Beiträge von flowmo

    Hallo Herr Andreas C1977 und H Hamburg,

    ich möchte mal klarstellen, dass hier die Verwaltung einen Fehler gemacht hat. Und wenn jemand einen Fehler macht, da sind wir uns doch sicher einig, muss ein anderer, in dem Falle ich, das doch nicht so ohne weiteres akzeptieren. Des Weiteren freue ich mich, dass Sie vermutlich ein Verwalter sind, der respektvoll mit seinen Mietern umgeht. Aber eine Verwaltung, die auf die Einschreiben ihrer Mieter nicht reagiert und auf Ansagen auf dem Anrufbeantworter sich nicht meldet, muss damit rechnen, dass man sich so etwas nicht gefallen lässt. Und ja die Mieterhöhung ist als solche rechtens und wenn ich eine ordentliche formkorrekte Erhöhung bekomme, bin ich natürlich bereit alles zu akzeptieren. Schließlich ist dann alles rechtens. Solange dem aber so nicht ist, müssen Sie nachvollziehen, dass man das nicht ohne weiteres hinnimmt. Noch vor Inkrafttreten der Erhöhung haben wir in einem freundlichen Brief darauf hingewiesen und um eine formkorrekte Erhöhung gebeten. Schließlich ist das Leben ein Miteinander, welches auch den nötigen Respekt und die Gesprächsbereitschaft von der Verwaltung verlangt. Und ich möchte noch hinzufügen, dass für einen Studenten, der von Bafög leben muss, eine Mieterhöhung von 20€ im Monat eben schon ein Unterschied ausmacht. Ich hoffe, ich konnte Ihnen irgendwie klar machen, dass ich das Ding auf dem Kopf auch zum denken habe und mir lediglich meiner Rechte bewusst bin.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Ich habe eben in unserem Mietvertrag folgenden Absatz gelesen:

    Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung der Vermieters genügt es, wenn sie gegenüber einem der Mieter abgegeben wird. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig zur Abgabe und Entgegennahme von Willenerklärungen, und zwar unter gegenseitiger Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB.

    Gilt dies auch für Mierehöhungen?

    Hallo Leute,

    wir haben gestern eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung erhalten. Die Mieterhöhung kam im Januar und war nur an mich - flowmo - adressiert. Meine Freundin ist aber ebenfalls im Mietvertrag als Mieterin eingeschrieben. Folglich haben wir der Mieterhöhung wegen ungenügender Form widersprochen und darauf verwiesen, dass sie doch bitte den richtigen Adressaten anschreiben sollen. Auf den Widerspruch haben wir nie eine Antwort erhalten.
    Dann kamen noch zwei Mahnungen und dann - also gestern - der Brief vom Amtsgericht mit der Klage des Rechtsanwaltes.

    Ich will wissen wie ich mich nun verhalten muss. Und ich will wissen, ob ich eher auf rechtlich "dünnem" Eis stehe oder ob die Verwaltung sicher einen möglichen Prozess verlieren wird. Und würdet ihr mir vielleicht raten, einfach mal auf den Anwalt zuzugehen und ihm den Sachverhalt zu schildern? Ich möchte morgen mal zum Mieterbund gehen. Ich würde mich aber sehr freuen, wenn Ihr mir schonmal einige Hinweise zum weiteren Verlauf geben könnt. Aktuell habe ich eine Woche Zeit mich beim Amtsgericht zu melden.

    Soweit erst einmal.

    Grüße Flowmo

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