Hallo,
wir stehen vor folgender Frage:
in 2014 fand für unsere 2,5 Zimmer-Whng ein Eigentümerwechsel statt. Der neue Eigentümer ist den den Vertrag des bisherigen eingestiegen.
Nun haben wir die Nebenkosten Abrechnung 2014 erhalten. (Eine Hausverwaltung erstellt diese für alle Eigentümer).
Wir fragen uns zum einen ob die Grundsteuer umlegbar ist, d.h. ob wir die wirklich begleichen müssen und ob die folgenden Positionen auch umlegbar sind (der Eigentümer hat diese alle auf uns umgelegt):
1.) Müllabfuhr
2.) Gebäudebrandversicherung
3.) Leitungswasserversicherung
4.) Haushaftpflichtversicherung
5.) Allgemeinstrom
6.) Wasser
7.) Hausmeister x-GmbH (Hausverwaltung selber)
8.) Hausmeister Herr x (wohnt im Haus)
9.) Gartenpflegekosten
10.) Hausreinigungskosten
11.) Sonstige Betriebskosten
12.) Gebühr Kabelanschluss
13.) Aufzugskosten
14.) Aufzugswartung
15.) Grundsteuer
In unserem Mietvertrag steht nur folgender Satz:
§ 6 Nebenkosten:
Zusätzlich zur Nettomiete zahlt der Mieter monatlich 75 € als Vorauszahlung auf die Betriebskosten Nr. 1 bis 17, die der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der II. Berechnungsverordnung entsprechen (§ 27).
Diesen § 27 hat man uns nicht beigefügt bei Beginn des Mietverhätnisses.
Im Grunde genommen hat der Eigentümer komplett alles umgelegt bis auf die Positionen " Verwaltergebühr" und "Kontoführungsgebühr". Uns erscheint das etwas zu ominös.
Sind denn alle 15 von mir genannten Positionen in unserem Fall umlegbar, wenn nur dieser eine Satz im Mietvertrag steht ?
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen, da ich nicht schon wieder übers Ohr gehauen werden will, zumal der neue Eigentümer sehr suspekt ist.
Gott sei Dank wohnen wir jetzt im Eigenheim, möchten aber nicht unnötig Sachen bezahlen, die wir nicht müssen.
Vielen Dank für eure Hilfe!