Hund als Person in Nebenkosten abrechnen?

  • Hallo,

    ich bin im Mai letzten Jahres allein mit einem Hund in meine Wohnung gezogen. Jetzt habe ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten, in der mein Hund als eine Person berechnet wurde (Müllgebühren). Im Mietvertrag ist nichts dergleichen vereinbart.

    Bisher habe ich das noch nie erlebt und bin im Internet auch nicht wirklich fündig geworden. Mir kommt dies absolut absurd vor. Wäre aber nicht das erste Mal, dass meine Hausverwaltung rechtswidrig zusätzlich Geld einzufordern versucht.

    Gibt es diesbezüglich eine Rechtsgrundlage? Hatte schon jemand das selbe Problem und kann mir einen Rat geben? Ich habe schon Einspruch eingelegt, aber meine Verwaltung stellt sich stur.

    Vielen lieben Dank

  • Zitat

    Gibt es diesbezüglich eine Rechtsgrundlage?

    Danach würde ich den Vermieter fragen:o

    Mir ist keine bekannt.

    Nach deutschem Recht sind Tiere ja Sachen. Und für Sachen können ja wohl kaum Nebenkosten anfallen.

  • Auch ich würde darüber den Vermieter befragen. Bitte informiere uns über den Fortgang. Seit wann hast Du den Hund? Einverständnis des VM liegt vor?

  • So, ein kleines update zu meinem Fall:

    @ Berny: ich bin mit dem Hund zusammen eingezogen und habe die Erlaubnis zur Haltung schriftlich - zusätzlich zum Mietvertrag.

    Ich habe mich bei meinem Anwalt erkundigt und diesen Satz bekommen: "Der Vermieter darf für Säuglinge, Tierhaltung, Autowaschen, Waschmaschine, häufiges Duschen oder Aquarien keine Zu- oder Aufschläge vornehmen (AG Bergisch Gladbach WuM 1994, 549)."

    Daraufhin habe ich ein entsprechendes Schreiben an meine Hausverwaltung aufgesetzt und Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt - und was soll ich sagen, war natürlich "nur ein Tippfehler bei der Erstellung der NK-Abrechnung".

  • So, ein kleines update zu meinem Fall:

    @ Berny: ich bin mit dem Hund zusammen eingezogen und habe die Erlaubnis zur Haltung schriftlich - zusätzlich zum Mietvertrag.

    Ich habe mich bei meinem Anwalt erkundigt und diesen Satz bekommen: "Der Vermieter darf für Säuglinge, Tierhaltung, Autowaschen, Waschmaschine, häufiges Duschen oder Aquarien keine Zu- oder Aufschläge vornehmen (AG Bergisch Gladbach WuM 1994, 549)."

    Daraufhin habe ich ein entsprechendes Schreiben an meine Hausverwaltung aufgesetzt und Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt - und was soll ich sagen, war natürlich "nur ein Tippfehler bei der Erstellung der NK-Abrechnung".


    Oder Büroversehen...:rolleyes:
    Prima, danke für das Feedback!

  • Daraufhin habe ich ein entsprechendes Schreiben an meine Hausverwaltung aufgesetzt und Einspruch gegen die Abrechnung eingelegt - und was soll ich sagen, war natürlich "nur ein Tippfehler bei der Erstellung der NK-Abrechnung".


    Noch'n "Tippfehler": Widerspruch, nicht Einspruch.:)

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