Beiträge von DeRus

    DeRus,
    ich würde ohne Anerkennung einer Rechtspflicht die rückwirkende Forderung begleichen, wenn auch der zweite Stellplatz für mich erkenntlich reserviert wird.

    der erste Stellplatz ist mit meinem Nummernschild versehen und da steht immer nur mein Auto, der zweite Stellplatz ist leider für mich nicht erkenntlich reserviert und ich Parke da wo gerade frei ist, deswegen weigere ich mich der zweite Stellplatz voll zu bezahlen.

    die Stellplätze sind nicht erkenntlich abgegrenzt, also es ist einfach nur eine ca. 2 x 80 Meter lange Fläche und bis auf 5 Plätze ohne Namenschilder.

    Ich würde die Stellplatzkosten rausrechnen und wenn da noch eine Nachzahlung übrigbleibt, zahlen.
    Sind die Stellplatzkosten geringer als eine Jahresstellplatzmiete (s.o.), würde ich zahlen. Denn dass Ihr falsch parkt ist ja im Zweifel durch Zeugen und Fotos auch belegbar. Ist die Forderung höher, würde ich um offenlegung des Betrags bitten, damit Ihr die Forderung nachvollziehen könnt.

    Der Betrag ist genauso hoch wie für den ersten Stellplatz 13,-

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    ich verstehe aber eins nicht, warum soll ich vollen Betrag zahlen wenn vielleicht nach einem Jahr alle Stellplätze besetzt werden und ich dann mit anderen Nachbarn streiten muss um einen Stellplatz, weil feste Zuordnung zur einer Wohnung oder Haus gibt es nicht.

    was meinten Sie zur meine Idee, dass ich dem Vermieter vorschlage eine verminderte Kosten für ein nicht zugeordneten Stellplatz zu zahlen, Bsp. 8-10 EUR?

    Im Mietvertrag steht Text: "Fahrzeugeinstellplatz" = 1 Stellplatz, mach es sin den Mietertrag zu verändern un da die Anzahl von Stellplätzen zu schreiben?


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    ich habe es zuerst nicht angesprochen, aber es gibt weitere Unstimmigkeiten in der Betriebskostenabrechnung.
    1. die Gesamtkosten 6.069,25 € die er aufgeschrieben hat, die Rechnungen die er beigelegt hat sind in der Gesamtsumme 3.925,80 €, also -2.143,45 € sind nicht belegt. Im Abrechnung für 2013 war es nur 302,-

    2. Selbs bei der Berechnung Betriebskosten für meine Wohnung 1.112,17 hat er 8 Berechnungsfehler gemacht :confused: wenn ich die Kosten berechne komme ich in der Summe auf 1.111,31 € also -0,86 €, wie er das jedes Jahr schaft ist mir ein Rietzel, aber da hat er sich nicht quergestellt und meinte das ich die paar ein Zent abziehen darf. :)

    Wenn Sie weitere Plätze beanspruchen dann sprechen Sie mit Ihrem Vermieter und könnten notfalls das auch als Änderung im Mietvertrag festlegen lassen. Dann wäre Ihr Anspruch berechtigt.

    Als ich mit dem Vermieter darüber gesprochen, wollte er um ein Parkplatz nur für mein Auto kümmern, aber so wie ich im kenne wird es wahrscheinlich erst in 2017 passieren.
    Was soll ich mit der Forderung für das Jahr 2014 machen, zahlen oder nicht?

    Zum Mietvertrag:
    Im Mietvertrag steht bei uns keine Anzahl an Stellplätzen, sondern nur ein mit Handschrift geschriebener Text: „Fahrzeugeinstellplatz 13,- EUR“ (siehe Anhang)

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    Zum Stellplatz:
    Wir wohnen in einem Reihen-Mehrfamilienhaus, das besteht aus 6 Blöcken jeweils mit 8 Wohnungen. Unserem Vermieter gehört der erste Eckhausblock. Die Stellplätze befinden sich in einer Reihe hinter dem Haus mit einer Einfahrt. Einige Stellplätze sind mit Parkschild versehen, so wie auch mein einer Stellplatz. Der zweite Stellplatz hat keine feste Zuordnung, man parkt wo es grade frei ist also fast immer vor dem 3. oder 4. Hausblock ca. 70-80 Meter entfernt vom Hauseingang. Ca. 6 Stellplätze sind momentan meistens frei. Manchmal ist allerdings auch alles belegt.

    Den zweiten Stellplatz benutzen wir seit Januar 2014

    In der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2014 tauchen jetzt plötzlich die Kosten für den zweiten Stellplatz auf. Ich bin mir auch nicht sicher, ob meinem Vermieter die Stellplätze am anderen Ende des Mehrfamilienhauses überhaupt gehören, manchmal kriegen wir Ärger mit anderen Mietern, weil die meinen dass wir vor Ihrem Hausblock nicht parken dürfen.

    Ich habe mit einem Mieter aus anderem Hausbock der auch zwei Autos da parkt gesprochen und der hat erzählt, dass er trotzt zwei Autos nur einen Stellplatz bezahlt.

    Meinem Vermieter habe ich gesagt, dass ich erst dann den zweiten Stellplatzt bezahle, wenn er nur für mich reserviert ist, darauf hat er gesagt, wenn ich für das Jahr 2014 nicht bezahle, muss ich eine andere Wohnung suchen.

    Die Fragen:

    • Ist die Forderung vom Vermieter berechtigt, muss ich Monatlich einen nicht extra für mich reservierten Stallplatz bezahlen? (Ohne expliziten Mietvertrag für den 2. Stellplatz)
    • Darf er das Mietverhältnis kündigen, wenn ich den zweiten Stellplatz für das Jahr 2014 nicht bezahle?
    • Wie soll ich mich am besten hier verhalten?

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