Beiträge von kraekers

    Hallo Benny,

    1. hast Du mein Thread gelesen ?
    2. ich wurde angefahren und habe mich gewehrt !
    3. ich akzeptiere keine falschen Abrechnungen, wurde von mir wohl deutlichst beschrieben
    4. es ist mir bewusst das Anträge bei Gericht gestellt werden und ich weiß wohl sehr gut wie die Chancen stehen, also erzähl hier keinen
    5. das Forum ist leider ein Pool von Dummschwätzern, leider gibt es nur sehr wenige Ausnahmen
    6. das Forum erinnert mich an die Klientel welche mich jeden Tag aufsucht, genauso frech und von oben herab, mehr auch nicht
    7. leider kann ich meinen Account hier nicht löschen

    Beste Grüße mein Lieber

    Wir haben die bisherigen Abrechnungen immer erst dann akzeptiert, nachdem meine Frau und ich unserer Vermieterin in etlichen Schreiben und Gesprächen die nötigen Änderungen deutlich gemacht haben.

    Bei uns ist es eigentlich normal, dass wir die Mietnebenkostenabrechnung rügen, da immer Fehler vorhanden sind. Die Vormieter haben immer alles hingenommen, daher gelten wir bei unserer Vermieterin auch als Querulanten. Das wir aber nicht alles durch 1/2 geteilt haben wollten, was für uns ja ein Vorteil wäre/war, dass hat die Gute nicht verstanden, und da haben wir dann auch dicht gemacht und uns gesagt "... selbst schuld ...". Selbst unserere Nachbarin hatte es nicht verstanden, also egal, dann soll sie halt mehr zahlen. Soll ich vor Gericht gehen und betteln, dass ich mehr zahlen soll?

    Dieses Jahr, vermuten wir, hat sich unserer Vermierterin ein Computerprogramm besorgt und damit die Abrechnung erstellt. Ich könnte Seiten über die Fehler schreiben, aber ich bin guter Dinge, dass die Abrechnung nach etlichen Briefen wieder was wird. Ist halt alles megalästig.

    Die Tipps, bzgl. der Stromzähler, von wegen Zwischenzähler einbauen, ist nicht so einfach. Da wir um das Haus herum zig Steckdosen haben. Da mein Vater gelernter Starkstromelektriker ist konnte schon viel "umgebogen" werden, worüber meine Vermieterin auch dankbar ist. Ich mach mir mal Gedanken, ist nicht so einfach.

    Hallo AndreasC1977,

    vielen Dank für die kompetente Auskunft.

    Es ist in der Tat alles merkwürdig in der Vergangenheit gelaufen. Unsere Vermieterin hat bei der Mietnebenkostenabrechnung alles geteilt. Ich kenne das so auch nicht und im Mietvertrag steht eindeutig etwas anderes drin. Wie erwähnt, vermiete ich selbst und mache mir unheimlich Mühe mit Nachweisen und Listen, dem Mieter alles plausibel zu erklären, aber was unsere Vermieterin macht, glaubt man so nicht. Es ist nicht böswillig, sondern Unwissenheit. Aber trotzdem möchte man ja alles sauber geklärt haben. Dieses Jahr haben wir zum ersten Mal eine Abrechnung erhalten, zumindest was die Anteile betrifft, wie es sein soll/muss. Mal abgesehen von Fehlern wie falsche Zählerstände, nicht berücksichtigte neu eingebaute Wasseruhren etc..

    Bzgl. der Heizkostenabrechnung fragte ich, da ich es bei meinem Vermietungsobjekt so nicht kenne Nebenkosten und Heizkosten getrennt abzurechnen, ist wahrscheinlich Zufall das es der gleiche Abrechnungszeitraum ist.

    Über die Stromzähler muss ich mir nochmal Gedanken machen. So wie Du es beschreibst sehe ich es auch. Ich arbeite selbst bei der Justiz und mir ist bewusst das Recht haben und Recht bekommen zwei paar Schuhe sind. Grundsätzlich kann man das alles regeln, es müssen halt nur alle am selben Strang ziehen.

    Deine Antworten haben mir schon sehr geholfen.

    Vielen Dank.

    Beste Grüße
    kraekers

    Hallo HH,

    ich gehe davon aus, dass Du ein asozialer Hartz IV Empfänger bist und Deinen Kommentar neben dem RTL Programm geschrieben hast. 1. Wir haben mit der Vermieterin und Nachbarin damals über die Situation gesprochen. Wir haben darauf hingewiesen, da wir die Nebenkostenabrechnung immer wegen diverser Fehler zurücksenden müssen, dass eigentlich nach Wohnfläche abgerechnet werden muss. Aber es kam immer nur "....... ich mache das schon seit Jahren so..." und es war kein Einsehen bei der Vermieterin, sowie Nachbarin vorhanden, so what,dann ist es so. Du heiliger Samariter hättest natürlich dafür geklagt. 2. Meine Nachbarin verbraucht Strom wie wir Wasser. Sie mäht fast täglich mit einem 2500 Watt Rasenmäher Ihren Rasen, saugt Ihr Auto fast täglich, grillt mit Ihrem Elektrogriller und das alles über Allgemeinstrom, da ist das hinterfragen wohl einmal erlaubt, oder ?

    3. Solche Art von Antworten wie von Dir liebe ich. Es ist einfach nur anmaßend, beleidigend und dumm. Wenn Du juristischen Sachverstand hättest, würde Deine Antwort anders ausfallen.

    Weiter viel Spaß in Deinem trostlosen, einsamen Leben Du Versager.

    Beste Grüße
    kraekers

    Hallo,

    ich wohne seit drei Jahren in einem Zweifamilienhaus. Meine Nachbarin bewohnt eine 70 m2 Wohnung und ich mit meiner Familie eine 110 m2 Wohnung.
    Meine Vermieterin hat die letzten Jahre die Mietnebenkosten einfach zwischen den Parteien aufgeteilt. Gem. Mietvertrag müsste Sie das nicht, über den hätte sie das Recht gehabt nach Wohnfläche abzurechnen.

    Da unsere Vermieterin sehr alt ist, hat sie die Berechnung der Mietnebenkosten an eine Verwalterfirma abgegeben. Die haben nun nach Wohnungsfläche abgerechnet.

    Vermutlich mache ich mich jetzt zum Affen, aber ist das rechtens? Mal hü, mal hott.

    Zwei Fragen hätte ich noch.

    Wir bekommen am Anfang des Jahres die Mietnebenkostenabrechnung und ca. ein halbes Jahr später die Heizkostenabrechnung. Im Mietvertrag steht nichts von gesonderter Heizungsabrechnung. Ist das Zulässig? Ich bin selbst Vermieter in einer Wohngemeinschaft. Ich rechne immer komplett ab, da ich es so gelernt habe.

    Und zu guter Letzt.

    Als wir die Wohnung bezogen haben, haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der komplette Heizungsstrom und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler läuft. Für die Heizung gibt es einen Zwischenzähler, so dass diese Kosten zumindest sauber abgerechnet werden. Für den Gemeinschaftsstrom gibt es von unserer Vermieterin, eingeholt von der Nachbarin, 18 € pauschal. Wir haben diesen Zustand schriftlich gerügt und darauf hingewiesen, dass der Zustand zähneknirschend von uns geduldet wird. Gelesen habe ich jetzt jedoch, dass eine Duldung kein Freifahrtsschein für ein Vermieter sei. Sobald wir nicht mehr damit einverstanden sind, muss sich der Vermieter etwas einfallen lassen.

    Ich hoffe auf ein paar Informationen bzw. Tipps, ich danke im Voraus.

    Beste Grüße

    kraekers

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