Vermieter dreht am Rad

  • Hallo zusammen,

    hier kurz meine Frage an das hoffentlich fachkundige Forum:

    Vor ca. 2 Jahren habe ich in meiner Mietwohnung in Absprache mit dem Vermieter einen Kaminofen installiert. Hintergrund ware der, dass die Heizung des Hauses während der kalten Monate fast die ganze Zeit über defekt war. Der VM hat es nie für nötig gehalten diese profesionell reparieren zu lassen und meinte dann, dass ich mir doch besagten Kaminofen installieren soll (auf meine Kosten natürlich), da ein funktionierender Schornstein und im Wohnzimmer auch ein Kaminanschluß vorhanden sind.

    Der Schornsteinfeger gab vorab sein O.K. und nahm anschließend im Beisein des VM den Kaminofen ab. Kurz darauf hat eine zweite Partei im Haus ebenfalls einen Kaminofen installiert und auch dieser wurde korrekt abgenommen. Der VM hat eben genau dieser Partei nun wegen Eigenbedarf gekündigt und aus verschiedenen Gründen wird diese Kündigung wohl von einem Gericht bestätigt werden müssen. O.g. Partei hat zumindest nicht vor auszuziehen und Widerspruch eingelegt sowie einen Anwalt eingeschaltet.

    Nun bombadiert der VM meine Nachbarin mit bösen Schreiben etc. und forderte von ihr den sofortigen Abbau des "nicht genehmigten" Kaminofens. Genau das gleiche Schreiben bekam ich natürlich auch, obwohl der Schornsteinfeger bezeugen kann und wird, dass der VM bei der Abnahme selber vor Ort war.

    Von Seite des Schornsteinfegers spricht auch nichts gegen einen Betrieb der Öfen.

    In meinen Augen ist dies reine Schikane, denn eigentlich kann der VM froh sein, dass das Thema ewig defekte Heizungsanlage damit kein Thema mehr ist. Für den Kaminofen und das Anschlußmaterial, den Kosten für den Schornsteinfeger sowie das Zubehör etc. habe ich fast 3.000,- € investiert und ich sehe es daher absolut nicht ein, das alles wieder zu entsorgen, weil mein VM Streß mit einer anderen Mietpartei hat.

    Was meint ihr wäre der beste Weg?

  • Hallo,

    Zitat

    Was meint ihr wäre der beste Weg?

    ich würde gar nichts machen. Du hast das Abnahmeprotokoll und die Bestätigung des Vermieters über den Einbau (hoffentlich schriftlich).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das ist eine bauliche Änderung, die der Genehmigung bedarf. Diese hat der Beweisbarkeit schriftlich zu erfolgen. Alles andere kann zum Problem für den Mieter werden.


    Anstatt herumzueiern... Soo einfach ist das.

  • Anstatt herumzueiern... Soo einfach ist das.

    Also was meine Frage mit herumeiern zu tun haben soll erschließt sich mir jetzt nicht wirklich.

    Trotzdem vielen Dank für die Antworten, aber ich möchte noch einmal betonen, dass der VM vorab mit dem Schornsteinfeger über den Kamin gesprochen hat und bei der Abnahme sogar selber dabei war. Hierfür gibt es Zeugen. Kurz darauf erhielt er das Abnahmeprotokoll direkt durch den Schornsteinfeger schriftlich.

    Wie kann man denn dann bitte fast zwei Jahre später sagen, dass man den Kamin ja nie genehmigt hätte und gar nichts davon wusste?

    Schriftlich bekommt man von meinem VM leider nie das, was man braucht. Maximal eine SMS, aber auf mehr lässt er sich nicht ein. Auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung warte ich nun auch erst knapp drei Jahre...

  • Zitat

    Wie kann man denn dann bitte fast zwei Jahre später sagen, dass man den Kamin ja nie genehmigt hätte und gar nichts davon wusste?

    Es kann ja durchaus sein, dass er diesen mündlich genehmigt hat, aber was ist mit eventuellen Rückbauverpflichtungen? Eine Genehmigung muss nie für die Ewigkeit sein.
    Das mag komisch klingen, ist aber so.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung warte ich nun auch erst knapp drei Jahre...

    Und wenn du noch 3 Jahre wartest, kein Vermieter muss solch eine Bescheinigung ausstellen. Es gibt kein Gesetz/keine Verordnung, in der das vorgeschrieben ist.

  • Es kann ja durchaus sein, dass er diesen mündlich genehmigt hat, aber was ist mit eventuellen Rückbauverpflichtungen? Eine Genehmigung muss nie für die Ewigkeit sein.
    Das mag komisch klingen, ist aber so.

    Hallo Leipziger,

    das sehe ich natürlich ein, aber eine Verpflichtung zum Rückbau muss doch sicherlich stimmig begründet werden, oder? Zudem ist dies in diesem Sinne kein Rückbau, sondern wäre eine Sache von drei Minuten, wenn der Kamin nicht so verdammt schwer wäre. Anschluss etc. war ja vorhanden, wurde nur einige Zeit nicht genutzt.

    Bei meiner Nachbarin sehe ich das ja noch ein, denn der VM will ja schließlich, dass sie auszieht, aber bei mir ist das ja absolut (noch) nicht der Fall.

    Zudem hat er schon bei der Wohnungsbesichtigung vor Abschluss des Mietvertrages damit geprahlt, dass man hier ja sogar ganz unproblematisch einen Kamin anschließen kann. Für mich ist das daher auch ein Grund gewesen (nicht der Hauptgrund, denn von der defekten Heizung wusste ich ja nichts) die Wohnung anzumieten. Wäre es so, dass jeder VM jede vorher getätigte Zusage ohne ausreichende Begründung zurückziehen könnte, dann wäre das ja wohl kaum richtig. Überlege mir gerade, dass ich eine Wohnung mit Sauna, einem großen Pool und bodentiefen Fenstern anmiete und kurz nach dem Einzug gesagt bekomme, dass ich nichts davon nutzen darf und die Fenster nicht geöffnet werden dürfen. Na klasse!

  • Und wenn du noch 3 Jahre wartest, kein Vermieter muss solch eine Bescheinigung ausstellen. Es gibt kein Gesetz/keine Verordnung, in der das vorgeschrieben ist.

    Ja, stimmt, aber wenn man sich auf der anderen Seite überlegt, was die meisten Vermieter an Unterlagen schon vor Besichtigung der Wohnung haben wollen, dann sollte hier in meinen Augen ganz schnell eine gesetzliche Regelung her. Im übrigen gehört die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu den weiteren Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigung, Führungszeugnis, SCHUFA etc. für viele VM schon beim ersten Kontakt dazu.

    Ist ja dann etwas schwachsinnig, sich selber zu weigern, seinen Mietern die Bescheinigung auszustellen, sie aber zeitgleich von potentiellen Nachmietern zu fordern. So ruiniert jeder VM auf Dauer das Verhältnis zu seinen Mietern.

  • Zitat

    Überlege mir gerade, dass ich eine Wohnung mit Sauna, einem großen Pool und bodentiefen Fenstern anmiete und kurz nach dem Einzug gesagt bekomme, dass ich nichts davon nutzen darf und die Fenster nicht geöffnet werden dürfen. Na klasse!

    Das wäre etwas völlig anderes. Hier wären Sauna, Pool, etc. ein Teil der Mietsache laut Mietvertrag. In deinem Vertrag wird aber sicher nichts davon stehen, dass Du einen Kamin anschließen darfst, oder?

    Zitat

    das sehe ich natürlich ein, aber eine Verpflichtung zum Rückbau muss doch sicherlich stimmig begründet werden, oder?

    Vermutlich ja. In der Regel erfolgt diese Verpflichtung nur im Falle des Auszuges.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das wäre etwas völlig anderes. Hier wären Sauna, Pool, etc. ein Teil der Mietsache laut Mietvertrag. In deinem Vertrag wird aber sicher nichts davon stehen, dass Du einen Kamin anschließen darfst, oder?

    Im Vertrag steht das natürlich nicht, aber der VM hatte ja auch nichts dagegen und hat mich sogar selber auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht. Daher denke ich, dass dies schon eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache ist und diese nicht einfach widerrufen werden kann.

    Vermutlich ja. In der Regel erfolgt diese Verpflichtung nur im Falle des Auszuges.

    Eben, da ich aber Stand heute nicht vorhabe auszuziehen, müssen doch stichhaltige Gründe für den Rückbau her, oder? Diese gibt es aber nicht, weder von Seiten der Nachbarn, noch vom Schornsteinfeger oder aus Gründen bzgl. der Bausubstanz o.ä. Der Schorni meinte sogar, dass der Kaminöfen die Energieeffizienzklasse des Hauses positiov beeinflussen könnte, da diese momentan sehr weit im roten Bereich angesiedelt ist und das Heizen mit ökologischen Brennstoffen hier eine Verbesserung bringen würde.

    Da wird der VM im Grunde für die seit Jahren defekte Heizungsanlage auch noch belohnt...

  • Wie kann man denn dann bitte fast zwei Jahre später sagen, dass man den Kamin ja nie genehmigt hätte und gar nichts davon wusste?

    Schriftlich bekommt man von meinem VM leider nie das, was man braucht. Maximal eine SMS, aber auf mehr lässt er sich nicht ein. Auf eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung warte ich nun auch erst knapp drei Jahre...


    Der Mann ist clever. Du hast mit ihm keinen Vertrag darüber, das er Dir etwas genehmigt bzw. bescheinigt.

  • Der Mann ist clever. Du hast mit ihm keinen Vertrag darüber, das er Dir etwas genehmigt bzw. bescheinigt.

    Nee, clever ist der ganz sicher nicht, eher ziemlich faul.

    Wäre er clever, wäre er nicht zu der Abnahme durch den Schornsteinfeger gekommen. Mit dem habe ich nämlich gerade gesprochen und er bestätigt mir sehr gerne, dass mein VM von der Abnahme wusste und bei dieser vor Ort war. Er konnte sich sogar noch erinnern, dass er sich sehr intensiv nach evtl. Zusatzkosten für die Reinigung des zweiten Schornsteins erkundigt hatte und vom Schorni erst einmal aufgeklärt werden musste, dass er diese sowieso auf die Mieter umlegen kann. Echt clever.....

  • Peter Silie:

    "Im Vertrag steht das natürlich nicht, aber der VM hatte ja ..."
    - Also, wenn es drauf ankommt, zählt nur das, was Du getrost nach Hause tragen kannst...

    "auch nichts dagegen und hat mich sogar selber auf die Möglichkeit aufmerksam gemacht. Daher denke ich, dass dies schon eine zugesicherte Eigenschaft der Mietsache ist und diese nicht einfach widerrufen werden kann."
    - Spielt alles keine Geige. "Was interessiert mich mein dummes Gerede von gestern...?

    "Eben, da ich aber Stand heute nicht vorhabe auszuziehen, müssen doch stichhaltige Gründe für den Rückbau her, oder?"
    - Nöö. Der einzige Grund ist der, dass lt. Gesetz die Mietsache im Anfangszustand so zurückzugeben ist. Deine EEinbauten darfste getrost mitnehmen.

    "Der Schorni meinte sogar, dass der Kaminöfen die Energieeffizienzklasse des Hauses positiov beeinflussen könnte, .."
    - Wayne... interessiert's?

    "da diese momentan sehr weit im roten Bereich angesiedelt ist und das Heizen mit ökologischen Brennstoffen hier eine Verbesserung bringen würde."
    - Nochmals: Wayne.

  • Laut Berliner Mieterverein ist der Einbau eines Kaminofens genehmigungspflichtig. Und ein Mieterverein ist per se mieterfreundlich, der sagt sicherlich nichts Falsches zum Nachteil seiner Mitglieder. Womit wir wieder beim Ausgangspunkt waeren. Gibt es einen Nachweis dafuer, dass der Einbau vom Vermieter genehmigt wurde?

    Auf die Aussage des Kaminkehrers wuerde ich mich nicht verlassen. Zum Einen nehmen Kaminkehrer so viele Kaminoefen ab, dass sie sich nicht bei jedem Einzelnen erinnern koennen, wer da dabei war, wenn es keine besonderen Vorkommnisse gab. Zum Anderen neigen Gewerbetreibende auch gerne mal zu spontaner Amnesie, wenn sie vor Gericht gegen Ihre Kunden aussagen sollen. Schliesslich wollen sie auch in Zukunft noch Geschaefte mit ihnen machen. Und alleine, dass der Vermieter ueber den Ofen Bescheid wusste, ist keine Genehmigung.

    Zum Thema Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Aus Vermietersicht haette ich ein Gesetz, das den Vermieter verpflichtet, so eine Bescheinigung auszustellen, lieber heute als morgen. Dann wuesste ich als Vermieter naemlich ganz genau, dass mit einem Bewerber, der so etwas nicht vorlegen kann, irgendetwas faul ist. Und genau aus diesem Grund wird es dieses Gesetz auf absehbare Zeit nicht geben. Das ist politisch nicht gewuenscht.

    cu
    Guenni

  • Peter Silie:
    "Eben, da ich aber Stand heute nicht vorhabe auszuziehen, müssen doch stichhaltige Gründe für den Rückbau her, oder?"
    - Nöö. Der einzige Grund ist der, dass lt. Gesetz die Mietsache im Anfangszustand so zurückzugeben ist. Deine EEinbauten darfste getrost mitnehmen.

    Ach Berny, ist ja nett, dass Du antwortest, aber vorher lesen, wäre noch netter.

    Also noch einmal: Nicht ich soll ausziehen, sondern eine andere Partei im Haus! Mein Mietvertrag gilt unbefristet und ist ungekündigt! Jetzt verstanden???

    Zudem, würde ich natürlich bei einem Auszug alles mitnehmen, was ich selber eingebracht habe. Mein VM schenkt mir auch nichts, also.

  • Ach Berny, ist ja nett, dass Du antwortest, aber vorher lesen, wäre noch netter.
    Also noch einmal: Nicht ich soll ausziehen, sondern eine andere Partei im Haus! Mein Mietvertrag gilt unbefristet und ist ungekündigt! Jetzt verstanden???


    Macht doch nix, dann zieht doch eben beide aus...:p:rolleyes:

  • Macht doch nix, dann zieht doch eben beide aus...:p:rolleyes:

    Macht doch nix, dann verplämperst Du eben Deine und meine Zeit mit schwachsinnigen Postings :confused:

    Eierlikör alle oder was?

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