Hallo,
auch die heutige digitale Nachmessung hat dasselbe Ergebnis erbracht.
Für die Nebenkostenberechnung ist die genaue Fläche u.a. deshalb wichtig, da 2 Wohnungen durch das (wahrscheinlich) mitberechnete Treppenhaus zugänglich sind und 2 von aussen, dadurch könnten sich die flächenmässigen Anteile in den NK-Berechnungen ändern.
( ...Falls den Berechnungen des VM überhaupt mathematische Werte zugrunde liegen...)
Selbst wenn der Balkon zu 50% angerechnet werden sollte, beträgt die Differenz Wohnfläche Mietvertrag/tatsächliche Wohnfläche
noch über 10% , die auf die Wohnung verteilten insg. ca. 3,40 m breiten Dachschrägen habe ich noch gar nicht einbezogen.
Eine 100% genaue Berechnung traue ich mir selbst nicht zu, da wäre die Fachfrau gefragt, oder der Fachmann, je nachdem..
Zur Neuberechnung der NK würde ich also eine Neuberechnung SÄMTLICHER Wohnflächen im Haus durch einen Fachmann fordern.
(Vor allem dann, falls die Heizung wirklich keine Zähler haben sollte.)
Die mehr als 10 % flächenmässige Differenz bedeuten auch, dass ich zuallererst von meinem Recht auf Mietminderung bzw. unbefristete Kündigung Gebrauch machen werde.
Weiss jemand, ob das eine das andere ausschliesst, solange die Differenz nicht erstattet wurde bzw. eine Nachmessung nicht fachmännisch durchgeführt wurde ?
Auch wie man genau vorgeht, um eine Mietminderung zu erreichen, weiss ich trotz intensiven Nachlesens immer noch nicht wirklich.
Ich setze den Mieter schriftlich von den Umständen in Kenntnis, fordere eine Nachmessung und dann.. ?
Für einen link wäre ich sehr dankbar.
Falls jemand in meinem laienhaften Vorgehen Denkfehler erkennt, bitte ich um Kritik und bedanke mich hier noch einmal für die bisherige Hilfestellung hier im Forum.
(..und falls ich grössere Rechenfehler gemacht haben sollte, werde ich mich hier entschuldigen und ein Smiley posten, das sein Haupt mit Asche bestreut...)
Grüsse