Mietvvertrag/Übergabeprotokoll Fragen zu Rechten und Pflichten als Mieter

  • Hallo zusammen,

    ich habe Fragen zu meinem Mietvertrag und hoffe, dass ich hier Antworten finden kann.

    Seit einigen Jahre lebe ich in der Mietwohnung, die ich nun gekündigt habe.

    Ich habe vom Vormieter Gegenstände überlassen bekommen, die im Ü-Protokoll vermerkt sind. Darin steht auch, dass die Gegenstände nicht zur Mietsache gehören und auf Verlangen vom Vermieter entfernt werden müssen.

    Folgende Fragen habe ich:

    Laminat habe ich verlegt und vorher war da ein Teppich verlegt, der nicht zur Mietsache gehört und ich diesen daher entsorgt habe. Das Laminat möchte ich mitnehmen, muss ich für einen neuen gleichwertigen Bodenbelag sorgen? In der schriftlichen Bestätigung steht, dass ich den Ursprungszustand herstellen muss oder das Laminat kostenfrei drinlassen muss.


    Ich habe die Wohnung unrenoviert (rote Farbe an der Wand, Gegenstände drin, Löcher in den Wänden etc.) übernommen und mich zur Renovierung verpflichtet und dafür die Gegenstände erhalten zur freien Nutzung.
    Muss ich die Wohnung nun komplett renovieren und quasi eine Endrenovierung durchführen? Löcher die entstehen, wenn ich die Gegenstände entferne, Wände weiß streichen, Türen lackieren etc...
    Aktuell sind die Wände mal weiß gewesen, hab keine anderen farbigen Wände, nur muss definitiv neu gestrichen werden, weil typische Abnutzung. Die Türen bräuchten auch mal eine neue Lackierung. Im Protokoll stand nicht drin, wie genau und was genau renoviert werden sollte bei Einzug.

    Als Laie würde ich sagen, gehören die Gegenstände mir, sodass ich diese entfernen muss. Aber Renovieren und neuer Bodenbelag ist nicht meine Sache. Laut BGH Urteil muss ich nicht renovieren, es sei denn mir wurde ein entsprechender Ausgleich wie Mietkürzung etc. angeboten. Aber ich habe lediglich gebrauchte alte Gegenstände erhalten. Laut Mieterverein schulde ich einen gleichwertigen Bodenbelag, aber wieso? Wenn der doch nicht zur Mietsache gehört.

    Wie seht ihr das?

    Ich möchte nur das machen, wozu ich gesetzlich verpflichtet bin. Die Verwaltung kümmert sich nicht um die Wohnungen hinsichtlich Sanierung o.ä. und daher sehe ich nicht ein, mehr zu machen als notwendig.

    Vielen Dank euch.

  • Auszug aus dem Protokoll:

    Liste der Gegenstände im ..... , die an Frau ..... übergehen.
    Als Gegenleistung ist Sie lt. vertraglicher Vereinbarung verpflichtet evtl. Renovierungsarbeiten zu übernehmen.

    Bezieht sich das auf Einzug oder Auszug oder beides?

    Desweiteren steht im MV:

    Der Mieter ist verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen.Dann wird aufgezählt was alles und das die Arbeiten handwerksgerecht erledigt werden müssen.
    Dann steht da, dass ich die Räume in dem Zustand zurückgeben muss, wenn der Mieter die erford. Schönheitsrep. durchgeführt hätte.
    Holzteile etc, können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden.

  • Hallo californialove,

    "Ich habe vom Vormieter Gegenstände überlassen bekommen, die im Ü-Protokoll vermerkt sind. Darin steht auch, dass die Gegenstände nicht zur Mietsache gehören und auf Verlangen vom Vermieter entfernt werden müssen."
    - OK.

    "Laminat habe ich verlegt und vorher war da ein Teppich verlegt, der nicht zur Mietsache gehört und ich diesen daher entsorgt habe. Das Laminat möchte ich mitnehmen, muss ich für einen neuen gleichwertigen Bodenbelag sorgen? In der schriftlichen Bestätigung steht, dass ich den Ursprungszustand herstellen muss oder das Laminat kostenfrei drinlassen muss."
    - In einer Bestätigung des VM kann drinstehen was will, solange es nicht mietvertraglich vereinbart wurde.

    "Ich habe die Wohnung unrenoviert (rote Farbe an der Wand, Gegenstände drin, Löcher in den Wänden etc.) übernommen und mich zur Renovierung verpflichtet und dafür die Gegenstände erhalten zur freien Nutzung."
    - Bei Koppelgeschäften wäre ich vorsichtig. Ist denn der Umfang der Renovierung beschrieben? Fall nicht, würde ich die ganze Klausel für unwirksam ansehen.

    "Muss ich die Wohnung nun komplett renovieren und quasi eine Endrenovierung durchführen? Löcher die entstehen, wenn ich die Gegenstände entferne, Wände weiß streichen, Türen lackieren etc..."
    - Der VM kann eine Verbesserung nicht verlangen. Durch Ausbau von Einrichtungsgegenständen entstehende Beschädigungen müssen natürlich entfern werden - und die Wohnung besenrein übergeben werden.

    "Aktuell sind die Wände mal weiß gewesen, hab keine anderen farbigen Wände, nur muss definitiv neu gestrichen werden, weil typische Abnutzung. Die Türen bräuchten auch mal eine neue Lackierung. Im Protokoll stand nicht drin, wie genau und was genau renoviert werden sollte bei Einzug."
    - Antwort wie vor.

    "Als Laie würde ich sagen, gehören die Gegenstände mir, sodass ich diese entfernen muss. Aber Renovieren und neuer Bodenbelag ist nicht meine Sache. Laut BGH Urteil muss ich nicht renovieren, es sei denn mir wurde ein entsprechender Ausgleich wie Mietkürzung etc. angeboten."
    - Meine ich auch.

    "Laut Mieterverein schulde ich einen gleichwertigen Bodenbelag, aber wieso? Wenn der doch nicht zur Mietsache gehört."
    - Nöö, zur Mietsache gehört doch ein Boden(belag) - und wenn es nur das olle PVC von 1950 (wie bei mir) ist.

    "Auszug aus dem Protokoll:
    Liste der Gegenstände im ..... , die an Frau ..... übergehen.
    Als Gegenleistung ist Sie lt. vertraglicher Vereinbarung verpflichtet evtl. Renovierungsarbeiten zu übernehmen.
    Bezieht sich das auf Einzug oder Auszug oder beides?"
    - Unklare Formulierungen gehen regelmässig zu Lasten des VM.

    "Der Mieter ist verpflichtet die laufenden Schönheitsreparaturen auszuführen.Dann wird aufgezählt was alles und das die Arbeiten handwerksgerecht erledigt werden müssen.
    Dann steht da, dass ich die Räume in dem Zustand zurückgeben muss, wenn der Mieter die erford. Schönheitsrep. durchgeführt hätte.
    Holzteile etc, können auch in Weiß oder hellen Farbtönen gestrichen zurückgegeben werden."
    - Wie bereits gesagt, kann der VM Verbesserungen der Mietsache nicht verlangen.

  • Hallo Berny,

    vielen Dank für deine Mitteilung.

    Also im Übergabeprotokoll steht nur drin, dass ich die Renovierungsarbeiten vom Vormieter übernehme und dafür die Gegenstände erhalte. Wie, was, wann etc. renoviert werden muss und ob bei Ein oder Auszug steht da nicht.

    Dieser eine Satz wurde im Feld Bemerkungen eingetragen und nicht detailliert beschrieben.

    Denke auch, wenn ich die Gegenstände entferne, dann würde ich die vorhandenen Löcher etc. ausbessern. Die Wände weiß streichen würde ich evtl. auch noch. Aber das mit dem Bodenbelag verstehe ich nicht. Der Jurist vom Mieterverein sagt, ich schulde den Bodenbelag, weil der Vermieter irgendwann mal einen gestellt haben wird. Aber was hab ich damit zu tun? Irgendwann muss er ja offenbar seinen Bodenverlag verloren haben und seitdem habe immer Mieter für den Belag gesorgt. Kann ja nicht sein, dass ich dann dafür einstehen muss und er von mir verlangen kann, dass ich alle Gegenstände entferne aber den Bodenbelag bitte drinlasse?

    Der Jurist vom MV sagt, dass ich bei der Hausverwaltung nachfragen soll, was da vorher drin lag und sofern es kein Marmorboden ist, müsste ich ersetzen.

  • Laminat habe ich verlegt und vorher war da ein Teppich verlegt, der nicht zur Mietsache gehört und ich diesen daher entsorgt habe. Das Laminat möchte ich mitnehmen, muss ich für einen neuen gleichwertigen Bodenbelag sorgen? In der schriftlichen Bestätigung steht, dass ich den Ursprungszustand herstellen muss oder das Laminat kostenfrei drinlassen muss.

    Beim Einzug war ein Bodenbelag vorhanden. Da mussten Sie davon ausgehen, das dieser Gegenstand zur Mietsache ist.
    Es ist egal, ob ein Vormieter oder der Vermieter den Belag gelegt hat. Ihr Eigentum war es nicht und hätten diesen nicht entsorgen dürfen. Wenn Sie nachweisen könnnen, das Sie diesen Belag vom Vormieter übernommen haben, sehe die Sache anders aus.

    Nun haben Sie diesen alten Belag gegen einen neuen ausgetauscht und möchten den ausgetauschten wieder entfernen. Er ist Ihr Eigentum.
    Das können Sie tun, müssten aber den beim Einzug vorhandenen Belag wieder anbringen.

  • Laminat habe ich verlegt und vorher war da ein Teppich verlegt, der nicht zur Mietsache gehört und ich diesen daher entsorgt habe. Das Laminat möchte ich mitnehmen, muss ich für einen neuen gleichwertigen Bodenbelag sorgen? In der schriftlichen Bestätigung steht, dass ich den Ursprungszustand herstellen muss oder das Laminat kostenfrei drinlassen muss.

    Beim Einzug war ein Bodenbelag vorhanden. Da mussten Sie davon ausgehen, das dieser Gegenstand zur Mietsache ist.
    Es ist egal, ob ein Vormieter oder der Vermieter den Belag gelegt hat. Ihr Eigentum war es nicht und hätten diesen nicht entsorgen dürfen. Wenn Sie nachweisen könnnen, das Sie diesen Belag vom Vormieter übernommen haben, sehe die Sache anders aus.

    Nun haben Sie diesen alten Belag gegen einen neuen ausgetauscht und möchten den ausgetauschten wieder entfernen. Er ist Ihr Eigentum.
    Das können Sie tun, müssten aber den beim Einzug vorhandenen Belag wieder anbringen.

    Hallo Kolinum

    es gibt eine Anlage zum Ü-Protokoll wo die Dinge aufgelistet sind die NICHT zur Mietsache gehören u.a. ist da der Teppichboden aufgelistet. Desweiteren steht im Vormietvertrag zwischen der Vormieterin und mir, dass sie mir im Gegenzug den Teppichboden überlässt. Sie kann mir ja nur was überlassen, wenn es auch ihr gehört und zu guter Letzt hatte sie mir bei der Besichtigung gesagt, dass sie den Teppich selbst gekauft und verlegt hat.

    Daher verstehe ich die Meinung des Juristen vom Mieterverein nicht und werde daher noch mal einen Termin vereinbaren mit einem anderen Juristen.
    Wenn ich renoviere, einen neuen Bodenbelag stelle etc. dann erhält der Nachmieter die Wohnung so, wie ich sie nicht mal ansatzweise erhalten habe.

    Mein Deal wäre ich streiche und lasse die Gegenstände entfernen und beseitige etwaige Schäden die von den Regalen etc. herrühren.
    Die Hausverwaltung verzichtet dafür auf Bodenbelag und Lackieren von Türen etc.

    Mal sehen, bislang hab ich nicht mal eine Kündigungsbestätigung erhalten.


  • es gibt eine Anlage zum Ü-Protokoll wo die Dinge aufgelistet sind die NICHT zur Mietsache gehören u.a. ist da der Teppichboden aufgelistet.
    Desweiteren steht im Vormietvertrag zwischen der Vormieterin und mir, dass sie mir im Gegenzug den Teppichboden überlässt. Sie kann mir ja nur was überlassen, wenn es auch ihr gehört und zu guter Letzt hatte sie mir bei der Besichtigung gesagt, dass sie den Teppich selbst gekauft und verlegt hat.

    Dann ist der Teppichboden Ihr Eigentum und haben ihn zu Recht entsorgt.
    Praktisch haben Sie dann vom Vermieter den Raum oder die Wohnung ohne Fußbodenbelag übernommen und so können Sie ihn auch wieder übergeben.

    Zitat

    Daher verstehe ich die Meinung des Juristen vom Mieterverein nicht und werde daher noch mal einen Termin vereinbaren mit einem anderen Juristen.


    Vielleicht ist auch nur was falsch rübergekommen. Jetzt bei mir war es ja ebenso.

    Zitat

    Mein Deal wäre ich streiche und lasse die Gegenstände entfernen und beseitige etwaige Schäden die von den Regalen etc. herrühren.

    Genauso!

    Zitat

    Die Hausverwaltung verzichtet dafür auf Bodenbelag und Lackieren von Türen etc.

    Was soll denn das nun schon wieder?
    Wenn das Lackieren der Türen notwendig ist, hätten Sie das zu tun.
    Mir ist nicht ganz klar, weshalb die HV auf einen Bodenbelag verzichten soll, welcher garnicht vorhanden war!
    Mein Gott, Walter! :rolleyes:

    Zitat

    Mal sehen, bislang hab ich nicht mal eine Kündigungsbestätigung erhalten.

    Müssen Sie auch nicht erhalten.

  • Kann die Verwaltung denn nicht dann sagen, dass sie mir das Laminat nur erlaubt haben, wenn ich das Laminat drin behalte oder wieder einen Teppich reinlege? Das geht aus der schriftlichen Erlaubnis hervor.

    Wieso muss ich die Türen lackieren, wenn ich diese ebenfalls im unrenovierten Zustand erhalten habe? Im Mietvertrag steht ich müsse das, aber laut BGH Urteil muss ich es nicht und im Ü-Protokoll steht lediglich ich soll Renovieren weder ob bei Einzug oder Auszug und erst recht nicht, was genau ich eigentlich renovieren soll.

    Naja der Teppichboden war ja vorhanden und somit ist das der Ursprungszustand für die Hauverwaltung.

  • Ich finde das wirklich sehr schwierig und habe keine Lust auf Streitigkeiten. Ich werde einen Termin beim Mieterverein machen und dann eine schriftliche Vereinbarung mit der Hausverwaltung treffen.
    Ich möchte nichts machen, was ich nicht zwingend machen muss von Gesetzes wegen her.

    In der Vergangenheit hatte ich Mietmängel u.a. zuletzt Schimmel, der einfach (Monate später) übermalt wurde. Ich will der Eigentümerin der Wohnung nichts schenken, da diese mir auch nichts Gutes getan haben.

    Danke für die Antworten.

  • californialove,

    bevor dieser Thread weiter Richtung Basar abgleitet, folgendes:
    Mit dem Vormieter hast Du bestimmt keinen Vormietvertrag gehabt, bestenfalls eine (vertragliche) Vereinbarung.

    Wenn Du mein Posting #3 richtig gelesen hättest:
    ""Laut Mieterverein schulde ich einen gleichwertigen Bodenbelag, aber wieso? Wenn der doch nicht zur Mietsache gehört."
    - Nöö, zur Mietsache gehört doch ein Boden(belag) - und wenn es nur das olle PVC von 1950 (wie bei mir) ist."
    wäre der dämliche Teppich bzw. das Laminat, welches beides nicht zur Mietsache gehört, kein Thema mehr.

    Auch über Deine erneute:( Frage
    "Wieso muss ich die Türen lackieren, wenn ich diese ebenfalls im unrenovierten Zustand erhalten habe? Im Mietvertrag steht ich müsse das, aber laut BGH Urteil muss ich es nicht und im Ü-Protokoll steht lediglich ich soll Renovieren weder ob bei Einzug oder Auszug und erst recht nicht, was genau ich eigentlich renovieren soll."
    wurde bereits ausführlich eingegangen.

  • Gehen Sie zu einem Anwalt.
    Hier jedenfalls bekommen Sie von mir keine Antwort mehr.
    Ständig schreiben Sie was anderes. Dieses Durcheinander werde ich Ihnen nicht ordnen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!