Hallo zusammen,
der folgende Sachverhalt bereitet mir Kopfzerbrechen, daher wollte ich mich hier erkundigen, ob jemand eventuell ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder Rat weiß:
In meinem Mietvertrag ist eine Wohnfläche angegeben, die -wie ich feststellen musste- nicht korrekt ist, da nach eigener rechnerischer Prüfung der Balkon zu 100% eingeflossen ist. In selbigem Vertrag wird allerdings auf die Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche verwiesen, wonach der Balkon zu maximal 50% einbezogen werden darf. Ich bat daher die Vermietung bereits im Februar diesen Jahres um die Prüfung des Sachverhalts. In zahlreichen Schreiben verwies man immer wieder auf die 10% Toleranz -die ja in verschiedenen Urteilen zu Gunsten des Vermieters Geltung fand- und die in meinem Fall unterschritten ist. Ihrem unausgesprochenen Wunsch daher Ruhe zu geben wollte ich aber nicht nachkommen, da sich für mich diese 10% Toleranz auf eine Fläche bezieht, die ja im Prinzip widerrechtlich zustande gekommen ist .. oder?
Ende April hatte ich sie wohl soweit genervt, dass sie tatsächlich eine Architektin beauftragten, die meine Wohnung erneut aufmaß - mit dem Ergebnis, dass es tatsächlich noch etwas weniger ist, als ich errechnet hatte - nichtsdestotrotz der Meinung der Vermeitung nach immer noch innerhalb der 10% Toleranz ..
Ich suche nun im Endeffekt eine Antwort auf die Frage, ob sie mit ihrer 10% Toleranz wirklich Recht haben, wenn doch die Ausgangswohnfläche auf diesem Balkonfehler beruht? Die nächste Instanz wäre dann nämlich via Rechtsbeistand mit denen zu verhandeln, da ich annehmen muss, dass ich sonst weiterhin mehr bezahlen muss und sich die "10% Toleranz"-Schreiben häufen werden.
Aufgefallen ist das Ganze übrigens beim Unterlagen sortieren, da ich -nur falls als Information am Rande notwendig- eigentlich die Wohnung unter meiner jetzigen beziehen wollte, diese war günstiger da angeblich etwas kleiner .. wie sich nun heraus stellte ist es exakt die selbe Wohnung und der unter mir zahlt wie gesagt weniger .. daher mein Anliegen.
Was meint ihr?