Wenn Mietbindungsfrist gegenseitiger Kündigungsverzicht bedeutet, läuft der Vertrag automatisch weiter. Da muß nichts verlängert werden.
Wohngeld bekommt man u. U. wenn wenn das Einkommen nicht ausreicht die Miete zu zahlen.
Mit alleine wohnen oder mehreren Personen zusammen hat das nichts zu tun.
Danke für die schnelle Antwort!
Ich habe mich eben nochmal über das Wohngeld schlau gemacht. Wahrscheinlich werde ich mir einen Antrag besorgen und ihn mal abschicken. Dazu noch eine Frage: Da meine Freundin ja nicht bei mir wohnt aber weiterhin im Mietvertrag aufgeführt wird, macht sie das zu einem Haushaltsmitglied oder Mitbewohner? Oder garnichts von beidem ...?
Liebe Grüße