Hallo,
ich wohne seit drei Jahren in einem Zweifamilienhaus. Meine Nachbarin bewohnt eine 70 m2 Wohnung und ich mit meiner Familie eine 110 m2 Wohnung.
Meine Vermieterin hat die letzten Jahre die Mietnebenkosten einfach zwischen den Parteien aufgeteilt. Gem. Mietvertrag müsste Sie das nicht, über den hätte sie das Recht gehabt nach Wohnfläche abzurechnen.
Da unsere Vermieterin sehr alt ist, hat sie die Berechnung der Mietnebenkosten an eine Verwalterfirma abgegeben. Die haben nun nach Wohnungsfläche abgerechnet.
Vermutlich mache ich mich jetzt zum Affen, aber ist das rechtens? Mal hü, mal hott.
Zwei Fragen hätte ich noch.
Wir bekommen am Anfang des Jahres die Mietnebenkostenabrechnung und ca. ein halbes Jahr später die Heizkostenabrechnung. Im Mietvertrag steht nichts von gesonderter Heizungsabrechnung. Ist das Zulässig? Ich bin selbst Vermieter in einer Wohngemeinschaft. Ich rechne immer komplett ab, da ich es so gelernt habe.
Und zu guter Letzt.
Als wir die Wohnung bezogen haben, haben wir erst im nachhinein erfahren, dass der komplette Heizungsstrom und Gemeinschaftsstrom über unseren Zähler läuft. Für die Heizung gibt es einen Zwischenzähler, so dass diese Kosten zumindest sauber abgerechnet werden. Für den Gemeinschaftsstrom gibt es von unserer Vermieterin, eingeholt von der Nachbarin, 18 € pauschal. Wir haben diesen Zustand schriftlich gerügt und darauf hingewiesen, dass der Zustand zähneknirschend von uns geduldet wird. Gelesen habe ich jetzt jedoch, dass eine Duldung kein Freifahrtsschein für ein Vermieter sei. Sobald wir nicht mehr damit einverstanden sind, muss sich der Vermieter etwas einfallen lassen.
Ich hoffe auf ein paar Informationen bzw. Tipps, ich danke im Voraus.
Beste Grüße
kraekers