Hallo, ich fange einfach mal an.
Ich habe zusammen mit einem Kollegen eine Wohnung vom 01.04.2014 bis 01.10.2015 gemietet. Wir haben beide zwei Mietverträge unterschrieben, sodass wenn einer von uns beiden zahlungsunfähig ist, der andere die vollen Kosten tragen soll.
Nun habe ich kurzfristig gekündigt und zwar am 20.03.2015 zum 01.04.2015. Zufälligerweise wollte die Freundin meines Mitbewohners an meiner Stelle dort einziehen. Sie hat sich bei ihm persönlich vorgestellt, hatte alle unterlagen dabei, wie Bürgschaft der Eltern und die Kaution von 3 Kaltmieten.
Der Vermieter wollte aber den Mietvertrag noch nicht unterschreiben, weil er noch gerne die Schufaauskunft hätte.
Bei meiner Wohnungsübergabe hat er mir dann erzählt, dass er gerne eine Wahl zwischen 3 Bewerbern hätte und hat dann eine Anzeige inseriert. Die Kosten muss allerding ich tragen, in höhe von 100-150€, so genau konnte er mir das nicht sagen. Das Geld wird von meiner Mietkaution abgezogen. Er begründete es damit, da ich zu kurzfristig gekündigt hätte.
Darf er das?
Und noch eine Frage:
Ich konnte die letzte Miete für April nicht zahlen, da ich kein Bafög mehr bekommen habe. Ich habe den Vermieter gefragt, ob er diese von der Kaution abziehen könnte. Er stimmte zu und bat mich, ihm das schriftlich per sms nochmal zuzuschicken. Am nächsten Tag hat er mir dann gesagt, das dies Buchhalterisch nicht möglich wäre.
Stimmt das?
Danke