Probleme mit der Kündigung

  • Hallo, ich fange einfach mal an.

    Ich habe zusammen mit einem Kollegen eine Wohnung vom 01.04.2014 bis 01.10.2015 gemietet. Wir haben beide zwei Mietverträge unterschrieben, sodass wenn einer von uns beiden zahlungsunfähig ist, der andere die vollen Kosten tragen soll.

    Nun habe ich kurzfristig gekündigt und zwar am 20.03.2015 zum 01.04.2015. Zufälligerweise wollte die Freundin meines Mitbewohners an meiner Stelle dort einziehen. Sie hat sich bei ihm persönlich vorgestellt, hatte alle unterlagen dabei, wie Bürgschaft der Eltern und die Kaution von 3 Kaltmieten.

    Der Vermieter wollte aber den Mietvertrag noch nicht unterschreiben, weil er noch gerne die Schufaauskunft hätte.

    Bei meiner Wohnungsübergabe hat er mir dann erzählt, dass er gerne eine Wahl zwischen 3 Bewerbern hätte und hat dann eine Anzeige inseriert. Die Kosten muss allerding ich tragen, in höhe von 100-150€, so genau konnte er mir das nicht sagen. Das Geld wird von meiner Mietkaution abgezogen. Er begründete es damit, da ich zu kurzfristig gekündigt hätte.

    Darf er das?

    Und noch eine Frage:

    Ich konnte die letzte Miete für April nicht zahlen, da ich kein Bafög mehr bekommen habe. Ich habe den Vermieter gefragt, ob er diese von der Kaution abziehen könnte. Er stimmte zu und bat mich, ihm das schriftlich per sms nochmal zuzuschicken. Am nächsten Tag hat er mir dann gesagt, das dies Buchhalterisch nicht möglich wäre.

    Stimmt das?

    Danke

  • Zitat

    Wir haben beide zwei Mietverträge unterschrieben,

    Wie soll das passen, wenn man für 1 Wohnung 2 Mietverträge unterschreibt? Das solltest du näher erläutern.

    Zitat

    Darf er das?

    Klar, der darf noch mehr. Z.B. die Kündigung nicht anerkennen, weil nicht schriftlich erfolgt und nicht die Frist von 3 Monaten eingehalten wurde.

    Zitat

    Stimmt das?

    Woher sollen wir das wissen. Hier kennt niemand die Buchhaltung deines Vermieters.

  • Es ist eine WG, beide haben einen Mietvertrag für jeweils ein Zimmer. Ich habe schriftlich gekündigt, es kam bisher keine Bestätigung.

    Ich bin mir sicher, dass es Buchahlterisch möglich ist, nur weiss ich nicht ob er nicht will oder kann.

  • Wenn ihr jeder einen Vertrag über ein Zimmer unterschrieben habt, dann kann jedes Zimmer fristgerecht gekündigt werden Auch muss der eine Mieter nicht für den anderen Mieter die Miete übernehmen.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die muss nicht bestätigt werden.

  • So hat der uns das aber erklärt, ist wirklich ganz komisch die ganze Sache. Ich hätte die Wohnung auch nicht genommen, hätte ich eine andere Wahl gehabt.

    Wenn die Kündigung nicht bestätigt werden muss, wie weise ich das nach, das ich gekündigt habe?

  • komarara:

    "Ich habe zusammen mit einem Kollegen eine Wohnung vom 01.04.2014 bis 01.10.2015 gemietet. Wir haben beide zwei Mietverträge unterschrieben,"
    - Das bezeifele ich. Wenn es sich um EINE Wohnung handelt, habt Ihr beide EINEN MV unterschrieben. - ODER hat jeder von Euch beiden je einen MV Über dieselbe Wohnung unterschrieben?

  • Zitat

    Wir haben beide zwei Mietverträge unterschrieben, sodass wenn einer von uns beiden zahlungsunfähig ist, der andere die vollen Kosten tragen soll.

    Das klingt eher danach als hättet Ihr 2 Exemplare eines gemeinsamen Mietvertrages über die komplette Wohnung unterschrieben. Ansonsten wäre eine gesamtschuldnerische Haftung ausgeschlossen.

    Zitat

    Nun habe ich kurzfristig gekündigt und zwar am 20.03.2015 zum 01.04.2015.

    Wenn vertraglich keine kürzere Kündigungsfrist für den Mieter vereinbart wurde gilt die gesetzliche. Und die beträgt 3 Monate zum Monatsende.

    Zitat

    Bei meiner Wohnungsübergabe hat er mir dann erzählt, dass er gerne eine Wahl zwischen 3 Bewerbern hätte und hat dann eine Anzeige inseriert. Die Kosten muss allerding ich tragen, in höhe von 100-150€, so genau konnte er mir das nicht sagen. Das Geld wird von meiner Mietkaution abgezogen. Er begründete es damit, da ich zu kurzfristig gekündigt hätte.

    Darf er das?

    Sagen wir mal so, Deine Kündigungsfrist endet am 30. Juni. Und solltet Ihr tatsächlich einen gemeinsamen Vertrag haben wäre sie sogar unwirksam.

    Zitat

    Ich konnte die letzte Miete für April nicht zahlen, da ich kein Bafög mehr bekommen habe. Ich habe den Vermieter gefragt, ob er diese von der Kaution abziehen könnte. Er stimmte zu und bat mich, ihm das schriftlich per sms nochmal zuzuschicken. Am nächsten Tag hat er mir dann gesagt, das dies Buchhalterisch nicht möglich wäre.

    Das ist nicht nur buchhalterisch nicht möglich, sondern auch gesetzlich nicht. Denn während des laufenden Mietverhältnisses kann und darf der Vermieter nicht auf die Kaution zugreifen.

  • Ok danke erstmal für die Antworten.

    Wir haben beide den gleichen Vertrag, mit dem Unterschied, das bei mir Zimmer neben der Küche jetzt und bei Ihm Zimmer neben dem Wohzimmer.

    Jeder überweist die Miete selber. 700€ Kalt, 350€ p. P

    Er hat uns am Anfang 10 mal erklärt, dass wenn einer von uns nicht zahlen kann, der andere alles übernehmen muss.

    Aber der Vermieter will auch das wir die Rechnung für die Gastherme-Reparatur, in Höhe von 500€ übernehmen...

  • scann bitte mal die seite des Mietvertrages ein wo eure/deine unterschriften stehen und stell es hier rein

    Was die Reparaturkosten für die Therme angeht : Das m,uss der Vermieter übernehmen

  • komarara:

    "Wir haben beide den gleichen Vertrag, mit dem Unterschied, das bei mir Zimmer neben der Küche jetzt und bei Ihm Zimmer neben dem Wohzimmer."
    - Mein Nachbar und ich haben beide den gleichen Vertrag, mit dem Unterschied, das bei mir Wohnung EG links und bei Ihm EG rechts ist.

    "Jeder überweist die Miete selber. 700€ Kalt, 350€ p. P"
    - Jeder überweist die Miete selber. 900€ Warm, 450€ p. P

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!