Mietminderung - Kaltes Wasser

  • Hallo,
    bin gerade auf das Forum gestoßen, da ich über Google nicht die genauen Antworten auf meine Frage(n) finden konnte und hoffe, dass mir hier geholfen wird :P.

    Also kurz zur "Vorgeschichte" bzw. Daten, an dem die Warmwasserversorgung ausgefallen ist (zum Teil mit Heizungsausfall). Im Januar gab es 3 weitere Vorfälle, die ich aber nicht dokumentiert habe.

    - 01. - 02.02.15 Wasser/Heizungsausfall, da Öltank leer
    - 30.03.15 16:30 - 23:30 Kein Warmwasser
    - 14. - 15.04.15 Wasser/Heizungsausfall, da Öltank leer
    - 16.04.15 12:00 - 21:00 Warmwasserausfall
    - 20.04.15 Heizungsausfall (12°C Innentemperatur)
    - 26.04.15 16:00 - 18:00 Warmwasserausfall
    - 30.04.15 Warmwasserausfall
    - 01.05.15 Warmwasserausfall

    So das sind so die nennenswerten Ereignise. Viele von euch fragen sich bestimmt, wieso ich erst jetzt darüber nachdenke, die Miete zu mindern. "Problem" ist folgendes: Ich bin zur Untermiete in einem Haus, dass von privat vermietet wird, sprich ich wohne Oben und der Vermieter unten. Jedoch bin ich es langsam leid, ihm mein Geld in den Hals zu werfen und täglich hinterher zu telefonieren, damit das Wasser für einige Stunden warm wird. Nach meinem Wissensstand ist meistens das Problem, dass er die Heizung einfach abschaltet.

    Da es mit anrufen und ansprechen scheinbar nicht klappt, dass er die Heizung zur verfügung stellt habe ich mich jetzt dazu entschlossen die Miete zu vermindern. Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Vorraussetzungen dafür gegeben sind, jedoch weiß ich nicht genau, wie ich dabei vorzugehen habe.

    Ich habe im Internet gelesen, dass in meinem Fall zwischen 10% - 70% (Wegen Heizungsausfall im Winter) gemindert werden darf. Meine Frage ist jetzt, wenn die Heizung einen Tag im Monat ausfällt, darf ich die Monatsmiete dann für ich sage mal 20% mindern, oder nur den Tagesmietpreis um 20%? Hoffe ihr könnt mir ein bischen helfen und sorry für Roman :D. Achja, man hört ja immer wieder, man muss die verminderte Miete zurücklegen. Ist doch Quatsch oder? Ich meine er kann mir ja nicht das Wasser von gestern heute erwärmen :P.

    Mein Vorhaben:
    - Brief bzw. Mahnung an den Vermieter mit den genannten Daten
    - Bei dem nächsten "Vergehen" Miete um 20% kürzen
    - Daten weiter Notieren

  • Hallo Hyd^,

    "Ich bin zur Untermiete in einem Haus, dass von privat vermietet wird, ..."
    - Du solltest Deinem Vermieter (lt. Mietvertrag) ein Einwurfeinschreiben bzw. mit Zeugen zuzustellendem Schreiben die gelisteten Mängel mitteilen und ihn auffordern, zukünftig für ordnungsgemässe Heizung und Brauchwasssererwärmung zu sorgen, um Mietminderungen zu vermeiden. Auf auf § 535 BGB verweisen.
    Rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich.

    "Meine Frage ist jetzt, wenn die Heizung einen Tag im Monat ausfällt, darf ich die Monatsmiete dann für ich sage mal 20% mindern, oder nur den Tagesmietpreis um 20%?"
    - Letzteres, würde ich sagen.

  • "Meine Frage ist jetzt, wenn die Heizung einen Tag im Monat ausfällt, darf ich die Monatsmiete dann für ich sage mal 20% mindern, oder nur den Tagesmietpreis um 20%?"
    - Letzteres, würde ich sagen.

    Was heißt denn "würde ich sagen"?

    Natürlich darf die Miete nur für die Tage gemindert werden, an denen der Mangel aufgetreten ist. Dies allerdings auch nur, wenn der Mangel zu einer nicht unerheblichen Beeinträchtigung geführt hat. D.h. wenn das Warmwasssr für 15 Min ausfällt, kann nicht gekürzt werden.

    Gruss
    H H

  • Hallo H Hamburg,

    wie Berny richtig schreibt, kannst du keine Mietminderung für April 2015 oder davor durchführen. Du solltest (mit Zeugen) die Mängel genau erfassen und ab nun mit Einwurf-Einschreiben diese Dinge dokumentieren. Im Zweifel hilft dir evtl. auch ein guter Anwalt oder ein ordentlicher Mieterverein in diesem Fall weiter, da das Problem ja öfter eintritt. Viele Grüße.

    Das ist eine Meinung als Mieter, keine Beratung.

  • Hallo H Hamburg,

    wie Berny richtig schreibt, kannst du keine Mietminderung für April 2015 oder davor durchführen. Du solltest (mit Zeugen) die Mängel genau erfassen und ab nun mit Einwurf-Einschreiben diese Dinge dokumentieren. Im Zweifel hilft dir evtl. auch ein guter Anwalt oder ein ordentlicher Mieterverein in diesem Fall weiter, da das Problem ja öfter eintritt. Viele Grüße.

    Das ist eine Meinung als Mieter, keine Beratung.

    Hallo frosch4321,

    ich habe mir schon gedacht, dass ich keine rückwirkende Mietminderung durchführen kann. Ich werde aber auch nichts dokumentieren. Vor allem deshalb, weil ich dort gar nicht wohne.

    Gruss
    H H

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