Zum Mietvertrag:
Im Mietvertrag steht bei uns keine Anzahl an Stellplätzen, sondern nur ein mit Handschrift geschriebener Text: „Fahrzeugeinstellplatz 13,- EUR“ (siehe Anhang)
Zum Stellplatz:
Wir wohnen in einem Reihen-Mehrfamilienhaus, das besteht aus 6 Blöcken jeweils mit 8 Wohnungen. Unserem Vermieter gehört der erste Eckhausblock. Die Stellplätze befinden sich in einer Reihe hinter dem Haus mit einer Einfahrt. Einige Stellplätze sind mit Parkschild versehen, so wie auch mein einer Stellplatz. Der zweite Stellplatz hat keine feste Zuordnung, man parkt wo es grade frei ist also fast immer vor dem 3. oder 4. Hausblock ca. 70-80 Meter entfernt vom Hauseingang. Ca. 6 Stellplätze sind momentan meistens frei. Manchmal ist allerdings auch alles belegt.
Den zweiten Stellplatz benutzen wir seit Januar 2014
In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 tauchen jetzt plötzlich die Kosten für den zweiten Stellplatz auf. Ich bin mir auch nicht sicher, ob meinem Vermieter die Stellplätze am anderen Ende des Mehrfamilienhauses überhaupt gehören, manchmal kriegen wir Ärger mit anderen Mietern, weil die meinen dass wir vor Ihrem Hausblock nicht parken dürfen.
Ich habe mit einem Mieter aus anderem Hausbock der auch zwei Autos da parkt gesprochen und der hat erzählt, dass er trotzt zwei Autos nur einen Stellplatz bezahlt.
Meinem Vermieter habe ich gesagt, dass ich erst dann den zweiten Stellplatzt bezahle, wenn er nur für mich reserviert ist, darauf hat er gesagt, wenn ich für das Jahr 2014 nicht bezahle, muss ich eine andere Wohnung suchen.
Die Fragen:
- Ist die Forderung vom Vermieter berechtigt, muss ich Monatlich einen nicht extra für mich reservierten Stallplatz bezahlen? (Ohne expliziten Mietvertrag für den 2. Stellplatz)
- Darf er das Mietverhältnis kündigen, wenn ich den zweiten Stellplatz für das Jahr 2014 nicht bezahle?
- Wie soll ich mich am besten hier verhalten?