Utopische Nebenkostenabrechnung ohne Zählerstände

  • Guten Abend,
    ich weiss zwar, dass einige meiner Fragen hier schon behandelt wurden, im Falle meiner Nebenkostenabrechnung kommt aber so viel zusammen, dass ich neues Thema erstellt habe.
    Ich bedanke mich im Voraus für eure Meinung.

    Ich bin im Sommer in einem 4 Parteienhaus eingezogen, trotzdem werden sämtliche Kosten auf das komplette Jahr angerechnet.
    Ich frage mich, ob alle Punkte : Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Hausstrom von mir nur für die Zeit seit dem Einzug anteilig gezahlt werden müssen oder ob tatsächlich doch einer dieser Punkte vom Vermieter für das ganze Jahr angerechnet werden kann.
    Ich möchte dem Vermieter schreiben, dass ich nur für die Zeit ab Einzug zahlen werde.
    Den Schornsteinfeger würde ich bezahlen.

    Des weiteren enthält die NK-Abrechnung keine Zählerstände - der Vermieter gewährt auch keinen Zugang zu den Zählern, so dass ich diese nicht selbst überprüfen kann.
    Heizkosten hätten sich laut seiner Rechnung gegenüber meinem Verbrauch der letzten 20 Jahre mehr als verdoppelt
    (na ja,andere Anlage ?..), aber vor allem der Wasserverbrauch soll sich trotz gleichbleibender Gewohnheiten mehr als vervierfacht haben.

    Ich verlange vom Vermieter die Mitteilung der Zählerstände a ) beim Einzug b ) bei Rechnungsstellung und am besten auch 31.12.2013 ?

    Ich vermute, dass der Vermieter Leerstände auf unsere ( Mieter) Kosten einholen will, oder dass vielleicht doch nicht jede Wohnung eigene Zähler besitzt ( wie bei Vermietung beschrieben ).

    Was muss ich beachten, wenn ich vom Vermieter eine korrekte Abrechnung verlange, kann ich die Zahlung im Ganzen einbehalten, bis diese incl. Zählerstände vorliegt ?

    Vielen Dank und Gruss

  • Hallo umz.wo.,

    "... ob alle Punkte : Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Müllabfuhr, Hausstrom von mir nur für die Zeit seit dem Einzug anteilig gezahlt werden müssen oder ob tatsächlich doch einer dieser Punkte vom Vermieter für das ganze Jahr angerechnet werden kann.
    Ich möchte dem Vermieter schreiben, dass ich nur für die Zeit ab Einzug zahlen werde.
    Den Schornsteinfeger würde ich bezahlen."
    - Richtig, nur anteilig seit Einzug/Mietvertragsbeginn.

    "Des weiteren enthält die NK-Abrechnung keine Zählerstände - der Vermieter gewährt auch keinen Zugang zu den Zählern, so dass ich diese nicht selbst überprüfen kann."
    - Warum? Welche Zähler? Wo sind sie installiert?

    "Ich bin im Sommer in einem 4 Parteienhaus eingezogen...
    Heizkosten hätten sich laut seiner Rechnung gegenüber meinem Verbrauch der letzten 20 Jahre mehr als verdoppelt"
    - Ähm.. im Sommer 1984 eingezogen...?

    "Ich verlange vom Vermieter die Mitteilung der Zählerstände a ) beim Einzug b ) bei Rechnungsstellung und am besten auch 31.12.2013 ?"
    - Es ist üblich im Übergabeprotokoll vom Einzugsdatum die Zählerstände zu notieren.


    "Ich vermute, dass der Vermieter Leerstände auf unsere ( Mieter) Kosten einholen will, oder dass vielleicht doch nicht jede Wohnung eigene Zähler besitzt ( wie bei Vermietung beschrieben )."
    - Sehr gut möglich.

    "Was muss ich beachten, wenn ich vom Vermieter eine korrekte Abrechnung verlange, kann ich die Zahlung im Ganzen einbehalten, bis diese incl. Zählerstände vorliegt ?"
    - Dem Mieter steht persönliche Einsichtnahme in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Originalbelege zu.

  • Vielen Dank für die Antwort.
    Die geforderte Summe hat sich also schon stark reduziert.

    "... im Sommer 1984 eingezogen...?"
    Nein, im Sommer 2014, die letzten 20 Jahre sind für mich Vergleichswerte, die zugegebenermassen über meinen Wasserverbrauch mehr aussagen als über die Heizkosten in einer neuen Wohnung.
    Mein Verbrauch ist in der neuen Wohnung (angeblich) drastisch angestiegen.

    Der Vermieter ist kein Profi, die NK-Abrechnung ist eine handschriftliche Auflistung Leistung / Euro ohne jede weitere Information bzw. Rechengrundlage.
    Ich selbst war ebenso unprofessionell, als ich im Zeitdruck wg. neuer Arbeitsstelle die Wohnung angemietet habe.

    Die Zähler ( Wasser, Heizung (nach Angaben des VM )) sind in einem Kellerraum installiert, zu dem der Vermieter keinem Mieter Zugang gewährt, wie ich nach meinem Einzug erst festgestellt habe.
    Eigentlich schon nicht hinnehmbar, dazu kommt, dass das " Übergabeprotokoll " aus wenigen handschriftlichen Einträgen im Mietvertrag besteht und die Zählerstände (bis auf Strom) nie wie vereinbart mitgeteilt wurden.

    Auch heute hat der Vermieter sich auf meine Bitte nach Mitteilung der Zählerstände hin herausgeredet und sie mir nicht mitgeteilt.
    Ich werde sie also einfordern müssen.
    Ich war der Meinung, dass die Zählerstände in der Endabrechnung meines Vormieters ( kurz vor mir ausgezogen ) ersichtlich sein müssten.
    Das Gute daran ist vielleicht, dass ich diesbezüglich nie etwas unterschrieben habe.

    Eine Frage stellt sich mir, und zwar ob der Vermieter diese Zählerstände nachweisen muss, um eine Zahlung von mir einfordern zu können ?
    Eine weitere Frage wäre, wie lange ich es noch "im Guten" und mündlich bezüglich der Einsicht in die Rechengrundlagen bzw. einer formell korrekten Abrechnung versuchen kann.
    Bin ich wegen der geforderten Zahlung (undatiert) im Zugzwang, schriftlich dagegen vorzugehen ?

    Das läuft auf einen Streit und Auszug hinaus...

    Einmal editiert, zuletzt von umz.wo. (20. Mai 2015 um 00:37)

  • die NK-Abrechnung ist eine handschriftliche Auflistung Leistung / Euro ohne jede weitere Information bzw. Rechengrundlage.


    ... und somit wohl ungültig.

  • Zitat

    Ich bin im Sommer in einem 4 Parteienhaus eingezogen, trotzdem werden sämtliche Kosten auf das komplette Jahr angerechnet.

    Sie müssen als Grundlage zur Abrechnung herangezogen werden, dann aber anteilig auf den Nutzungszeitraum des Mieters ungerechnet werden. Angenommen Dein Mietvertrag begann am 1.7.14 von allen Gesamtkosten 6/12 auch die des Schornsteinfegers.

    Den mußt Du nicht separat zahlen.

    Die Ablesung der Zähler muß der Vermieter gewähren. Div. Rechtsprecher sagen 1 x monatlich auf jeden Fall.

    Wie eine formell korrekte Abrechnung in etwa aussehen sollte siehe Bild

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.


    Zitat

    Der Vermieter ist kein Profi, die NK-Abrechnung ist eine handschriftliche Auflistung Leistung / Euro ohne jede weitere Information bzw. Rechengrundlage.

    Handschriftlich ist kein Formfehler, aber der Rest dürfte einer sein und somit die Abrechnung unwirksam. Aber wenn Du magst lade sie doch als Bild hoch. Persönliche Daten unkenntlich machen und bitte nicht zu klein.

    Ist die Abrechnung unwirksam gibt es 2 Möglichkeiten:

    1. Die Abrechnung wegen formeller Fehler zurückweisen und eine korrekte fordern.

    2. Die Füße still halten, warten bis der Vermieter evtl. mahnt und dann erwidern das Du keine korrekte Abrechnung erhalten hast.

    Reagiert der Vermieter gar nicht am 366. bzw. 367. Tag nach Ende des Abrechnungszeitraumes die Abrechnung fordern. Denn dann ist eine Nachforderung des Vermieters verfristet. Ein evtl. Guthaben würde Dir aber noch zustehen.

  • Vielen Dank auch für diese Antwort und das bereitgestellte Bild.
    Ich suche für meinen neuen Vermieter noch ein Formular, das er für seine Berechnungen verwenden kann, auch meine bisherigen Abrechnungen waren wesentlich informativer.
    Ich denke, dass er mit der Sache überfordert ist und zudem noch eine gehörige Portion Schlitzohrigkeit aufweist.

    Ich habe heute die Gebühren für Trink / Schmutz / Niederschlagwasser in unserer Region erfragt und so meinen angeblichen Wasserverbrauch ermittelt (65 m3 Einzelperson in 5,5 Monaten), komme aber auf kein wirklich gegenrechenbares Ergebnis.
    Das Verhältnis Abwasser zum Trinkwasser stimmt nicht, Abwasser müsste teurer sein.
    Niederschlag wird als Posten in der Abrechnung zudem nicht aufgeführt.
    Hier wurden also nicht nur Zählerstände aus der Luft gegriffen und Gebühren für den Zeitraum vor Einzug berechnet, es wurde auch noch falsch gerechnet.

    Ich habe in Erfahrung gebracht, dass mein Vormieter vor dem Auszug wohl länger schon keine Miete mehr gezahlt hatte.
    Das tut mir für den Vermieter leid, zumal dieses Jahr auch noch ein zweiter Mieter spurlos verschwunden ist (vielleicht sind sie auch abgehauen, weil sie es leid waren sich mit dem VM herum zu ärgern.)
    Ich vermute nun aber ganz stark, dass er mir und den anderen Mietern deren Verbrauchswerte unterschieben will, vielleicht auch für die Mischmaschine, die hier den ganzen Sommer/Herbst über lief, es wurde gebaut.
    Warum sonst stehen die Zähler so rigoros unter Verschluss, warum diese Geheimniskrämerei...
    in diesem Fall können solche Gedanken schon mal aufkommen.

    anitari:

    " Ist die Abrechnung unwirksam gibt es 2 Möglichkeiten:

    1. Die Abrechnung wegen formeller Fehler zurückweisen und eine korrekte fordern.

    2. Die Füße still halten, warten bis der Vermieter evtl. mahnt und dann erwidern das Du keine korrekte Abrechnung erhalten hast. "

    - ... So oder so werde ich es wohl angehen, momentan wäge ich noch ab, wie es weitergehen soll.
    Ich werde keine Verbrauchswerte zahlen, deren Anfangsstand und Verlauf für mich nicht nachvollziehbar sind.

    Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von umz.wo. (20. Mai 2015 um 14:59)

  • Zitat

    Ich suche für meinen neuen Vermieter noch ein Formular, das er für seine Berechnungen verwenden kann,

    Warum Du?

    Darum bzw. eine korrekte Abrechnung hat sich der Vermieter gefälligst selbst zu kümmern.

  • umz.wo.,
    auch Du hast einen "Anspruch" auf meine Meinung::rolleyes:

    "Ich suche für meinen neuen Vermieter noch ein Formular, das er für seine Berechnungen verwenden kann,"
    - Das ist schön und gut, ich würde es aber nicht tun. Dafür kassiert er Miete und kann sich gefälligst selbst bemühen. Ausserdem dürftest Du dann KEINEN Fehler machen.

    "Ich habe heute die Gebühren für Trink / Schmutz / Niederschlagwasser in unserer Region erfragt und so meinen angeblichen Wasserverbrauch ermittelt (65 m3 Einzelperson in 5,5 Monaten), ..."
    - Nicht Gebühren, sondern Preise und Entgelte, btw. Im Bundesdurchschnitt beträgt der Frischwasserverbrauch p.P und JAHR übrigens 35-40m³.

    "Das Verhältnis Abwasser zum Trinkwasser stimmt nicht, Abwasser müsste teurer sein."
    - Richtig: Abwassermenge gleich Frischwasserbezug, jedoch i.d.R. deutlich teurer.

    "Niederschlag wird als Posten in der Abrechnung zudem nicht aufgeführt."
    - Falls vergessen wurde: VM-Problem.

    "Hier wurden also nicht nur Zählerstände aus der Luft gegriffen, es wurde auch noch falsch gerechnet."
    - Und der Verdacht auf § 263 StGB könnte nahe liegen.

    "Ich habe in Erfahrung gebracht, dass mein Vormieter vor dem Auszug wohl länger schon keine Miete mehr gezahlt hatte.
    Das tut mir für den Vermieter leid, zumal dieses Jahr auch noch ein zweiter Mieter spurlos verschwunden ist (vielleicht sind sie auch abgehauen, weil sie es leid waren sich mit dem VM herum zu ärgern.)
    Ich vermute nun aber ganz stark, dass er mir und den anderen Mietern deren Verbrauchswerte unterschieben will, vielleicht auch für die Mischmaschine, die hier den ganzen Sommer/Herbst über lief, es wurde gebaut.
    Warum sonst stehen die Zähler so rigoros unter Verschluss, warum diese Geheimniskrämerei..."
    - Passt ja womöglich "gut" zusammen...:mad:

    "2. Die Füße still halten, warten bis der Vermieter evtl. mahnt und dann erwidern das Du keine korrekte Abrechnung erhalten hast. "
    - So würde ich es auch machen.

  • Das mit dem Paragraphen war sehr schön ausgedrückt, Berny.
    Heute morgen ist mir schon durch den Kopf gegangen, dass der Vermieter das auch weiss und daher nicht leichtfertig klagen wird, was aber andererseits vielleicht sogar hilfreich wäre, da wir uns so am ehesten einer korrekten Abrechnung annähern könnten.
    Er wird aber versuchen, die Probleme auf seine ganz eigene Art zu lösen, Streit soll es mit ihm auch vorher schon gegeben haben.
    Wie gesagt, was nicht bewiesen ist, geht mir nur so durch den Kopf.

    Ich muss mein erstes Post nochmal korrigieren, die Heizkosten hätten sich deutlich mehr als verdoppelt im Vergleich zu meinen Heizgewohnheiten der Vorjahre, die neue Wohnung ist allerdings grösser.
    Hier ist der tatsächliche Verbrauch schwer nachzuvollziehen, da ich noch nicht weiss, zu welchen Preisen er das Gas eingekauft hat.
    Angeblich soll auch der Heizungsverbrauch für jede Wohnung einzeln im Keller gemessen werden, quod esset demonstrandum.

    Bevor hier alles aus dem Ruder läuft, erwäge ich einen Auszug noch in diesem Jahr...
    Den nächsten Schritt überlasse ich dem Vermieter und werde dann schriftlich widersprechen.

    Eure Antworten haben mir bisher schon geholfen, die Sachlage ein wenig einzusortieren, ich hoffe, es geht in Ordnung, wenn
    ich über den weiteren Verlauf in den nächsten Wochen an dieser Stelle berichte.

    Unten noch ein Bild der Abrechnung Seite 2, auf Seite 1 steht nur, was bisher gezahlt wurde und noch nachzuzahlen ist.
    Mehr beinhaltet die Abrechnung nicht.
    Man beachte den Abrechnungszeitraum 01.01. - bis 31.12. bei Einzug mitte Juli.

    ( Eine Anmerkung noch : Als utopisch habe ich die Abrechnung nicht wegen riesiger Beträge bezeichnet, im ländlichen Raum wohnt man vergleichsweise günstig, sondern wegen der nicht nachvollziehbaren Forderungen und Berechnungen ).

    Vielen Dank und Gruss

  • umz.wo.:

    "Hier ist der tatsächliche Verbrauch schwer nachzuvollziehen, da ich noch nicht weiss, zu welchen Preisen er das Gas eingekauft hat."
    - Der VM hat dem M auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege zu gewähren.

    "Angeblich soll auch der Heizungsverbrauch für jede Wohnung einzeln im Keller gemessen werden, quod esset demonstrandum."
    - Tja, das sollte er schon erklären/beweisen/demonstrieren.

    "Eure Antworten haben mir bisher schon geholfen, die Sachlage ein wenig einzusortieren, ich hoffe, es geht in Ordnung, wenn
    ich über den weiteren Verlauf in den nächsten Wochen an dieser Stelle berichte."
    - Sehr gerne, man lernt ja nie aus.

    "Unten noch ein Bild der Abrechnung Seite 2, auf Seite 1 steht nur, was bisher gezahlt wurde und noch nachzuzahlen ist.
    Man beachte den Abrechnungszeitraum 01.01. - bis 31.12. bei Einzug mitte Juli."
    - Wie gesagt: Tonne.

  • ...Obwohl über 400 Euro Wasser aufs Jahr hochgerechnet + ca. 900 Heizung doch riesige Beträge für 1 Person darstellen...

    Nicht zwingend.

    75 € monatliche Heizkosten für eine Wohnung die etwa 50 - 75 m² groß ist wären nicht ganz unrealistisch.

    Heizkosten von ca. 1 - 1,20 € pro m² pro m² sind im Durchschnitt, wenn mit Warmwasseraufbereitung sogar bis 1,50 €.

    Der Durchschnitt für Betriebskosten insgesamt liegt bei 2 - 3 € pro m². Das hat mit Stadt oder Dorf nichts zu tun.

    Aber wie Berny schon schreibt:

    Dieser Zettel ist alles andere, nur keine korrekte Abrechnung.

  • Hallo Anitari,

    die Heizung ist vom Frühjahr bis Herbst ausser Betrieb, Warmwasser liefert ganzjährig ein Durchlauferhitzer in der Wohnung, also Stromrechnung.
    Geheizt habe ich sporadisch ab Mitte Oktober, voll dann November und Dezember, was den Abrechnungszeitraum betrifft.
    Ich bin tagsüber meistens unterwegs und habe mit einer vergleichbaren Anlage bisher sehr viel deutlich geringere Kosten gehabt, allerdings war meine alte Wohnung kleiner.

    Du hast aber Recht, was Aussagen über die Heizkosten betrifft will ich mich momentan gar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, bis ich "volle Akteneinsicht" erhalten habe.

    In diesem Fall glaube ich nichts, was keiner Prüfung standhält.

    2 Mal editiert, zuletzt von umz.wo. (21. Mai 2015 um 12:36)

  • Apor Pos Heizkosten, diese müssen zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Tut der Vermieter dies nicht kann der Mieter diesen Teil der Abrechnung um 15 % kürzen. Wären schon mal fast 67 €.

    Und so lange der Vermieter keine Einsicht in die Originalbelege gewährt ist eine evtl. Nachzahlung nicht fällig. Den Vermieter darum nachweisbar zur Belegvorlage/-einsicht auffordern.

  • Da man bei der Berechnung der Nebenkosten von der richtigen Grund- bzw. Wohnflläche ausgehen sollte, habe ich heute mal den Zollstock zur Hand genommen und festgestellt, dass in meinen qm der volle Balkon und das Treppenhaus eingerechnet wurden.
    Nehme ich vom Balkon 1/4 und lasse das Treppenhaus weg, bleiben noch ca. 85% der mir berechneten Fläche.

    Über mir befindet sich ein Dachboden, von meiner Wohnung aus zugänglich, sofern man eine Leiter hätte, den ich allerdings nicht nutzen soll, der im Mietvertrag nicht festgehalten ist und durch zulaufende Dachschrägen an den höchsten Stellen ( wahrscheinlich ) unter 2m misst - den berechne ich ebenfalls nicht ein.

    Meine Ergebnisse unter Vorbehalt, ich werde noch einmal digital per Laser nachmessen, aber :
    Vor Neuberechnung der Nebenkosten müsste also eine Neuberechnung der Flächen erfolgen.

  • Hallo,

    auch die heutige digitale Nachmessung hat dasselbe Ergebnis erbracht.
    Für die Nebenkostenberechnung ist die genaue Fläche u.a. deshalb wichtig, da 2 Wohnungen durch das (wahrscheinlich) mitberechnete Treppenhaus zugänglich sind und 2 von aussen, dadurch könnten sich die flächenmässigen Anteile in den NK-Berechnungen ändern.
    ( ...Falls den Berechnungen des VM überhaupt mathematische Werte zugrunde liegen...)

    Selbst wenn der Balkon zu 50% angerechnet werden sollte, beträgt die Differenz Wohnfläche Mietvertrag/tatsächliche Wohnfläche
    noch über 10% , die auf die Wohnung verteilten insg. ca. 3,40 m breiten Dachschrägen habe ich noch gar nicht einbezogen.
    Eine 100% genaue Berechnung traue ich mir selbst nicht zu, da wäre die Fachfrau gefragt, oder der Fachmann, je nachdem..

    Zur Neuberechnung der NK würde ich also eine Neuberechnung SÄMTLICHER Wohnflächen im Haus durch einen Fachmann fordern.
    (Vor allem dann, falls die Heizung wirklich keine Zähler haben sollte.)

    Die mehr als 10 % flächenmässige Differenz bedeuten auch, dass ich zuallererst von meinem Recht auf Mietminderung bzw. unbefristete Kündigung Gebrauch machen werde.
    Weiss jemand, ob das eine das andere ausschliesst, solange die Differenz nicht erstattet wurde bzw. eine Nachmessung nicht fachmännisch durchgeführt wurde ?

    Auch wie man genau vorgeht, um eine Mietminderung zu erreichen, weiss ich trotz intensiven Nachlesens immer noch nicht wirklich.
    Ich setze den Mieter schriftlich von den Umständen in Kenntnis, fordere eine Nachmessung und dann.. ?
    Für einen link wäre ich sehr dankbar.

    Falls jemand in meinem laienhaften Vorgehen Denkfehler erkennt, bitte ich um Kritik und bedanke mich hier noch einmal für die bisherige Hilfestellung hier im Forum.

    (..und falls ich grössere Rechenfehler gemacht haben sollte, werde ich mich hier entschuldigen und ein Smiley posten, das sein Haupt mit Asche bestreut...)

    Grüsse

  • die heutige digitale Nachmessung hat dasselbe Ergebnis erbracht.
    Selbst wenn der Balkon zu 50% angerechnet werden sollte, beträgt die Differenz Wohnfläche Mietvertrag/tatsächliche Wohnfläche noch über 10% , die auf die Wohnung verteilten insg. ca. 3,40 m breiten Dachschrägen habe ich noch gar nicht einbezogen.


    Diese offensichtlichen Mängel an der Mietsache würde ich dem VM schildern und ihn um Vorschläge bitten, wie sie zu kompensieren wären.

  • Guten Tag,

    nach über 3 Monaten kann ich jetzt ein kleines Update senden, getan hat sich bis letzte Woche nämlich... nichts.
    Ich habe nicht gezahlt, und der Vermieter hat nichts dazu gesagt.

    Letzte Woche war mein Vermieter jedoch wie so oft für 2 Wochen in seiner an dieses Haus angeschlossene Ferienwohnung
    und hat mir bei der Abreise einen kleinen undatierten Zettel im Briefkasten hinterlassen: " Bitte an die Nebenkosten denken."

    Dieser Bitte bin ich ja im Grunde schon nachgekommen, denn ich denke ständig an die Nebenkosten.

    Ich denke mal, diesen Zettel kann man getrost ignorieren, es bedeutet aber, das der Vermieter an seiner Forderung festhält.
    Wahrscheinlich wird das Thema also in nächster Zeit fortgesetzt.

    Falls sich da jemand besser auskennt ( vielleicht stellt ein solcher Zettel ja doch so etwas ähnliches wie eine Zahlungserinnerung dar, auf die man reagieren muss ) würde ich mich über einen Hinweis freuen.

    Vielen Dank.

    Einmal editiert, zuletzt von umz.wo. (5. September 2015 um 21:25)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!