Änderung der Umlage ? Stromzähler für Gemeinschaftsstrom nicht getrennt etc.

  • Hallo,

    ich wohne seit drei Jahren in einem Zweifamilienhaus. Meine Nachbarin bewohnt eine 70 m2 Wohnung und ich mit meiner Familie eine 110 m2 Wohnung.
    Meine Vermieterin hat die letzten Jahre die Mietnebenkosten einfach zwischen den Parteien aufgeteilt. Gem. Mietvertrag müsste Sie das nicht, über den hätte sie das Recht gehabt nach Wohnfläche abzurechnen.

    Da unsere Vermieterin sehr alt ist, hat sie die Berechnung der Mietnebenkosten an eine Verwalterfirma abgegeben. Die haben nun nach Wohnungsfläche abgerechnet.

    Vermutlich mache ich mich jetzt zum Affen, aber ist das rechtens? Mal hü, mal hott.

    Zwei Fragen hätte ich noch.

    Wir bekommen am Anfang des Jahres die Mietnebenkostenabrechnung und ca. ein halbes Jahr später die Heizkostenabrechnung. Im Mietvertrag steht nichts von gesonderter Heizungsabrechnung. Ist das Zulässig? Ich bin selbst Vermieter in einer Wohngemeinschaft. Ich rechne immer komplett ab, da ich es so gelernt habe.

    Und zu guter Letzt.

    Als wir die Wohnung bezogen haben, haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der komplette Heizungsstrom und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler läuft. Für die Heizung gibt es einen Zwischenzähler, so dass diese Kosten zumindest sauber abgerechnet werden. Für den Gemeinschaftsstrom gibt es von unserer Vermieterin, eingeholt von der Nachbarin, 18 € pauschal. Wir haben diesen Zustand schriftlich gerügt und darauf hingewiesen, dass der Zustand zähneknirschend von uns geduldet wird. Gelesen habe ich jetzt jedoch, dass eine Duldung kein Freifahrtsschein für ein Vermieter sei. Sobald wir nicht mehr damit einverstanden sind, muss sich der Vermieter etwas einfallen lassen.

    Ich hoffe auf ein paar Informationen bzw. Tipps, ich danke im Voraus.

    Beste Grüße

    kraekers

  • Hallo,

    ich wohne seit drei Jahren in einem Zweifamilienhaus. Meine Nachbarin bewohnt eine 70 m2 Wohnung und ich mit meiner Familie eine 110 m2 Wohnung.
    Meine Vermieterin hat die letzten Jahre die Mietnebenkosten einfach zwischen den Parteien aufgeteilt. Gem. Mietvertrag müsste Sie das nicht, über den hätte sie das Recht gehabt nach Wohnfläche abzurechnen.

    Da unsere Vermieterin sehr alt ist, hat sie die Berechnung der Mietnebenkosten an eine Verwalterfirma abgegeben. Die haben nun nach Wohnungsfläche abgerechnet.

    Vermutlich mache ich mich jetzt zum Affen, aber ist das rechtens? Mal hü, mal hott.

    Zwei Fragen hätte ich noch.

    Wir bekommen am Anfang des Jahres die Mietnebenkostenabrechnung und ca. ein halbes Jahr später die Heizkostenabrechnung. Im Mietvertrag steht nichts von gesonderter Heizungsabrechnung. Ist das Zulässig? Ich bin selbst Vermieter in einer Wohngemeinschaft. Ich rechne immer komplett ab, da ich es so gelernt habe.

    Und zu guter Letzt.

    Als wir die Wohnung bezogen haben, haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der komplette Heizungsstrom und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler läuft. Für die Heizung gibt es einen Zwischenzähler, so dass diese Kosten zumindest sauber abgerechnet werden. Für den Gemeinschaftsstrom gibt es von unserer Vermieterin, eingeholt von der Nachbarin, 18 € pauschal. Wir haben diesen Zustand schriftlich gerügt und darauf hingewiesen, dass der Zustand zähneknirschend von uns geduldet wird. Gelesen habe ich jetzt jedoch, dass eine Duldung kein Freifahrtsschein für ein Vermieter sei. Sobald wir nicht mehr damit einverstanden sind, muss sich der Vermieter etwas einfallen lassen.

    Ich hoffe auf ein paar Informationen bzw. Tipps, ich danke im Voraus.

    Beste Grüße

    kraekers


    du stellst eine frage, die du zuvor selbst beantwortest?

  • kraekers:

    "Da unsere Vermieterin sehr alt ist, hat sie die Berechnung der Mietnebenkosten an eine Verwalterfirma abgegeben. Die haben nun nach Wohnungsfläche abgerechnet."
    - Ist korrekt; genauer: mietflächenanteilig.

    "Wir bekommen am Anfang des Jahres die Mietnebenkostenabrechnung und ca. ein halbes Jahr später die Heizkostenabrechnung. Im Mietvertrag steht nichts von gesonderter Heizungsabrechnung. Ist das Zulässig? Ich bin selbst Vermieter in einer Wohngemeinschaft. Ich rechne immer komplett ab, da ich es so gelernt habe."
    - Dann hast Du noch nicht zu Ende gelernt. Nebenkostenabrechnungen müssen nicht zwangsweise über dieselben Zeiträume gehen wie die HK-Abrechnungen.

    "Als wir die Wohnung bezogen haben, haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der komplette Heizungsstrom und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler läuft. Für die Heizung gibt es einen Zwischenzähler, so dass diese Kosten zumindest sauber abgerechnet werden. Für den Gemeinschaftsstrom gibt es von unserer Vermieterin, eingeholt von der Nachbarin, 18 € pauschal. Wir haben diesen Zustand schriftlich gerügt und darauf hingewiesen, dass der Zustand zähneknirschend von uns geduldet wird. Gelesen habe ich jetzt jedoch, dass eine Duldung kein Freifahrtsschein für ein Vermieter sei. Sobald wir nicht mehr damit einverstanden sind, muss sich der Vermieter etwas einfallen lassen."
    - Du sagst es.

  • Hallo kraekers,

    du scheinst ja ein echter Menschenfreund zu sein. Siehst viele Jahre zu, wie deine Nachbarin einen Teil deiner Betriebskosten bezahlt und jetzt willst du darauf bestehen, dass dieses Unrecht auf ewig fortgeführt werden muss.

    Und beim Gemeinschaftstrom (ist das die Glühbirne im Flur?) kriegst du 18 Euro von der Nachbarin (das bedeutet einen Gesamtverbrauch von fast 50 Euro) und scheißt dich jetzt an, obwohl du es geduldet hast.

    Das sind mir die Liebsten. Wenn es um das Geld anderer geht, dann muss man das locker sehen, beim eigenen Geld wird aber jeder Cent gezählt.

    Hier noch mein Tipp: Verschone und mit deinem Mist!

    Gruss
    H H

    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Ich denke, man sollte hier ein wenig Mathematik betreiben. Der Verbrauch und die Kosten lassen sich dann annähernd abschätzen.
    Ein Zwischenzähler ist natürlich die eleganteste Lösung.
    Trotzdem würde ich mir die Sache mal ausrechnen, sonst kann es passieren, das Sie sich noch selbst an Bein pinkeln.

  • Hallo HH,

    ich gehe davon aus, dass Du ein asozialer Hartz IV Empfänger bist und Deinen Kommentar neben dem RTL Programm geschrieben hast. 1. Wir haben mit der Vermieterin und Nachbarin damals über die Situation gesprochen. Wir haben darauf hingewiesen, da wir die Nebenkostenabrechnung immer wegen diverser Fehler zurücksenden müssen, dass eigentlich nach Wohnfläche abgerechnet werden muss. Aber es kam immer nur "....... ich mache das schon seit Jahren so..." und es war kein Einsehen bei der Vermieterin, sowie Nachbarin vorhanden, so what,dann ist es so. Du heiliger Samariter hättest natürlich dafür geklagt. 2. Meine Nachbarin verbraucht Strom wie wir Wasser. Sie mäht fast täglich mit einem 2500 Watt Rasenmäher Ihren Rasen, saugt Ihr Auto fast täglich, grillt mit Ihrem Elektrogriller und das alles über Allgemeinstrom, da ist das hinterfragen wohl einmal erlaubt, oder ?

    3. Solche Art von Antworten wie von Dir liebe ich. Es ist einfach nur anmaßend, beleidigend und dumm. Wenn Du juristischen Sachverstand hättest, würde Deine Antwort anders ausfallen.

    Weiter viel Spaß in Deinem trostlosen, einsamen Leben Du Versager.

    Beste Grüße
    kraekers

  • Dann machen Sie doch endlich mal Nägel mit Köpfen!
    Wenn da mal was besprochen wird, ändert sich davon allein noch lange nichts.
    Wenn der Vermieter uneinsichtig ist, muß man halt schon mal ein schwereres Geschütz auffahren.

    Hier wird es für Sie niemand tun. Das sind und bleiben eben nur Meinungen.

  • Hallo kraekers,

    ich weiss nicht warum du das Gefühl hattest du müsstest meine Meinung, dass du ein komischer Kauz bist, nochmal bestätigen. Wie auch immer, das hättest du nicht besser machen können, als mit deinem Post über mich.

    Danke

    H H

  • Wie hat denn die Vermieterin die Kosten aufgeteilt? Ich verstehe die Fragestellung offenbar nicht. Einfach hälftig? Kosten durch 2 und jede der beiden Wohnungen trägt die Hälfte?
    Das wäre natürlich nicht korrekt. Es muss gem. Mietvertrag nach Fläche aufgeteilt werden.
    Es kann durchaus sein, dass die Heizkostenabrechnung separat erfolgt. Unter Umständen kann es sogar sein, dass für die Heizkosten ein abweichendes Wirtschaftsjahr vereinbart ist. Sowas liebt man als Verwalter, besonders bei einer 200-Wohnungen Anlage, wenn man zweimal im Jahr ran muss zum Abrechnen.

    Bezüglich der Stromproblematik würde ich - sofern dieser IST-Zustand nicht vertraglich vereinbart wurde - auf Behebung des Mangels bestehen, was letztendlich in die Teilung der Stromkreise enden würde. Es kann aber gut sein, dass die Vermieterin sich weigert und Sie die Trennung gerichtlich erzwingen müssen, was aber auch die Gefahr birgt, dass der Richter die Klage mit der Begründung zurückweist, dass die Trennung der Stomkreise einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeutet in Zeit und Geld und Sie den Zustand so hinnehmen müssen.

  • Hallo AndreasC1977,

    vielen Dank für die kompetente Auskunft.

    Es ist in der Tat alles merkwürdig in der Vergangenheit gelaufen. Unsere Vermieterin hat bei der Mietnebenkostenabrechnung alles geteilt. Ich kenne das so auch nicht und im Mietvertrag steht eindeutig etwas anderes drin. Wie erwähnt, vermiete ich selbst und mache mir unheimlich Mühe mit Nachweisen und Listen, dem Mieter alles plausibel zu erklären, aber was unsere Vermieterin macht, glaubt man so nicht. Es ist nicht böswillig, sondern Unwissenheit. Aber trotzdem möchte man ja alles sauber geklärt haben. Dieses Jahr haben wir zum ersten Mal eine Abrechnung erhalten, zumindest was die Anteile betrifft, wie es sein soll/muss. Mal abgesehen von Fehlern wie falsche Zählerstände, nicht berücksichtigte neu eingebaute Wasseruhren etc..

    Bzgl. der Heizkostenabrechnung fragte ich, da ich es bei meinem Vermietungsobjekt so nicht kenne Nebenkosten und Heizkosten getrennt abzurechnen, ist wahrscheinlich Zufall das es der gleiche Abrechnungszeitraum ist.

    Über die Stromzähler muss ich mir nochmal Gedanken machen. So wie Du es beschreibst sehe ich es auch. Ich arbeite selbst bei der Justiz und mir ist bewusst das Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Grundsätzlich kann man das alles regeln, es müssen halt nur alle am selben Strang ziehen.

    Deine Antworten haben mir schon sehr geholfen.

    Vielen Dank.

    Beste Grüße
    kraekers

  • Hallo AndreasC1977,

    vielen Dank für die kompetente Auskunft.

    Es ist in der Tat alles merkwürdig in der Vergangenheit gelaufen. Unsere Vermieterin hat bei der Mietnebenkostenabrechnung alles geteilt. Ich kenne das so auch nicht und im Mietvertrag steht eindeutig etwas anderes drin. Wie erwähnt, vermiete ich selbst und mache mir unheimlich Mühe mit Nachweisen und Listen, dem Mieter alles plausibel zu erklären, aber was unsere Vermieterin macht, glaubt man so nicht. Es ist nicht böswillig, sondern Unwissenheit. Aber trotzdem möchte man ja alles sauber geklärt haben. Dieses Jahr haben wir zum ersten Mal eine Abrechnung erhalten, zumindest was die Anteile betrifft, wie es sein soll/muss. Mal abgesehen von Fehlern wie falsche Zählerstände, nicht berücksichtigte neu eingebaute Wasseruhren etc..

    Bzgl. der Heizkostenabrechnung fragte ich, da ich es bei meinem Vermietungsobjekt so nicht kenne Nebenkosten und Heizkosten getrennt abzurechnen, ist wahrscheinlich Zufall das es der gleiche Abrechnungszeitraum ist.

    Über die Stromzähler muss ich mir nochmal Gedanken machen. So wie Du es beschreibst sehe ich es auch. Ich arbeite selbst bei der Justiz und mir ist bewusst das Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Grundsätzlich kann man das alles regeln, es müssen halt nur alle am selben Strang ziehen.

    Deine Antworten haben mir schon sehr geholfen.

    Vielen Dank.

    Beste Grüße
    kraekers

    Gerne doch.
    ich behaupte aus meiner beruflichen Praxis heraus, dass zu 90 % der Abrechnungszeitraum stets das Kalenderjahr ist, und Heizkosten und Betriebskosten gemeinsam den gleichen Abrechnungszeitraum haben und somit auch gemeinsam abgerechnet werden können.
    Es ist einfach praktischer für den Verwalter / Eigentümer. Alles andere ist nur noch anstrengend :D

    Was mich wundert ist, dass Du die bisherigen Abrechnungen offenbar irgendwie doch akzeptiert hast...
    Das würde ich nur dann machen, wenn ich so eine offensichtlich falsche Abrechnung selber nachgerechnet hätte, und dann darauf gekommen wäre, dass die korrekte Abrechnung für mich ungünstiger ist. (Ja, ich gebe es zu: Ich bin Egoist.)

  • Wir haben die bisherigen Abrechnungen immer erst dann akzeptiert, nachdem meine Frau und ich unserer Vermieterin in etlichen Schreiben und Gesprächen die nötigen Änderungen deutlich gemacht haben.

    Bei uns ist es eigentlich normal, dass wir die Mietnebenkostenabrechnung rügen, da immer Fehler vorhanden sind. Die Vormieter haben immer alles hingenommen, daher gelten wir bei unserer Vermieterin auch als Querulanten. Das wir aber nicht alles durch 1/2 geteilt haben wollten, was für uns ja ein Vorteil wäre/war, dass hat die Gute nicht verstanden, und da haben wir dann auch dicht gemacht und uns gesagt "... selbst schuld ...". Selbst unserere Nachbarin hatte es nicht verstanden, also egal, dann soll sie halt mehr zahlen. Soll ich vor Gericht gehen und betteln, dass ich mehr zahlen soll?

    Dieses Jahr, vermuten wir, hat sich unserer Vermierterin ein Computerprogramm besorgt und damit die Abrechnung erstellt. Ich könnte Seiten über die Fehler schreiben, aber ich bin guter Dinge, dass die Abrechnung nach etlichen Briefen wieder was wird. Ist halt alles megalästig.

    Die Tipps, bzgl. der Stromzähler, von wegen Zwischenzähler einbauen, ist nicht so einfach. Da wir um das Haus herum zig Steckdosen haben. Da mein Vater gelernter Starkstromelektriker ist konnte schon viel "umgebogen" werden, worüber meine Vermieterin auch dankbar ist. Ich mach mir mal Gedanken, ist nicht so einfach.

  • kraekers,

    Du arbeitest angeblich bei der Justiz und beleidigst andere User hier.
    Du arbeitest angeblich bei der Justiz und fragst, ob Du bei Gericht betteln solltest. Bei Gericht werden regelmässig Anträge gestellt (sollte Dir eigentlich nicht unbekannt sein).
    Du bist angeblich im Vermietungsgeschäft tätig und akzeptierst seit Jahren falsche Betriebskostenabrechnungen.

    Komisch, komisch das alles; wer soll Dich hier noch ernst nehmen???

  • Hallo Benny,

    1. hast Du mein Thread gelesen ?
    2. ich wurde angefahren und habe mich gewehrt !
    3. ich akzeptiere keine falschen Abrechnungen, wurde von mir wohl deutlichst beschrieben
    4. es ist mir bewusst das Anträge bei Gericht gestellt werden und ich weiß wohl sehr gut wie die Chancen stehen, also erzähl hier keinen
    5. das Forum ist leider ein Pool von Dummschwätzern, leider gibt es nur sehr wenige Ausnahmen
    6. das Forum erinnert mich an die Klientel welche mich jeden Tag aufsucht, genauso frech und von oben herab, mehr auch nicht
    7. leider kann ich meinen Account hier nicht löschen

    Beste Grüße mein Lieber

    3 Mal editiert, zuletzt von kraekers (6. Mai 2015 um 15:08)

  • Hallo Benny,

    1. hast Du mein Thread gelesen ?
    2. ich wurde angefahren und habe mich gewehrt !
    3. ich akzeptiere keine falschen Abrechnungen, wurde von mir wohl deutlichst beschrieben
    4. es ist mir bewusst das Anträge bei Gericht gestellt werden und ich weiß wohl sehr gut wie die Chancen stehen, also erzähl hier keinen
    5. das Forum ist leider ein Pool von Dummschwätzern, leider gibt es nur sehr wenige Ausnahmen
    6. das Forum erinnert mich an die Klientel welche mich jeden Tag aufsucht, genauso frech und von oben herab, mehr auch nicht
    7. leider kann ich meinen Account hier nicht löschen

    Beste Grüße mein Lieber


    Richtig, Deinen Account kannst Du nicht löschen. Tipp: Melde Dich hier einfach nicht mehr.

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