Zweiter Stellplatz ohne feste Zuordnung, muss ich das Bezahlen?

  • Zum Mietvertrag:
    Im Mietvertrag steht bei uns keine Anzahl an Stellplätzen, sondern nur ein mit Handschrift geschriebener Text: „Fahrzeugeinstellplatz 13,- EUR“ (siehe Anhang)

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    Zum Stellplatz:
    Wir wohnen in einem Reihen-Mehrfamilienhaus, das besteht aus 6 Blöcken jeweils mit 8 Wohnungen. Unserem Vermieter gehört der erste Eckhausblock. Die Stellplätze befinden sich in einer Reihe hinter dem Haus mit einer Einfahrt. Einige Stellplätze sind mit Parkschild versehen, so wie auch mein einer Stellplatz. Der zweite Stellplatz hat keine feste Zuordnung, man parkt wo es grade frei ist also fast immer vor dem 3. oder 4. Hausblock ca. 70-80 Meter entfernt vom Hauseingang. Ca. 6 Stellplätze sind momentan meistens frei. Manchmal ist allerdings auch alles belegt.

    Den zweiten Stellplatz benutzen wir seit Januar 2014

    In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 tauchen jetzt plötzlich die Kosten für den zweiten Stellplatz auf. Ich bin mir auch nicht sicher, ob meinem Vermieter die Stellplätze am anderen Ende des Mehrfamilienhauses überhaupt gehören, manchmal kriegen wir Ärger mit anderen Mietern, weil die meinen dass wir vor Ihrem Hausblock nicht parken dürfen.

    Ich habe mit einem Mieter aus anderem Hausbock der auch zwei Autos da parkt gesprochen und der hat erzählt, dass er trotzt zwei Autos nur einen Stellplatz bezahlt.

    Meinem Vermieter habe ich gesagt, dass ich erst dann den zweiten Stellplatzt bezahle, wenn er nur für mich reserviert ist, darauf hat er gesagt, wenn ich für das Jahr 2014 nicht bezahle, muss ich eine andere Wohnung suchen.

    Die Fragen:

    • Ist die Forderung vom Vermieter berechtigt, muss ich Monatlich einen nicht extra für mich reservierten Stallplatz bezahlen? (Ohne expliziten Mietvertrag für den 2. Stellplatz)
    • Darf er das Mietverhältnis kündigen, wenn ich den zweiten Stellplatz für das Jahr 2014 nicht bezahle?
    • Wie soll ich mich am besten hier verhalten?
  • Zitat

    In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 tauchen jetzt plötzlich die Kosten für den zweiten Stellplatz auf.

    Was haben Mietkosten eines Stellplatzes in der Betriebskostenabrechnung verloren? :confused:

    Zitat

    Im Mietvertrag steht bei uns keine Anzahl an Stellplätzen, sondern nur ein mit Handschrift geschriebener Text: „Fahrzeugeinstellplatz 13,- EUR“

    Ein kleiner Exkurs in die deutsche Grammatik:
    "Fahrzeugstellplatz" = Singular = 1 Stellplatz

    Ergo steht im Mietvertrag sehr wohl die Anzahl der Stellplätze.

    Zitat

    1.Ist die Forderung vom Vermieter berechtigt, muss ich Monatlich einen nicht extra für mich reservierten Stallplatz bezahlen?

    Wenn Ihr den zweiten Stellplatz nutzt, müsst Ihr hierfür ggfs. auch bezahlen. Ist die Nutzung dieses zweiten Stellplatzes überhaupt mit dem Vermieter abgesprochen?

    Zitat

    2.Darf er das Mietverhältnis kündigen, wenn ich den zweiten Stellplatz für das Jahr 2014 nicht bezahle?

    Nein, Kündigungsgrunde ergeben sich aus § 573 BGB. Er könnte Euch jedoch die Nutzung des zweiten Stellplatzes untersagen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Ich habe mit einem Mieter aus anderem Hausbock der auch zwei Autos da parkt gesprochen und der hat erzählt, dass er trotzt zwei Autos nur einen Stellplatz bezahlt.

    Der kann erzählen, was er will und ist für Sie ohne jegliche Bedeutung.

    *Ist die Forderung vom Vermieter berechtigt, muss ich Monatlich einen nicht extra für mich reservierten Stallplatz bezahlen? (Ohne expliziten Mietvertrag für den 2. Stellplatz)

    Ihr Mietvertrag weist einen Stellplatz aus und diesen dürfen Sie ohne extra Kosten benutzen.
    Wenn Sie weitere Plätze beanspruchen dann sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und könnten notfalls das auch als Änderung im Mietvertrag
    festlegen lassen. Dann wäre Ihr Anspruch berechtigt.
    So aber nutzen Sie, eventuell als Besucherparkplätze gedacht, das zum dauerparken Ihres Zweitfahrzeuges. Das könnte so nicht gewollt sein.

    *Darf er das Mietverhältnis kündigen, wenn ich den zweiten Stellplatz für das Jahr 2014 nicht bezahle?

    Natürlich nicht, aber abmahnen schon.

    *Wie soll ich mich am besten hier verhalten?

    siehe oben

    Nachtrag: Lese gerade noch was von Betriebskosten. Ist natürlich Unsinn und gehört da nicht rein.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (7. Mai 2015 um 10:02)

  • Zitat

    Ist die Nutzung dieses zweiten Stellplatzes überhaupt mit dem Vermieter abgesprochen?


    Nein, die Nutzung ist nicht mit dem Vermieter abgesprochen.

  • Nein, die Nutzung ist nicht mit dem Vermieter abgesprochen.

    Dann seien sie froh, dass sie keine Abmahnung erhalten haben.
    Sie haben kein Recht, einen nicht angemieteten Stellplatz zu nutzen und der Vermieter dürfte dafür sogar eine Nutzungsentschädigung verlangen. Im Zweifel soviel, wie Sie für den ersten Stellplatz zahlen.

  • Wenn Sie weitere Plätze beanspruchen dann sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und könnten notfalls das auch als Änderung im Mietvertrag festlegen lassen. Dann wäre Ihr Anspruch berechtigt.

    Als ich mit dem Vermieter darüber gesprochen, wollte er um ein Parkplatz nur für mein Auto kümmern, aber so wie ich im kenne wird es wahrscheinlich erst in 2017 passieren.
    Was soll ich mit der Forderung für das Jahr 2014 machen, zahlen oder nicht?

  • Sie haben kein Recht, einen nicht angemieteten Stellplatz zu nutzen und der Vermieter dürfte dafür sogar eine Nutzungsentschädigung verlangen. Im Zweifel soviel, wie Sie für den ersten Stellplatz zahlen.

    Der verlangt auch das ich der volle Preis bezahle, also seit Januar 2014 26,- EUR/Monat für zwei Stellplätze.

    Einmal editiert, zuletzt von DeRus (7. Mai 2015 um 10:44)

  • Zitat

    Was soll ich mit der Forderung für das Jahr 2014 machen, zahlen oder nicht?

    Es kommt darauf an:
    Grundsätzlich haben diese Kosten nichts in der Betriebskostenabrechnung verloren, so dass diese hier eigentlich herauszurechnen sind.

    Der Vermieter kann allerdings die Kosten dieser Nutzung nachträglich separat in Rechnung stellen, da der Platz nachweislich durch Euch genutzt wurde.

    Ich persönlich würde wohl zahlen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also, im Zweifel wird der Vermieter eine Forderung stellen für Nutzungsentschädigung über 13 EUR x 12 Monate = 156,00 EUR.
    Im Zweifel kann der Vermieter seine Forderung mit Fotos belegen, die zeigen, dass Ihr noch mit einem zweiten PKW wild parkt auf seinen Stellplätzen.

    Da Du nicht schreibst, wieviel der Vermieter für den Stellplatz verlangt in der Betriebskostenabrechnung.
    Aus der Betriebskostenabrechnung muss er die Forderung rausrechnen, da sie da nicht hingehört.
    Aber er darf Nutzungsentschädigung geltend machen.

    Ich würde die Stellplatzkosten rausrechnen und wenn da noch eine Nachzahlung übrigbleibt, zahlen.
    Sind die Stellplatzkosten geringer als eine Jahresstellplatzmiete (s.o.), würde ich zahlen. Denn dass Ihr falsch parkt ist ja im Zweifel durch Zeugen und Fotos auch belegbar. Ist die Forderung höher, würde ich um offenlegung des Betrags bitten, damit Ihr die Forderung nachvollziehen könnt.

    Der zweite Wagen hätte auch auf Eure Kosten abgeschleppt werden können ;)

  • DeRus,
    ich würde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die rückwirkende Forderung begleichen, wenn auch der zweite Stellplatz für mich erkenntlich reserviert wird.

  • Ich würde die Stellplatzkosten rausrechnen und wenn da noch eine Nachzahlung übrigbleibt, zahlen.
    Sind die Stellplatzkosten geringer als eine Jahresstellplatzmiete (s.o.), würde ich zahlen. Denn dass Ihr falsch parkt ist ja im Zweifel durch Zeugen und Fotos auch belegbar. Ist die Forderung höher, würde ich um offenlegung des Betrags bitten, damit Ihr die Forderung nachvollziehen könnt.

    Der Betrag ist genauso hoch wie für den ersten Stellplatz 13,-

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    ich verstehe aber eins nicht, warum soll ich vollen Betrag zahlen wenn vielleicht nach einem Jahr alle Stellplätze besetzt werden und ich dann mit anderen Nachbarn streiten muss um einen Stellplatz, weil feste Zuordnung zur einer Wohnung oder Haus gibt es nicht.

    was meinten Sie zur meine Idee, dass ich dem Vermieter vorschlage eine verminderte Kosten für ein nicht zugeordneten Stellplatz zu zahlen, Bsp. 8-10 EUR?

    Im Mietvertrag steht Text: "Fahrzeugeinstellplatz" = 1 Stellplatz, mach es sin den Mietertrag zu verändern un da die Anzahl von Stellplätzen zu schreiben?


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    ich habe es zuerst nicht angesprochen, aber es gibt weitere Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung.
    1. die Gesamtkosten 6.069,25 € die er aufgeschrieben hat, die Rechnungen die er beigelegt hat sind in der Gesamtsumme 3.925,80 €, also -2.143,45 € sind nicht belegt. Im Abrechnung für 2013 war es nur 302,-

    2. Selbs bei der Berechnung Betriebskosten für meine Wohnung 1.112,17 hat er 8 Berechnungsfehler gemacht :confused: wenn ich die Kosten berechne komme ich in der Summe auf 1.111,31 € also -0,86 €, wie er das jedes Jahr schaft ist mir ein Rietzel, aber da hat er sich nicht quergestellt und meinte das ich die paar ein Zent abziehen darf. :)

  • Der Betrag ist genauso hoch wie für den ersten Stellplatz 13,-
    ich verstehe aber eins nicht, warum soll ich vollen Betrag zahlen wenn vielleicht nach einem Jahr alle Stellplätze besetzt werden und ich dann mit anderen Nachbarn streiten muss um einen Stellplatz, weil feste Zuordnung zur einer Wohnung oder Haus gibt es nicht.
    was meinten Sie zur meine Idee, dass ich dem Vermieter vorschlage eine verminderte Kosten für ein nicht zugeordneten Stellplatz zu zahlen, Bsp. 8-10 EUR?


    Mein Vorschlag war Dir wohl zu simpel...?

  • DeRus,
    ich würde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die rückwirkende Forderung begleichen, wenn auch der zweite Stellplatz für mich erkenntlich reserviert wird.

    der erste Stellplatz ist mit meinem Nummernschild versehen und da steht immer nur mein Auto, der zweite Stellplatz ist leider für mich nicht erkenntlich reserviert und ich Parke da wo gerade frei ist, deswegen weigere ich mich der zweite Stellplatz voll zu bezahlen.

    die Stellplätze sind nicht erkenntlich abgegrenzt, also es ist einfach nur eine ca. 2 x 80 Meter lange Fläche und bis auf 5 Plätze ohne Namenschilder.

    6 Mal editiert, zuletzt von DeRus (7. Mai 2015 um 22:30)

  • der erste Stellplatz ist mit meinem Nummernschild versehen und da steht immer nur mein Auto, der zweite Stellplatz ist leider für mich nicht erkenntlich reserviert und ich Parke da wo gerade frei ist, deswegen weigere ich mich der zweite Stellplatz voll zu bezahlen.
    die Stellplätze sind nicht erkenntlich abgegrenzt, also es ist einfach nur eine ca. 2 x 80 Meter lange Fläche und bis auf 5 Plätze ohne Namenschilder.


    Das alles wissen wir bereits.

  • Das alles wissen wir bereits.

    Dann verstehe ich deine Antwort nicht...

    Zitat

    Forderung begleichen, wenn auch der zweite Stellplatz für mich erkenntlich reserviert wird.


    ?

  • Der Betrag ist genauso hoch wie für den ersten Stellplatz 13,-

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    ich verstehe aber eins nicht, warum soll ich vollen Betrag zahlen wenn vielleicht nach einem Jahr alle Stellplätze besetzt werden und ich dann mit anderen Nachbarn streiten muss um einen Stellplatz, weil feste Zuordnung zur einer Wohnung oder Haus gibt es nicht.

    was meinten Sie zur meine Idee, dass ich dem Vermieter vorschlage eine verminderte Kosten für ein nicht zugeordneten Stellplatz zu zahlen, Bsp. 8-10 EUR?

    Im Mietvertrag steht Text: "Fahrzeugeinstellplatz" = 1 Stellplatz, mach es sin den Mietertrag zu verändern un da die Anzahl von Stellplätzen zu schreiben?


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    ich habe es zuerst nicht angesprochen, aber es gibt weitere Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung.
    1. die Gesamtkosten 6.069,25 € die er aufgeschrieben hat, die Rechnungen die er beigelegt hat sind in der Gesamtsumme 3.925,80 €, also -2.143,45 € sind nicht belegt. Im Abrechnung für 2013 war es nur 302,-

    2. Selbs bei der Berechnung Betriebskosten für meine Wohnung 1.112,17 hat er 8 Berechnungsfehler gemacht :confused: wenn ich die Kosten berechne komme ich in der Summe auf 1.111,31 € also -0,86 €, wie er das jedes Jahr schaft ist mir ein Rietzel, aber da hat er sich nicht quergestellt und meinte das ich die paar ein Zent abziehen darf. :)

    Sag mal, bist Du schwer von KP?
    Du hast 1(!!!!!) (in Worten EINEN) Stellplatz gemietet und parkst zusätzlich noch auf einen weiteren.
    Natürlich bist Du schadensersatzpflichtig und musst für den EIGENMÄCHTIG beschlagnahmten Stellplatz (auch wenn der immer wieder zwischen verschiedenen leeren Stellplätzen wechselt) bezahlen. Du hast KEIN RECHT einen nicht gemieteten Stellplatz zu blockieren.
    Wenn Du das jetzt nicht kapierst, solltest Du vielleicht Dein zweites Auto verkaufen.

    Im Übrigen: Der Vermieter könnte sogar noch mehr verlangen.
    Wenn er die leeren Stellplätze nachweislich zur Vermietung zum Preis von z. B. 30,00 EUR im Monat angeboten hat, er einen Interessenten hatte, der den auch genommen hätte, der Interessent ihn aber nur deswegen nicht genommen hat, weil der Stellplatz offenbar von FALSCHPARKERN WIE DIR belegt wird, entgehen dem Vermieter mehr als nur Deine 13 Euro.
    Das ist auch der Grund, weshalb ich jeden IGNORANTEN, der sich auf unsere Stellplätze stellt ohne zu mieten auf seine Kosten abschleppen lasse. Damit versaut Ihr dem Vermieter die Vermietung, weil Ihr die Plätze blockiert!

    Zahl und parke zukünftig woanders, oder miete den Platz ordentlich an! Sich einfach auf einen Stellplatz zu stellen ist ein No-Go!

    Und nun ist für mich hier Ende. Ich habe alles gesagt, was gesagt werden konnte. Wer das nicht kapiert, hat ein enormes Problem mit der Wahrnehmung.

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