Beiträge von Lory

    Hallo,

    ihr habt mir schon bei meinem letzten Beitrag weiter geholfen, aber nun bleibt noch eine Frage:

    wir haben nur Seite 2 Der Hausverwalterabrechnung von unserem ehemaligen Vermieter bekommen. Darauf ist zum Beispiel Abrechnungszeitraum nicht ersichtlich und auch sonst keine Infos ob das unsere Wohnung ist.

    Auf Nachfrage beim ehem. Vermieter kam als Antwort, daß uns das genügen müsse, aus datenschutzrechtlichen Gründen - das Finanzamt bekäme auch nicht mehr.
    Ich halte das für völligen Schwachsinn und bin der Meinung, daß wir als Mieter ein Recht auf die vollständige Abrechnung haben. Kennt jemand hierzu eine Gesetzesfundstelle, die das belegt.

    Würdet ihr uns zum Widerspruch raten ?

    Danke an Alle!

    Hallo,

    super das hilft mir echt weiter! Noch eine letzte Frage:
    wir sind zum 31.12.2014 ausgezogen und haben beim Übergabeprotokoll geschrieben, daß alle Ansprüche gegenseitig abgegolten sind. (Wir hatten noch was mit der Kaution verrechnet - da hat er uns schon übers Ohr gehauen.).
    Die NK-Abrechnung 2014 wurde von ihm in 2015 an uns geschrieben. Gilt diese Abrechnung dann noch überhaupt für uns ?

    Nochmals ganz herzlichen Dank an Alle, die hier so tatkräftig unterstützen!

    Hallo,

    erstmal danke für eure Antworten.
    Der Punkt "sonstige Betriebskosten" ist uns nicht bekannt. Punkt 7 sind Tätigkeiten der Hausverwaltung selber (also Beauftragung irgendwelcher Handwerker) und Punkt 8 ist ein Bewohner des Hauses selber, der hausmeisterliche Tätigkeiten ausführt, wie kehren und streuen im Winter. Ist das erlaubt zweimal Hausmeisterkosten abzurechnen ?

    Nochmals danke!

    Hallo,

    wir stehen vor folgender Frage:

    in 2014 fand für unsere 2,5 Zimmer-Whng ein Eigentümerwechsel statt. Der neue Eigentümer ist den den Vertrag des bisherigen eingestiegen.

    Nun haben wir die Nebenkosten Abrechnung 2014 erhalten. (Eine Hausverwaltung erstellt diese für alle Eigentümer).

    Wir fragen uns zum einen ob die Grundsteuer umlegbar ist, d.h. ob wir die wirklich begleichen müssen und ob die folgenden Positionen auch umlegbar sind (der Eigentümer hat diese alle auf uns umgelegt):

    1.) Müllabfuhr
    2.) Gebäudebrandversicherung
    3.) Leitungswasserversicherung
    4.) Haushaftpflichtversicherung
    5.) Allgemeinstrom
    6.) Wasser
    7.) Hausmeister x-GmbH (Hausverwaltung selber)
    8.) Hausmeister Herr x (wohnt im Haus)
    9.) Gartenpflegekosten
    10.) Hausreinigungskosten
    11.) Sonstige Betriebskosten
    12.) Gebühr Kabelanschluss
    13.) Aufzugskosten
    14.) Aufzugswartung
    15.) Grundsteuer

    In unserem Mietvertrag steht nur folgender Satz:

    § 6 Nebenkosten:
    Zusätzlich zur Nettomiete zahlt der Mieter monatlich 75 € als Vorauszahlung auf die Betriebskosten Nr. 1 bis 17, die der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung entsprechen (§ 27).

    Diesen § 27 hat man uns nicht beigefügt bei Beginn des Mietverhätnisses.

    Im Grunde genommen hat der Eigentümer komplett alles umgelegt bis auf die Positionen " Verwaltergebühr" und "Kontoführungsgebühr". Uns erscheint das etwas zu ominös.

    Sind denn alle 15 von mir genannten Positionen in unserem Fall umlegbar, wenn nur dieser eine Satz im Mietvertrag steht ?

    Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen, da ich nicht schon wieder übers Ohr gehauen werden will, zumal der neue Eigentümer sehr suspekt ist.

    Gott sei Dank wohnen wir jetzt im Eigenheim, möchten aber nicht unnötig Sachen bezahlen, die wir nicht müssen.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo,

    wir stehen vor folgender Frage: wir wohnen seit über 8 Jahren in unserer Wohnung, hatten auch nie Probleme mit dem Vermieter. Dieser musste nun die Wohnung verkaufen.

    In unserem Mietvertrag steht, daß ab 8 Jahren die Kündigungsfrist für den Mieter 9 Monate beträgt.

    Muss der neue Vermieter diese 9 Monate einhalten ? Oder kann dieser jetzt einen komplett neuen Mietvertrag machen und uns mit 3 Monaten Frist kündigen ?

    Vielen Dank für Antworten!

    Lory

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