Mietminderung - Neubau

  • Hallo,
    wir sind vor 4 Wochen in einen Neubau eingezogen. Es wurde uns versichert, daß bis Ende April alles fertig gestellt wird, nur ist 3 Wochen lang nichts passiert:
    - Zugang zur Wohnung nur über die Tiefgarage möglich, vor dem Hauseingang befindet sich ein Erdwall
    - Klingelanlage im Haus nicht vorhangen (wegen der nicht fertiggestellten Außenanlage)
    - Im Vorgarten liegt alles voll mit Bauschutt
    - Balkon ist noch eingerüstet
    - Fernsehen funktioniert nicht, weil plötzlich festgestellt wurde, dass die Anlage im Betriebsraum fehlt.
    - Baustaub im ganzen Haus
    Unser Vermieter hat für den Monat April keine Miete verlangt. Heute kommt ein Schreiben, in dem sich die Hausverwaltung für die Umstände entschuldigt und auf die Arbeiten die seit letztem Montag an den Außenanlage angefangen wurde hingewiesen. Bisher wurde nur verdichtet, die Haustüre ist jedoch noch immer nicht begehbar.
    Wir haben geplant von der Nettomiete € 1150,--, € 341,-- einzubehalten, ausgewiesen wird die Wohnung auch als hochwertig. Was meint Ihr? Wir haben auch schon mehrfach mit der Hausverwaltung gesprochen und schriftlich angemahnt.
    Vielen Dank
    ChriSa

  • § 536 BGB Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
    (1) Hat die Mietsache zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit aufgehoben ist, von der Entrichtung der Miete befreit. Für die Zeit, während der die Tauglichkeit gemindert ist, hat er nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten. Eine unerhebliche Minderung der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

    Das ist die gesetzliche Grundlage. Auf dieser Basis können Sie die Miete mindern.
    Beispiele dazu finden Sie hundertfach im Internet.
    Niemand wird Ihnen hier eine Zahl nennen.

  • Hallo ChriSa,
    das kann hier von der Couch in der Tat nicht eingeschätzt werden, aber die von Euch abgedachten 30% könnten durchaus eine VH-Basis sein.

  • Zählt hier nicht auch der § 536 b BGB? Dass man in eine Baustelle zieht, war ja schon bei Vertragsabschluss bekannt. Man zieht in eine Baustelle ein, da muss man damit rechnen...
    Was sagt Ihr dazu?
    Als Vermieter würde ich auf alle Fälle den Anspruch auf Mietminderung negieren. Ob man damit in diesem Fall durchkommt ist natürlich eine andere Sache.

  • Zitat

    Zählt hier nicht auch der § 536 b BGB?

    Das sehe ich tendenziell ähnlich. Hier stellt sich aber die Frage, ob der Fertigstellungstermin der Maßnahme schriftlich zum 30.04.2015 fixiert wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das sehe ich tendenziell ähnlich. Hier stellt sich aber die Frage, ob der Fertigstellungstermin der Maßnahme schriftlich zum 30.04.2015 fixiert wurde.

    natürlich... ein kluger Bauherr würde sich hüten sowas schriftlich zu bestätigen... Beim Bau ist das ja immer so ein Ding mit den Fertigstellungsterminen... siehe Flughafen Berlin :D

  • Zitat

    Beim Bau ist das ja immer so ein Ding mit den Fertigstellungsterminen... siehe Flughafen Berlin

    Frei nach Walter Ulbricht: "Niemand hat die Absicht einen Flughafen zu errichten!"

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,
    vielen Dank für die Antworten....wobei mit dem Berliner Flughafen möchte ich unseren Neubau "noch nicht" vergleichen.

    Uns wurde mündlich bei der Schlüsselübergabe am 23.03.2015 zugesagt, daß Ende April die ausstehenden Arbeiten beendet sind. Schriftlich habe ich diese Zusage nicht. Zudem wurde bei Vertragsunterzeichnung im November 2014 der Bezugstermin um 2 Monate verschoben, ebenfalls mit der Aussage, daß zu diesem Zeitpunkt die Wohnanlage fertig gestellt ist. Daher haben wir auch unseren bisherigen Mietvertrag fristgemäß zum Ende April gekündigt. Bezugstermin im Mietvertrag ist der 01.05.2015.

    Gestern haben wir von dem Unternehmer, der die Außenanlage fertig stellen soll erfahren, daß er mindestens 10-11 Wochen dafür benötigt, eine Woche hat er schon daran gearbeitet. Allerdings kann der auch nicht fertigstellen, solange die anderen Gewerke nicht fertigstellen (Fallleitungen und Verschalung im Erdgeschoß). Von der fehlendenen Anlage für's Fernsehen im Betriebsraum wird derzeit kein Termin mehr genannt.

    Wir werden jetzt die Miete lt. meinen Informationen mindern.

    Gruß,
    ChriSa

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