Muss ich meine Vermieterin zurückrufen?

  • es geht um einen Wohnungsmangel.

    ich hatte bereits vor 6 Wochen telefonisch einen Termin mit meiner Vermieterin ausgemacht, sie war aber nicht erschienen. Auf meine SMS und Anrufe antwortete sie nicht.

    Nach 6 Wochen hat sie mir nun vorgestern eine SMS geschrieben, dass ich sie zurückrufen soll, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Sie hätte mich vergessen. Das hängt offensichtlich damit zusammen, dass ich die Miete nun gemindert überweise.

    Seid ihr der Meinung, ich muss sie zurückrufen oder ist es ihre Pflicht sich um eine schriftliche und verbindliche Terminabsprache zu bemühen?

    Ich habe nämlich keine Lust, dass wir telefonisch einen Termin ausmachen und sie einfach nicht kommt

  • es geht um einen Wohnungsmangel.
    ich hatte bereits vor 6 Wochen telefonisch einen Termin mit meiner Vermieterin ausgemacht, sie war aber nicht erschienen. Auf meine SMS und Anrufe antwortete sie nicht.
    Nach 6 Wochen hat sie mir nun vorgestern eine SMS geschrieben, dass ich sie zurückrufen soll, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Sie hätte mich vergessen. Das hängt offensichtlich damit zusammen, dass ich die Miete nun gemindert überweise.

    Seid ihr der Meinung, ich muss sie zurückrufen oder ist es ihre Pflicht sich um eine schriftliche und verbindliche Terminabsprache zu bemühen?


    Wenn ich den Eindruck habe, dass mein Vermieter versucht, eine Reklamation auszusitzen, würde ich anstatt herumzuhampeln ihm/ihr ein Einwurfeinschreiben schicken, worin der Mangel beschrieben ist, seit wann er dem VM bekannt ist, und den VM auffordern, ihn zeitnah zu beseiteigen, um Mietminderungen zu vermeiden. Ach auf § 535 BGB Bezug nehmen.

  • solch ein Schreiben hatte ich vor mehreren Wochen bereits verschickt und führe demnach auch eine Mietminderung durch

    ich frage mich halt jetzt, ob es nicht ihre Pflicht ist, sich schriftlich um einen Termin zu bemühen

    weil den telefonisch abgemachten Termin hatte sie nicht wahrgenommen


    Grüße Mandy

    2 Mal editiert, zuletzt von mandy18 (24. April 2015 um 18:30)

  • Seid ihr der Meinung, ich muss sie zurückrufen oder ist es ihre Pflicht sich um eine schriftliche und verbindliche Terminabsprache zu bemühen?

    Pflichten hierzu gibt es keine. Höchstens etwas Vernunft.

  • solch ein Schreiben hatte ich vor mehreren Wochen bereits verschickt und führe demnach auch eine Mietminderung durch
    ich frage mich halt jetzt, ob es nicht ihre Pflicht ist, sich schriftlich um einen Termin zu bemühen
    weil den telefonisch abgemachten Termin hatte sie nicht wahrgenommen
    Grüße Mandy


    Dann würde ich sie jetzt noch einmal nachweislich letztmalig auffordern.

    PS: Die VMn ist ja auch garnicht verpflichtet, sich Mängel an der Mietsache anzusehen - jedoch sie zu beseitigen...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (24. April 2015 um 18:43)

  • Wo liegt denn nun das Problem ? Ruf die gute VM doch kurz an und mach nen Termin aus. Für nen Termin muss man auch nicht 5 Briefe hin und herschreiben. Wenn ein Termin verpennt wurde aus welchen Gründen auch immer, ist das ärgerlich ja. Mängel sind wohl ordnungsgemäß angezeigt wurden, mit Fristsetzung diese zu beheben dann die Miete gekürzt. Wenn nicht hol das nach ! Du musst auf ne´SMS mit Rückrufwunsch nicht antworten, aber ist dochj in deinem Interesse die Sache zu regeln oder nicht ?

  • Hallo Mandy,

    du bist verpflichtet die Beseitigung des Schadens nicht zu behindern. Daher bietet es sich an, die Vermieterin anzurufen. Viele Grüße.

    Das ist nur eine Meinung als Mieter, keine Beratung.

  • Meiner Ansicht nach wurde der Schaden schriftlich angezeigt, wozu die Mieterin auch verpflichtet ist.
    Eine Mahnverpflichtung dazu besteht nicht.
    Wenn der Vermieter darauf nicht reagiert ist das allein sein Problem.

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