Hallo,
Aber, eine Vollmacht zur Klage heißt nichts anderes, als dass die Verwaltung gegen dich klagen könnte. Damit hat sie aber noch lange keinen "Fall". Leipziger82 hat ja schon gefragt, wogegen geklagt werden soll.
Auf Einhaltung der Hausordnung vielleicht. Würde mich aber wundern, wenn eine Klage eingereicht wird, ohne den Störenfried vorhaer schriftlich kontaktiert zu haben.
Naja, Sie können dich ja nicht rausschmeißen.
Gruss
H H
Danke H H. Ich glaube das beantwortet meine Verwirrung etwas. Ich war mir nicht sicher ob es jetzt wirklich zur Klage kommt oder ob es sich lediglich um eine Möglichkeit handelt. Das war ja auch mein Problem. Ich hatte bereits die Vermutung, dass die Nachbarn sich durch gewisse Sachen wie das Hundegebell und dem Verhalten meines ehemaligen Mitbewohners gestört gefühlt haben, allerdings habe ich erwartet dass wenn sich die Nachbarn wirklich so sehr gestört fühlen dass diese über Klagen nachdenken, dass dann vielleicht auch mal ein Brief geschrieben wird oder die Polizei gerufen wird oder ähnliches, sodass ich wiederum die Gelegenheit habe diese Störfaktoren zu beseitigen. Aber bis auf 2 Mal Klopfen von der Nachbarin und der Anruf bei der Verwaltung wegen des Hundegebells kam nichts. Vor 2 Wochen hatte mich eine Nachbarin noch darauf angesprochen wie sie die andere Nachbarin raus ekeln können und wie genau sie die Sache angehen können obwohl diese auch keine wirkliche Störung mehr darstellt und das seit ca. 1 Jahr. Ich bin jetzt gerade echt am Überlegen ob ich das ganze irgendwie falsch betrachte und dass dieses Verhalten gerechtfertigt ist oder ob meine Nachbarn jetzt einfach versuchen alle potientiellen und noch so kleinen Störfaktoren wegzuklagen.