Vollmacht zur Klage

  • Hallo,

    ich wohne in der Eigentumswohnung meiner Mutter. Seit 2013 gab es mehrere Ruhestörungen wegen einer Nachbarin, trotz Mediation und mehreren Polizeieinsätzen konnte das Problem nicht behoben werden können, deswegen wurde bei der letzten Eigentümer Versammlung beschlossen, dass der Verwaltung eine Klagevollmacht gegeben wird. 2014 ist es in meiner Wohnung unbewusst auch einige Male zu laut gewesen, es wurde allerdings nie die Polizei gerufen. Eine Nachbarin hat 2 mal geklopft und einmal wurde meine Mutter von der Verwaltung angerufen weil ich für einige Tage auf einen Hund aufgepasst habe und dieser gebellt hat (das war eine einmalige Sache). Bereits da ist mir auf gefallen, dass die Nachbarn der Verwaltung gesagt haben der Hund habe 14 Stunden gebellt (was nicht sein kann, da der Hund gar nicht so lange in der Wohnung war). Wie gesagt wurde nie die Polizei gerufen und es hat mich bis auf das Klopfen der Nachbarin auch niemand darauf angesprochen, dass sich jemand gestört fühlt oder gebeten mein Verhalten zu ändern. Auf der selben Eigentümerversammlung wurde allerdings beschlossen, dass auch gegen meine Mutter nehme ich an (selber Nachname) eine Klagevollmacht beschlossen wurde. Ich bin jetzt völlig entsetzt, da ich nie geahnt habe dass meine Nachbarn sich dermaßen gestört gefühlt haben. Natürlich sehe ich ein, dass bei lautem Verhalten Konsequenzen folgen, allerdings gleich eine Klagevollmacht? Ich wohne schon seit 4 Jahren in dieser Wohnung und habe noch nie Probleme mit den Nachbarn gehabt und weiß nicht wie ich verfahren soll, ob ich einen Anwalt einschalten soll usw? Hat jemand mal eine ähnliche Situation erlebt?

  • Auf der selben Eigentümerversammlung wurde allerdings beschlossen, dass auch gegen meine Mutter nehme ich an (selber Nachname) eine Klagevollmacht beschlossen wurde

    Da brauchen Sie nichts anzunehmen, sondern schauen einfach in das Protokoll der Versammlung.

  • Da steht nur"Vollmacht zur Klage gegen WE Nr.1 / Nachname" und Eigentümer und Mieter haben den gleichen Nachnamen.


    Dann soll der Vollmachtgeber den zu Beklagenden gefälligst korrekt benennen.

  • Das ist ärgerlich, aber was mich noch mehr ärgert und verwundert ist dass so eine Vollmacht zur Klage einfach so beschlossen wird ohne den Mieter vorher zu informieren bzw zu verwarnen oder die Polizei zu rufen. Ich wusste absolut nicht, dass ich oder die Eigentümerin jetzt verklagt werden können. Bei der Nachbarin, bei der ebenfalls die Vollmacht zur Klage bestimmt wurde, war die Polizei mehrmals da, sie wurde zur Mediation eingeladen, hat Briefe bekommen, ich selbst habe ihr mal einen Brief geschrieben und gesagt dass ich mich gestört fühle, und und und... bei mir kam aber nichts, außer Klopfen der Nachbarin und dass die Verwaltung die Eigentümerin wegen des einmaligen Bellen des Hundes angerufen hat.

  • Das ist ärgerlich, aber was mich noch mehr ärgert und verwundert ist dass so eine Vollmacht zur Klage einfach so beschlossen wird ohne den Mieter vorher zu informieren bzw zu verwarnen oder die Polizei zu rufen.

    Zur Eigentümerversammlung hat Ihre Mutter bestimmt eine Einladung erhalten. Darin ist die Tagesordnung aufgeführt, aus welcher so ein wichtiger Punkt Thema war.
    Warum Ihre Mutter das ignoriert hat und auch keinen Vertreter geschickt hat, weiß hier niemand.

    Lieber junger Freund. Ihr Problem scheint mir nicht ganz koscher und irgendwie fühle ich mich da veräppelt.
    Muß ich nicht haben! Tschüß

  • Gegen was soll denn überhaupt geklagt werden? :confused:

    Weil ein Hund gebellt hat? Wird also auf Abschaffung des Hundes geklagt?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    warum sollte die Eigentümergemeinschaft dich fragen, bevor ein Beschluss getroffen wird?
    Obwohl ihr je schon dadurch involviert seid, dass der Beschluss auf einer Eigentümerversammlung getroffen wurde, zu der deine Mutter eingeladen war.

    Aber, eine Vollmacht zur Klage heißt nichts anderes, als dass die Verwaltung gegen dich klagen könnte. Damit hat sie aber noch lange keinen "Fall". Leipziger82 hat ja schon gefragt, wogegen geklagt werden soll.
    Auf Einhaltung der Hausordnung vielleicht. Würde mich aber wundern, wenn eine Klage eingereicht wird, ohne den Störenfried vorhaer schriftlich kontaktiert zu haben.
    Naja, Sie können dich ja nicht rausschmeißen.

    Gruss
    H H

  • Hallo,


    Aber, eine Vollmacht zur Klage heißt nichts anderes, als dass die Verwaltung gegen dich klagen könnte. Damit hat sie aber noch lange keinen "Fall". Leipziger82 hat ja schon gefragt, wogegen geklagt werden soll.
    Auf Einhaltung der Hausordnung vielleicht. Würde mich aber wundern, wenn eine Klage eingereicht wird, ohne den Störenfried vorhaer schriftlich kontaktiert zu haben.
    Naja, Sie können dich ja nicht rausschmeißen.

    Gruss
    H H

    Danke H H. Ich glaube das beantwortet meine Verwirrung etwas. Ich war mir nicht sicher ob es jetzt wirklich zur Klage kommt oder ob es sich lediglich um eine Möglichkeit handelt. Das war ja auch mein Problem. Ich hatte bereits die Vermutung, dass die Nachbarn sich durch gewisse Sachen wie das Hundegebell und dem Verhalten meines ehemaligen Mitbewohners gestört gefühlt haben, allerdings habe ich erwartet dass wenn sich die Nachbarn wirklich so sehr gestört fühlen dass diese über Klagen nachdenken, dass dann vielleicht auch mal ein Brief geschrieben wird oder die Polizei gerufen wird oder ähnliches, sodass ich wiederum die Gelegenheit habe diese Störfaktoren zu beseitigen. Aber bis auf 2 Mal Klopfen von der Nachbarin und der Anruf bei der Verwaltung wegen des Hundegebells kam nichts. Vor 2 Wochen hatte mich eine Nachbarin noch darauf angesprochen wie sie die andere Nachbarin raus ekeln können und wie genau sie die Sache angehen können obwohl diese auch keine wirkliche Störung mehr darstellt und das seit ca. 1 Jahr. Ich bin jetzt gerade echt am Überlegen ob ich das ganze irgendwie falsch betrachte und dass dieses Verhalten gerechtfertigt ist oder ob meine Nachbarn jetzt einfach versuchen alle potientiellen und noch so kleinen Störfaktoren wegzuklagen.

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