Mietvertrag verlängern

  • Hallo liebe Community,

    Kurz zu meiner Person: Ich bin Azubi im 1. Lehrjahr und wegen meiner Ausbildung im Oktober 2014 in eine eigene Wohnung gezogen zusammen mit meiner Freundin.
    Nun ist meine Freundin allerdings mittlerweile wieder zu ihren Eltern gezogen. Daraufhin haben wir bei der Vermieterin gefragt, ob sie aus dem Mietvertrag gestrichen werden kann. Die Antwort die folgte ist auch relativ nachvollziehbar: Es geht nicht, weil
    a) mein Einkommen alleine nicht ausreicht
    b) meine Freundin gesamtschuldnerisch für den Mietvertrag haftet
    c) wir haben eine Mietbindungsfrist von 1 Jahr unterzeichnet.
    Ok ist ja soweit kein Problem. Meine Freundin zahlt mir nichtsdestotrotz einen Teil zur Miete zu, sodass ich bis jetzt nie Probleme hatte meine Miete pünktlich zu bezahlen.

    Nun läuft der Mietvertrag aber bald aus und gerne will ich hier wohnen bleiben. Die Sache ist, dass ich im 2. Lehrjahr mehr Geld verdiene. Zusammen mit meinem Kindergeld und Zuschuss meiner Freundin würde ich auch weiterhin meine Miete immer bezahlen können.
    Die Frage ist also: Kann ich den Mietvertrag verlängern, auch wenn ich alleine wohne?
    Und wie sieht es zur Not mit Wohngeld aus? Das kriegt man doch nur wenn man alleine wohnt, oder? Nun das tue ich aber im Mietvertrag steht ja momentan erstmal was anderes.
    Danke für eure Hilfe bin da wirklich stark überfragt :/

  • Wenn Mietbindungsfrist gegenseitiger Kündigungsverzicht bedeutet, läuft der Vertrag automatisch weiter. Da muß nichts verlängert werden.

    Wohngeld bekommt man u. U. wenn wenn das Einkommen nicht ausreicht die Miete zu zahlen.

    Mit alleine wohnen oder mehreren Personen zusammen hat das nichts zu tun.

  • Wenn Mietbindungsfrist gegenseitiger Kündigungsverzicht bedeutet, läuft der Vertrag automatisch weiter. Da muß nichts verlängert werden.

    Wohngeld bekommt man u. U. wenn wenn das Einkommen nicht ausreicht die Miete zu zahlen.

    Mit alleine wohnen oder mehreren Personen zusammen hat das nichts zu tun.

    Danke für die schnelle Antwort!

    Ich habe mich eben nochmal über das Wohngeld schlau gemacht. Wahrscheinlich werde ich mir einen Antrag besorgen und ihn mal abschicken. Dazu noch eine Frage: Da meine Freundin ja nicht bei mir wohnt aber weiterhin im Mietvertrag aufgeführt wird, macht sie das zu einem Haushaltsmitglied oder Mitbewohner? Oder garnichts von beidem ...?

    Liebe Grüße

  • Zitat

    Da meine Freundin ja nicht bei mir wohnt aber weiterhin im Mietvertrag aufgeführt wird, macht sie das zu einem Haushaltsmitglied oder Mitbewohner?

    Das lässt sich leicht beantworten:
    1. Ist sie Teil deines Haushaltes? Nein!
    2. Ist sie Mitbewohnerin deiner Wohnung? Nein!

    Zitat

    Oder garnichts von beidem ...?

    Genau! Sie könnte aber Teil deines Haushaltes sein oder eine Mitbewohner. Wenn sie also eines Tages mit dem Koffer vor der Tür steht, musst Du sie rein lassen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Stichsäge,
    die Argumentation Eurer VMn kann ich nachvollziehen
    Solange Deine Freundin mit im MV steht, ist sie auch gesamtschuldnerisch haftbar.

    "Kann ich den Mietvertrag verlängern, auch wenn ich alleine wohne?"
    - Frage die VMn.

    "Und wie sieht es zur Not mit Wohngeld aus? Das kriegt man doch nur wenn man alleine wohnt, oder? Nun das tue ich aber im Mietvertrag steht ja momentan erstmal was anderes."
    - Frage bitte die wohngeldzahlende Stelle.

  • Da sie mit im Mietvertrag steht, wird die Wohngeldstelle auch ihr Einkommen erfahren wollen. Ob dann noch was rüberkommt, wer weiß?


    ihr oder Ihr?

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