Kautionsabzug wegen Übernachtungsgast im Einzelzimmer?

  • Sehr geehrte Nutzer und Nutzerinnen des Forums,

    ich bitte euch um Rat bei meinem Problem.
    Ich habe von Ende November bis Ende März als Untermieter gewohnt bei einer älteren Künstlerin, der die ganze Wohnung gehört. Für München hatte ich einen sehr geringen Mietpreis für mein 9m² Zimmer von 280€. Neben meinem wird noch ein anderes Zimmer vermietet in der Wohnung. Es wohnen also immer zwei Untermieter mit der Vermieterin in der gleichen kleinen WOhnung. Schon vor dem Einzug hatte ich gezögert, da ich meine Freundin gerne hin und wieder zu Besuch haben wollte, ich aber neben dem Mietvertrag eine selbstgeschriebene Hausordnung unterschreiben musste, in der stand, dass Tages und Übernachtungsgäste zu jedem Zeitpunkt nicht gewünscht sind. Aufgrund meiner Fernbeziehung dachte ich mir, es wäre kein Problem die meiste Zeit zu meiner Freundin an den WOchenenden zu fahren, allerdings hin und wieder sie bei mir übernachten zu lassen. Die Vermieterin hatte mir aber zu keinem Zeitpunkt gesagt es wäre strengstens verboten bzw. dass jede Übernachtung meiner Freundin Geld kosten würde. Schriftlich war dahingehend sowieso nie was vereinbart.
    Tatsächlich war meine Vermieterin selbst an 3 von 4 Monaten gar nicht wohnhaft in der Wohnung, sondern im Ausland. Ich konnte ihr ein paar Mal abringen, dass meine Freundin für bestimmte Wochenenden kommen darf (schriftliche bestätigung per Mail).

    Nach dem 4 Monaten Miete bekomme ich allerdings überraschend statt der 500€ Kaution nur 200€ wieder, mit der Begründung der Rest wäre eine "Übernachtungskostenpauschale für meine Freundin". Ich habe also nie etwas unterschrieben und wurde nie darüber unterrichtet, dass die wenigen Übernachtungen meiner Freundin Geld kosten würden. Nun meine Frage: Was meint ihr dazu?

    Eine Klausel im Mietvertrag war:
    Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass die Nutzung der Wohnung durch 1 Person erfolgt.

    So wie ich das sehe, bin ich eindeutig im Recht und wurde um die 300€ Restkaution betrogen, die mir unrechtmäßig und ohne Ankündigung vorenthalten werden. Bis heute hat sie mir nicht einmal Beweise dargelegt oder eine Quittung oder eine Info gegeben auf welche Annahme der Abzug basierte...

    Bin ich im Recht? Laut einer Rechtsberatung ist diese private Zusatzhausordnung nicht rechtens, wenn sie mir dort verbietet Gäste in meinem Zimmer zu empfangen....

  • Hallo Pedro87,

    "Ich habe von Ende November bis Ende März als Untermieter gewohnt ..."
    - OK.

    "Eine Klausel im Mietvertrag war: Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass die Nutzung der Wohnung durch 1 Person erfolgt."
    - Schön, dass Ihr Euch einig wart...

    "Nach dem 4 Monaten Miete bekomme ich allerdings überraschend statt der 500€ Kaution nur 200€ wieder, mit der Begründung der Rest wäre eine "Übernachtungskostenpauschale für meine Freundin". Ich habe also nie etwas unterschrieben und wurde nie darüber unterrichtet, dass die wenigen Übernachtungen meiner Freundin Geld kosten würden. Nun meine Frage: Was meint ihr dazu?"
    - Da keine entsprechende vertragliche Vereinbarung existiert, kann die VMn auch sowas nicht verlangen.
    Ich würde Sie darauf aufmerksam machen und bitten, den Rest auszuzahlen, andernfalls das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden wird.


  • Eine Klausel im Mietvertrag war:
    Vermieter und Mieter sind sich darüber einig, dass die Nutzung der Wohnung durch 1 Person erfolgt.


    Das hat mit dem Besuch nichts zu tun.

    Zitat

    Laut einer Rechtsberatung ist diese private Zusatzhausordnung nicht rechtens, wenn sie mir dort verbietet Gäste in meinem Zimmer zu empfangen....

    Dem würde ich beipflichten und die restliche Kaution einfordern.

  • Hallo,

    lass dich bloss nicht unterkriegen.

    Unabhängig davon, dass deine Vermieterin gar nicht das Recht hat dir den Besuch zu verbieten, kann sie nicht einfach eine Übernachtungspauschale verlangen, nachträglich schon gar nicht.

    Die Formulierung im Mietvertrag "nicht erwünscht" heißt auch nicht "nicht erlaubt" oder "verboten". Wenn deine Freundin wirklich nur gelegentlich bei dir übernachtet hat, dann hast du dich m.E. auch daran gehalten.

    Mach es wie Berny es machen würde. Kaution schriftlich einfordern, sonst Mahnverfahren einleiten.

    Gruss
    H H

  • Traurig sowas... Ich war leider auch schon in der Situation und kann das sehr gut verstehen! Hat sich denn mittlerweile alles geklärt? Zur Not probiere es über den Mieterschutzbund. Mit einem offiziellen Scheiben samt Paragraphen lässt sich oft einiges bewegen. Aber die Kaution hat sie mit der Begründung für den Übernachtungsbesuch einbehalten? Bei mir kam dann noch dazu, dass die Nebenkostenabrechnung noch ausstand. Dann darf die Kaution einbehalten werden (Wie lange darf der Vermieter die Kaution einbehalten? - Mietsicherheiten - FOCUS Online - Nachrichten)

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