Hallo,
ihr habt mir schon bei meinem letzten Beitrag weiter geholfen, aber nun bleibt noch eine Frage:
wir haben nur Seite 2 Der Hausverwalterabrechnung von unserem ehemaligen Vermieter bekommen. Darauf ist zum Beispiel Abrechnungszeitraum nicht ersichtlich und auch sonst keine Infos ob das unsere Wohnung ist.
Auf Nachfrage beim ehem. Vermieter kam als Antwort, daß uns das genügen müsse, aus datenschutzrechtlichen Gründen - das Finanzamt bekäme auch nicht mehr.
Ich halte das für völligen Schwachsinn und bin der Meinung, daß wir als Mieter ein Recht auf die vollständige Abrechnung haben. Kennt jemand hierzu eine Gesetzesfundstelle, die das belegt.
Würdet ihr uns zum Widerspruch raten ?
Danke an Alle!