Klage auf Zstimmung zur Mieterhöhung

  • Hallo Leute,

    wir haben gestern eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erhalten. Die Mieterhöhung kam im Januar und war nur an mich - flowmo - adressiert. Meine Freundin ist aber ebenfalls im Mietvertrag als Mieterin eingeschrieben. Folglich haben wir der Mieterhöhung wegen ungenügender Form widersprochen und darauf verwiesen, dass sie doch bitte den richtigen Adressaten anschreiben sollen. Auf den Widerspruch haben wir nie eine Antwort erhalten.
    Dann kamen noch zwei Mahnungen und dann - also gestern - der Brief vom Amtsgericht mit der Klage des Rechtsanwaltes.

    Ich will wissen wie ich mich nun verhalten muss. Und ich will wissen, ob ich eher auf rechtlich "dünnem" Eis stehe oder ob die Verwaltung sicher einen möglichen Prozess verlieren wird. Und würdet ihr mir vielleicht raten, einfach mal auf den Anwalt zuzugehen und ihm den Sachverhalt zu schildern? Ich möchte morgen mal zum Mieterbund gehen. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn Ihr mir schonmal einige Hinweise zum weiteren Verlauf geben könnt. Aktuell habe ich eine Woche Zeit mich beim Amtsgericht zu melden.

    Soweit erst einmal.

    Grüße Flowmo

  • Bist du Hauptmieter und deine Freundin nur mit als dort wohnend eingetragen ?
    Mitglied in einer Wohnungsbaugenossenschaft ? (Da gilt der Vertrag nur für das Mitglied) .

    Sonst wäre es in der Tat nötig euch beide im Schreiben zu nennen bzw anzuschreiben.

    Dies sagt google dazu "Fehler: Sie haben das Mieterhöhungsschreiben nur an einen Mieter adressiert, obwohl mietvertraglich mehrere Personen als Mieter bezeichnet sind.

    Rechtslage: Da Sie die Mieterhöhung von allen Mietern einfordern, müssen Sie auch alle Mieter anschreiben, die im Mietvertrag als Partei bezeichnet sind. Bei Ehepartnern genügt die gemeinsame Adressierung.

    Zwar können Sie den Fehler noch im Gerichtsverfahren korrigieren, riskieren dann aber, dass Sie die Verfahrenskosten auferlegt bekommen."

  • flowmo:

    "wir haben gestern eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erhalten. Die Mieterhöhung kam im Januar und war nur an mich - flowmo - adressiert. Meine Freundin ist aber ebenfalls im Mietvertrag als Mieterin eingeschrieben. Folglich haben wir der Mieterhöhung wegen ungenügender Form widersprochen und darauf verwiesen, dass sie doch bitte den richtigen Adressaten anschreiben sollen."
    - OK.

    "Auf den Widerspruch haben wir nie eine Antwort erhalten."
    - Finde ich arrogant.

    "Dann kamen noch zwei Mahnungen und dann - also gestern - der Brief vom Amtsgericht mit der Klage des Rechtsanwaltes."
    - Meiner Meinung nach ist die Klage wegen des Formfehlers abzuweisen.

    "Ich will wissen wie ich mich nun verhalten muss."
    - Rechtsberatung gibt es hier nicht.

    "würdet ihr mir vielleicht raten, einfach mal auf den Anwalt zuzugehen und ihm den Sachverhalt zu schildern?"
    - Haha... Der (gegnerische) Anwalt verdient durch einen Prozess, egal, ob er verliert oder gewinnt.

    "Ich möchte morgen mal zum Mieterbund gehen."
    - Bitte berichte uns über das Ergebnis.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.

    Ich habe eben in unserem Mietvertrag folgenden Absatz gelesen:

    Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Willenerklärungen, und zwar unter gegenseitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.

    Gilt dies auch für Mierehöhungen?

  • Den Passus halte ich aber für arg fragwürdig. Das kommt ja einer Entmündigung gleich. Das ist Stoff für die echten Juristen.

    Aber meinste das alles macht Sinn ?

  • Was meinst du mit - mach das alles Sinn? Die Frage stellt sich, ob ich den Streit eingehe oder ich, ob ich garnichts mache und 300€ plus gerichtskosten zahle.

  • Sry in dem Fall kann ich dir auch nur raten einen Fachanwalt aufzusuchen der dir diese Frage beantwortet.

    Ich denk ja , das die Mieterhöhung anzuerkennen wohl das kleine Übel wäre. Die kommt ohnehin, im besten Fall nach Abschluß des Verfahrens in erneuter aber korrekter Form.

    Dafür das ganze Theater dann ? Das meine ich

  • Zitat

    Die Frage stellt sich, ob ich den Streit eingehe oder ich, ob ich garnichts mache und 300€ plus gerichtskosten zahle.

    Bedenke bitte, dass der Vermieter auch während des Gerichtsverfahrens ein korrigiertes Mieterhöhungsverlangen zustellen kann und Ihr Euch dann schlimmstenfalls anteilig an den Gerichtskosten beteiligen müsst.

    Ob so ein simpler Formfehler den Aufwand wert ist, müsst Ihr für Euch entscheiden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass die Mieterhöhung rechtswirksam ist. Der Passus im Mietvertrag "Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Willenerklärungen, und zwar unter gegenseitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB." ist doch mehr als deutlich.

    Ich verstehe den Aufwand, den ihr betreibt nicht ganz. Es wird "aus Prinzip" widersprochen, Mahnung prallen an euch ab und jetzt habt ihr einen Anwalt am Hals (den müßt ihr sogar dann bezahlen, wenn ihr der Erhöhung doch noch zustimmt).

    Am Ende könnt ihr machen was ihr wollt, ihr werdet die Mieterhöhung bezahlen müssen. Zur Not nach einem gewonnenem oder verlorenem Prozess. Erreicht habt ihr aber jetzt schon, dass ihr hohe Kosten verursacht und die Verwaltung gegen euch aufgebracht habt. Und wofür? Dass ihr sagen könnt: "Denen haben wir es aber gezeigt!"

    Wer keine Probleme hat, der schafft sich welche.

    Gruss
    H H

  • Hallo,

    ich würde davon ausgehen, dass die Mieterhöhung rechtswirksam ist. Der Passus im Mietvertrag "Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Willenerklärungen, und zwar unter gegenseitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB." ist doch mehr als deutlich.

    Ich verstehe den Aufwand, den ihr betreibt nicht ganz. Es wird "aus Prinzip" widersprochen, Mahnung prallen an euch ab und jetzt habt ihr einen Anwalt am Hals (den müßt ihr sogar dann bezahlen, wenn ihr der Erhöhung doch noch zustimmt).

    Am Ende könnt ihr machen was ihr wollt, ihr werdet die Mieterhöhung bezahlen müssen. Zur Not nach einem gewonnenem oder verlorenem Prozess. Erreicht habt ihr aber jetzt schon, dass ihr hohe Kosten verursacht und die Verwaltung gegen euch aufgebracht habt. Und wofür? Dass ihr sagen könnt: "Denen haben wir es aber gezeigt!"

    Wer keine Probleme hat, der schafft sich welche.

    Gruss
    H H

    Ich stimme Dir sowas von zu.

    Manche habe das Ding auf den Schultern nur zum Essen, Trinken und Rauchen.
    Denken gehört nicht dazu. Selbst wenn die Mieterhöhung unkorrekt adressiert ist- laut meiner Erfahrung ist sie das, denn wir haben als Verwaltung genau sowas vor Gericht verloren, wo wir nur einen der Mieter im Adressfeld hatten, und genau den gleichen Passus standardmäßig im Mietvertrag stehen haben - wird der Vermieter einfach eine neue Mieterhöhung zustellen, nur dann eben leicht zeitlich verzögert. Und man kann sich als Mieter sicher sein, dass der Vermieter zukünftig JEDE Rechnung prüft, ob man das als Kleinrep auf den Mieter abwälzen darf, dass man bei zukünftigen Mieterhöhungen garantiert nicht "vergessen" wird (gute Mieter lassen wir bei Mieterhöhungen auch mal außen vor), und wenn so ein "Pöbelmieter" ein Begehren hat, dauert die Bearbeitung eben etwas länger ("Wie, Sie brauchen die Bescheinigung diese Woche noch? Das klappt leider nicht. Sie können höchstens in 14 Tagen damit rechnen. Sorry, Urlaubszeit!").

    Laut Richter bedeutet der Passus im Mietvertrag nur, dass wir nicht jedem der Mieter das Schreiben zusenden müssen (wenn z. B. einer der Mieter die Wohnung nicht selber bewohnt, z. B. bei Sicherheitsmietern (Mama oder Papa mit im Vertrag)), sondern das Schreiben nur einem zugehen muss. Es müssen aber dennoch im Adressfeld alle Namen stehen. Alle Mieter des Vertrages müssen benannt sein.

  • Hallo Herr Andreas C1977 und H Hamburg,

    ich möchte mal klarstellen, dass hier die Verwaltung einen Fehler gemacht hat. Und wenn jemand einen Fehler macht, da sind wir uns doch sicher einig, muss ein anderer, in dem Falle ich, das doch nicht so ohne weiteres akzeptieren. Des Weiteren freue ich mich, dass Sie vermutlich ein Verwalter sind, der respektvoll mit seinen Mietern umgeht. Aber eine Verwaltung, die auf die Einschreiben ihrer Mieter nicht reagiert und auf Ansagen auf dem Anrufbeantworter sich nicht meldet, muss damit rechnen, dass man sich so etwas nicht gefallen lässt. Und ja die Mieterhöhung ist als solche rechtens und wenn ich eine ordentliche formkorrekte Erhöhung bekomme, bin ich natürlich bereit alles zu akzeptieren. Schließlich ist dann alles rechtens. Solange dem aber so nicht ist, müssen Sie nachvollziehen, dass man das nicht ohne weiteres hinnimmt. Noch vor Inkrafttreten der Erhöhung haben wir in einem freundlichen Brief darauf hingewiesen und um eine formkorrekte Erhöhung gebeten. Schließlich ist das Leben ein Miteinander, welches auch den nötigen Respekt und die Gesprächsbereitschaft von der Verwaltung verlangt. Und ich möchte noch hinzufügen, dass für einen Studenten, der von Bafög leben muss, eine Mieterhöhung von 20€ im Monat eben schon ein Unterschied ausmacht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen irgendwie klar machen, dass ich das Ding auf dem Kopf auch zum denken habe und mir lediglich meiner Rechte bewusst bin.

    2 Mal editiert, zuletzt von flowmo (14. Mai 2015 um 15:01)

  • ich würde davon ausgehen, dass die Mieterhöhung rechtswirksam ist. Der Passus im Mietvertrag "Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Willenerklärungen, und zwar unter gegenseitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB." ist doch mehr als deutlich.


    Erklärungen sind doch etwas anderes als Mieterhöhungsverlangen, wovon alle Mieter betroffen sind.

  • Hallo Herr Andreas C1977 und H Hamburg,

    ich möchte mal klarstellen, dass hier die Verwaltung einen Fehler gemacht hat. Und wenn jemand einen Fehler macht, da sind wir uns doch sicher einig, muss ein anderer, in dem Falle ich, das doch nicht so ohne weiteres akzeptieren.
    ...
    Und ich möchte noch hinzufügen, dass für einen Studenten, der von Bafög leben muss, eine Mieterhöhung von 20€ im Monat eben schon ein Unterschied ausmacht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen irgendwie klar machen, dass ich das Ding auf dem Kopf auch zum denken habe und mir lediglich meiner Rechte bewusst bin.

    Hallo,

    klar machen konntest du lediglich, dass du es nicht kapiert hast. Es geht dir doch nur ums Prinzip. Hast du als Student nichts anderes zu tun, als dich auf einen Rechtsstreit einzulassen, dessen Ausgang unklar ist.

    Aber mach was du willst. Mit der Einstellung wirst noch viel Spass im Leben haben.

    Over and Out
    H H


  • Und ich möchte noch hinzufügen, dass für einen Studenten, der von Bafög leben muss, eine Mieterhöhung von 20€ im Monat eben schon ein Unterschied ausmacht.

    .....und gerade darum würde ich es mir hundertfach überlegen zu der , mit Sicherheit noch folgenden Mieterhöhung, Geld für ein "Recht" hinauszuwerfen, welches Ihnen lediglich eine zeitlichen Aufschub bringt.

  • Vielen Dank für Eure Antworten.

    Ich habe eben in unserem Mietvertrag folgenden Absatz gelesen:

    Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Willenerklärungen, und zwar unter gegenseitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.

    Gilt dies auch für Mierehöhungen?

    Geht es wirklich nur um eine Erklärung? Vorsicht, Falle.

  • Der TE schrieb von einer Zustimmung für .......
    Zustimmen müssen alle Mietparteien, eine Erklärung kann auch einer entgegennehmen. So meine Kenntnis.

  • Zustimmen müssen alle Mietparteien, eine Erklärung kann auch einer entgegennehmen. So meine Kenntnis.


    So sehe ich das auch.
    (... sonst kann meine Frau zukünftig alleine die Mieterhöhungen tragen...:o)

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