Mietminderung wegen Lärmstörungen durch Nachbarn

  • Hallo,

    seit meine Freundin und ich letzten Oktober umgezogen sind, haben wir mit den Lärmauswüchsen unserer Nachbarn, die über uns wohnen, zu kämpfen. In erster Linie ist das Schlimmste der Kinderlärm, der durch ein Kleinkind im nonverbalen Alter, sowie zwei Grundschulkinder verursacht wird. Damit, dass wir dagegen nichts machen können, haben wir uns mittlerweile abgefunden (wobei ich niemals verstehen werde, warum es hinnehmbar sein muss, wenn über einem so getrampelt wird, dass die eigenen Gläser klirren oder die durch das ganze Haus führende Heizung als Musikinstrument missbraucht wird).
    Allerdings sind die Menschen über uns solche Spezialisten, die andauernd und auch während der Ruhezeiten laut Musik hören (gerne auch mal 2h am Stück das selbe Lied in Dauerschleife; ist nicht wirklich toll zu hören, wenn man kein Fan der Musikrichtung ist), häufig während der Ruhezeiten staubsaugen, sowie an Sonntagen größere Umbauten an der Wohnung vornehmen. Das haben wir seit nun knapp einem Monat auch in einem Lärmprotokoll festgehalten und da kommt auch ordentlich was zusammen.

    Was noch dazu kommt, ist, dass die Schallschutzisolation zwischen deren und unserer Wohnung wohl kaum vorhanden ist. Wenn der Vater die Kinder anschreit, hört man das mehr als deutlich. Ob diese Leute Musik wirklich übermäßig laut hören, kann ich nicht einmal beurteilen, vielleicht hören wir einfach alles, was die da oben an Musik anmachen, weil die Isolation so schlecht ist, wobei der Bass komplett durch geht. Normale Schritte widerum hört man nur ganz sanft, nur wenn das kleinste Kind im Laufschritt durch die Wohnung trampelt, hört es sich eher wie ein in normaler Redelautstärke gesprochenes Bumm-Bumm-Bumm-Bumm-Bumm an.

    Unterm Strich ist die Lebensqualität in unserer Wohnung jedoch stark eingeschränkt, da man bei konzentrationsbedürftigen Aufgaben wie dem Lernen für Uniklausuren immer wieder gestört wird. Wenn wir die Nachbarn darauf ansprechen, gibt es zwar eine Reaktion, diese ist allerdings nicht sehr nachhaltig, da nach spätestens einer halben Stunde der angesprochene Störfaktor wieder beginnt (im Regelfall halt die Musik wieder an geht).

    Da die Wohnung sonst top ist und wir nicht ausziehen wollen (aufgrund des Mietvertrages auch nicht könnten), möchten wir aus der Lage durch eine Mietminderung wenigstens finanziell noch irgendwie einen Vorteil ziehen bzw. darauf hoffen, dass sich der Vermieter der Sache annimmt, entweder durch eine angemessene Schallisolation, dass er die Mieter über uns irgendwie zum Ausziehen bewegt oder dass er denen zumindest Druck macht, dass die fortan leiser sind.

    Inwieweit ist so etwas rechtlich möglich und wie wäre das umzusetzen?


    Schonmal danke für Eure Hilfe!

    Gruß
    Knarz

  • ....,dass sich der Vermieter der Sache annimmt, entweder durch eine angemessene Schallisolation, dass er die Mieter über uns irgendwie zum Ausziehen bewegt oder dass er denen zumindest Druck macht, dass die fortan leiser sind.

    Wie soll der Druck ausssehen?
    Der Vermieter kann höchstens eine Abmahnung aussprechen. Ob das was nutzt, steht in den Sternen.
    Wenn nicht, kann er eine Kündigung gemäß BGB § 569 aussprechen.

    § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1).............
    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

    Der Erfolg steht ebenso in den Sternen, wie eine Abmahnung. Letztendlich haben Sie durch Ihre Mietminderung auch noch einen Feind geschaffen. Da hilft Ihnen das ganze Deutsche Recht nicht, den der Vermieter wird nicht einsehen, das er für den Lärm anderer Leute geradestehen soll.

  • Unabhängig von der geplanten Mietminderung: Was sagt denn der Vermieter generell zu dieser Problematik? Wenn das Problem seit Einzug im Oktober besteht, habt Ihr diesen ja sicher schon mal darauf angesprochen, oder?

    Grundsätzlich wird es durch die Mietminderung nicht leiser. Die Einschränkung in der Lebensqualität besteht auch, wenn Ihr monatlich 20 EUR weniger zahlt.
    Hier wäre es vielleicht sinnvoll, sich mit anderen Hausbewohnern zusammenzuschließen und ein gemeinsames Protokoll einzureichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Wie soll der Druck ausssehen?
    Der Vermieter kann höchstens eine Abmahnung aussprechen. Ob das was nutzt, steht in den Sternen.
    Wenn nicht, kann er eine Kündigung gemäß BGB § 569 aussprechen.

    Der Erfolg steht ebenso in den Sternen, wie eine Abmahnung. Letztendlich haben Sie durch Ihre Mietminderung auch noch einen Feind geschaffen. Da hilft Ihnen das ganze Deutsche Recht nicht, den der Vermieter wird nicht einsehen, das er für den Lärm anderer Leute geradestehen soll.

    Ich könnte mir vorstellen, dass eine oder vielleicht über einen absehbaren Zeitraum auch mehrere Mahnungen dafür sorgen könnten, dass die Nachbarn sich irgendwie schlecht aufgehoben fühlen könnten und sich dann nach einer neuen Wohnung umsehen. Muss nicht sein, könnte aber passieren. Mit ein bisschen Rationalität müssten die ohnehin mit 5 Personen und einem Hund auf 60qm nicht allzu zufrieden sein.

    Durch eine Mietminderung hätte vielleicht auch der Vermieter Druck, unsere Nachbarn rauszuwerfen. Nachmieter zu finden ist für den Vermieter in dieser Gegend nicht schwer (Uninähe und steigende Studentenzahlen), da wiegen die fehlenden Einnahmen durch eine geminderte Miete bestimmt schwerer. Uns widerum deswegen aus fadenscheinigen Gründen zu kündigen oder sollte er nicht können, denn wir machen ja nichts Schlimmes.
    Wie sich Feindseligkeit sonst zeigen könnte, mag ich gerade nicht absehen, allerdings handelt es sich bei unserem Vermieter um ein größeres Unternehmen und keine Privatperson, deshalb vermute ich da eher weniger irgendwelche Racheakte wegen einer Mietminderung.

    Unabhängig von der geplanten Mietminderung: Was sagt denn der Vermieter generell zu dieser Problematik? Wenn das Problem seit Einzug im Oktober besteht, habt Ihr diesen ja sicher schon mal darauf angesprochen, oder?

    Wir hatten in letzter Zeit viel zu tun und wollten erstmal einen festen Plan in der Hand haben (und hatten uns auch anfangs sowieso zu sehr an dem Kinderlärm aufgehangen, gegen den wir ja nicht vorgehen können). Ohnehin weiß ich aktuell noch nicht mal, wer bei dem vermietenden Unternehmen für solche Dinge zuständig ist.

    Grundsätzlich wird es durch die Mietminderung nicht leiser. Die Einschränkung in der Lebensqualität besteht auch, wenn Ihr monatlich 20 EUR weniger zahlt.
    Hier wäre es vielleicht sinnvoll, sich mit anderen Hausbewohnern zusammenzuschließen und ein gemeinsames Protokoll einzureichen.

    Wenn man schon mit dem Problem leben muss (irgendwann kommt auch ne neue Wohnung, aber stand jetzt ist das eben nicht möglich), wollen wir eben das beste daraus machen. Und wenn wir dann deswegen mehr Geld für andere Dinge als Miete zur Verfügung haben, wäre das immerhin etwas, das das Problem angenehmer macht, wenn auch nur minimal.
    Soweit ich das überblicken kann, haben die anderen Hausbewohner das Problem nicht. Die Wände in diesem Haus sind ohnehin ziemlich gut isoliert, die Böden (oder zumindest der eine zwischen denen und uns, wahrscheinlich haben die einfach billiges Laminat ohne Trittschalldämmung verlegt) leider nicht. Nach oben haben die auch keine weiteren Hausbewohner. Lärmquellen sind auch vor allem in den Zimmern, die an der Außenwand sind, also auf jeden Fall nicht direkt zu den anderen Wohnungen angrenzend.

  • Knarz:

    "Durch eine Mietminderung hätte vielleicht auch der Vermieter Druck, unsere Nachbarn rauszuwerfen."
    - Das glaubst Du aber auch nur...

    "Ohnehin weiß ich aktuell noch nicht mal, wer bei dem vermietenden Unternehmen für solche Dinge zuständig ist."
    - Der Vermieter (ist bestimmt im Mietvertrag benannt).

  • Drum prüfe wer sich lange bindet......
    Das Haus war mit Sicherheit auch schon bei MV unterzeichnung hellhörig, warum habt ihr dann die Wohnung angemietet???

    Jetzt mit einer Mietminderung ist eine alte Leier um seine Kosten zu senken, LLAANNGGWWEEIILLIGGGGG *Gähn*

  • Hallo Knarz,

    was bist du denn für einer?

    Ziehst in eine Wohnung neu ein und stellst jetzt fest, dass über dir eine Familie mit Kindern wohnt, die euch zu laut ist.
    -Jetzt soll der Vermieter das Problem lösen und die Kinder bändigen.
    -Oder besser noch, rauschmeißen - eine Familie mit 3 Kindern.
    -Oder er soll sein Haus umbauen.
    -Oder die Familie soll einsehen, dass die Wohnung nicht das Richtige ist und freiwillig ausziehen.
    -Oder die Miete muss reduzieren, damit ihr einen finanziellen Vorteil ziehen könnt.

    Ihr habt doch echt einen Schaden! Ihr seid dort freiwillig eingezogen. Denkt ihr wirklich jetzt dreht sich alles nur darum, dass es für euch perfekt ist.

    Wenn man sich eine Wohnung ansieht, kann man fragen, wer über einem wohnt oder ob das Haus hellhörig ist. Habt ihr nicht gemacht, jetzt müßt ihr mit den Konsequenzen leben. Ihr könnt entweder selber versuchen auf die Mieter einzuwirken oder den Vermieter BITTEN euch zu unterstützen. Mehr ist nicht möglich. Sonst besorgt euch Oropax und findet euch mit der Situation ab.

    Gruss
    H H

  • Naja, das ist mir jetzt aber auch ein wenig zu einseitig.
    Zur Miete irgendwo zu Leben heißt auch auch den anderen Rücksicht zu nehmen. Die über uns tun das aber offensichtlich nicht, denen ist es scheiß egal, ob wir vernünftig Lernen können oder nicht, gleichzeitig leben sie aber nach ihren Belieben.

    Wenn man bei der Besichtigung nachfragt, wie es mit Lärm durch Nachbarn aussieht, was wird man da wohl hören? Wenn die Nachbarn nicht gerade selbst Krach machen natürlich nichts. Auch wer dort wohnt wird man in aller Regel nicht erfahren. Zumindest nicht, wenn das irgendein Minuspunkt sein könnte. Vor Einzug ist Schallbelästigung für einen Mieter in den seltensten Fällen überblickbar.

    Ich bin ein Freund der Beurteilung von Recht und Unrecht und muss sagen, dass uns in diesem Fall klar ein Schaden zugefügt wird. Wir haben zumindest ein Recht auf Ruhe zu den Ruhezeiten, das wird aber durch die Mieter über uns aber häufig eingeschränkt.
    Und das ist nur der mietrechtliche Schaden, auf psychologischer Ebene ist das weitaus schlimmer (irgendwann will mich sich einfach an irgendetwas oder irgendwem abreagieren, wenn man in seiner Konzentration erfordernden Tätigkeit andauernd unterbrochen wird), aber das könnt ihr, die in dieser Wohnung nie gelebt habt, verständlicherweise nicht beurteilen.

    Berny: Wer der Vermieter ist, weiß ich natürlich, nur die anzulaufende Abteilung (wahrscheinlich Vertragsservice) ist mir nicht ganz klar.

  • Ausziehen geht ja nicht von hier auf jetzt. Bis September läuft der Vertrag mindestens noch, außerdem müssen wir erst einmal eine neue Wohnung finden und während des Semesters ist ein Umzug ohnehin schlecht. Außerdem kostet so ein Umzug auch wieder Geld, das man sonst nicht ausgeben würde (Umzugswagen, mit Pech noch irgendwie Überschneidung der Mietzeiten von einem Monat oder so), da käme das bis dahin angesparte Geld durch eine gerechtfertigte Mietminderung auch Recht.

  • Einen Anspruch auf Unterlassung des üblichen Kinderlärms billigte der BGH den sich gestört fühlenden Mietern nicht zu.
    Dementsprechend müssen sich Mieter Geräusche, die naturgemäß dem Bewegungs- und Spieldrang kleiner Kinder entsprechen, als vertragsgemäßen Gebrauch ertragen. Das gilt selbst für häufige und über das übliche Maß hinausgehende Lauf- und Spielgeräusche.
    Das, was Mieter hinzunehmen haben, beginnt mit dem ersten Babygeschrei, geht in unbeabsichtigte Störungen aller Art über und endet bei Störungen wie Gepolter, Gestampfe, Gespringe und Gehopse.

    So können Mieter nicht mindern, wenn Kinder während der Ruhezeiten laut sind. Auch wenn Nachbarn nach 22.00 Uhr generell nicht mehr belästigt werden dürfen, muss Ihr Mieter das nächtliche Geschrei des Babys eines anderen Mieters hinnehmen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 29.01.97, Az. 9 U 218/96).

    Das Gleiche gilt für das Geschrei eines Kleinkindes während der Mittagsruhe.


    Somit, viel Spass bei dem Versuch die Miete zu mindern.....

  • Berny: Wer der Vermieter ist, weiß ich natürlich, nur die anzulaufende Abteilung (wahrscheinlich Vertragsservice) ist mir nicht ganz klar.


    Die inneren Geschäftsabläufe brauchen Dir auch nicht klar zu sein.

  • Tom28: Die Kindergeräusche würde ich bei dem Versuch der Mietminderung auch gar nicht erst aufführen. Die Störungen durch laute Musik, Party, Handwerks-/Baulärm und das Rumrücken von Möbeln während der Ruhezeiten füllen seit dem 28.03. bereits mehr als eine Din A4 Seite. Ob das mich persönlich besonders stört? Eher weniger. Ob das mietrechtlich von denen OK ist? Nein. Letztlich gehe ich gegen etwas vor, dass mich nicht stört, aber nur, weil ich das, was mich eigentlich stört (der Kinderlärm), hinnehmen muss. Wobei meine Motive wohl relativ egal sind, Fakt ist, dass die gerade genannten Tatbestände gegen das Mietrecht verstoßen.

  • Nein. Letztlich gehe ich gegen etwas vor, dass mich nicht stört, aber nur, weil ich das, was mich eigentlich stört (der Kinderlärm), hinnehmen muss. .

    Gegen Kinderlärm lässt sich nichts unternehmen, is halt so !!! Weiß selber wie sehr verzogene Bratzen nerven können, hab ja auch jedes Wochenende sone Heulboje im Garten (direkt neben meinem Schlafzimmerfenster) was mich auch höchst unangenehm aus den Träumen reisst. Wenn ich dann die MUtter noch labern höre vergeht mir alles. Anstatt dem Balg mal den Hosenboden stramm zu ziehen wird ne halbe Stunde diskutiert und blablub , wenn du nicht aufhörst kriegste kein Eis ! Super .... dann wird noch mehr gejault !!

    Aber hab selber ne Tochter von fast 4 Jahren, nur die heult nicht ewig wie dieses Weicheijüngchen...

    Also kurz und knapp Knarz, das musst du hinnehmen oder umziehen. Am besten in ein Haus mit vielen alten Leuten, dann haste Ruhe und wirst vermutlich selber als Lärmterrorist angesehen wenn du nur mal zu oft die Klospülung betätigst. Sehs doch positiv, es ist laut im Haus , danmn brauchste selber nicht leise sein.

  • ...

    ...Ich bin ein Freund der Beurteilung von Recht und Unrecht und muss sagen, dass uns in diesem Fall klar ein Schaden zugefügt wird.

    ....Und das ist nur der mietrechtliche Schaden, auf psychologischer Ebene ist das weitaus schlimmer (irgendwann will mich sich einfach an irgendetwas oder irgendwem abreagieren, wenn man in seiner Konzentration erfordernden Tätigkeit andauernd unterbrochen wird), .

    So ein selbstmitleidiges Geschwafel. Hörst du dir eigentlich selbst noch zu?

    Es ist nicht zum Aushalten, ich bin hier raus.

    Over and Out
    H H

    P.S. Was studiert ihr denn? Lass mich raten, Sozialpädagogik.

  • @ Knarz

    Dann kauf dir doch mal ein Schlagzeugset, da kannste draufknüppeln bis zum umfallen und bei dem Kinderlärm der da vorherscht passt das doch :)

    Oder verteil vergiftete Schoki, dann haste auch Ruhe. Sicher 10-15 Jahre ..........

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!