widerspruch sei eine andere Abteilung zuständig. Die Örtliche Verwaltung erklärt sich auch als nicht zuständig und schweigt.
    Warten wir mal ab, ob eine Mahnung kommt.
    Im Gegenzug habe ich - sehr unsachlich, ich weiß (hat aber gutgetan) - ein Schreiben mit der Aufforderung, kurzfristig Handwerker für das Ausmessen von Fenstern im Vorfeld einer Modernisierungsmaßnahme in die Wohnung zu lassen, damit beantwortet, dass ich dieses Anliegen ebenso ignoriere, wie die Verwaltung unsere Anfrage bezüglich der Betriebskosten. :rolleyes:

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